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Verfahrensrecht
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egesetzes überhaupt angefochten werden kann. Der betreffende Regierungsratsentscheid als solcher stellt gemäss § 61 Abs. 1 Ziff. 2 VRG an sich zweifellos ein taugliches Anfechtungsobjekt dar. Die Frage September 1980 (GG, BGS 171.1) steht dem Regierungsrat die Aufsicht des Kantons über die Gemeinden zu. Stellt der Regierungsrat einen Missstand in der Gemeindeverwaltung oder eine Vernachlässigung öffentlicher
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§ 25 DMSG
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stattdessen auf seine Stellungnahme vom 29. November 2011 zuhanden des Amtes für Denkmalpflege und Archäologie, mit welchem er eine Un-terschutzstellung ablehnte. Mit Stellungnahme vom 25. Januar 2013 er verbindliche Grundlagen für sein weiteres Vorgehen bekomme. Mit Beschluss vom 30. Oktober 2012 stellte der Regierungsrat das Wohnhaus als Baudenkmal von regionaler Bedeutung unter kantonalen Schutz. Verwaltungsgericht des Kantons Zug Beschwerde einreichen und dessen Aufhebung beantragen. Zudem stellte er die Anträge, dass das Wohnhaus mit Laden aus dem Inventar der schützenswerten Denkmäler zu entlassen
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§ 19 V PBG
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Ausnützung über ein benachbartes Grundstück auf ein anderes stelle eine klare Umgehung von § 19 V PBG dar.
C. Mit Schreiben vom 22. Juli 2011 stellt der Regierungsrat den Antrag auf kostenfällige Abweisung Begründungen in der angefochtenen Baubewilligung auseinandergesetzt. Damit erübrigt sich an dieser Stelle eine weitere Auseinandersetzung zu diesem Thema. Alle weiteren von den Beschwerdeführenden ins Feld der Baubewilligung gutgeheissene abgekürzte Vorgang statthaft ist.
a) Für die Beschwerdeführenden stellt die zuvor beschriebene Art der Ausnützungsübertragung eine Umgehung der Bestimmung von § 19 V PBG
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Kann das Auskunftsrecht durch einen bevollmächtigten Dritten ausgeübt werden?
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Verwandten – trotz erfolgter schriftlicher Bevollmächtigung durch den Betroffenen – zu Recht?Aus der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten
1. Auskunftsrecht nach Datenschutzgesetz
Will eine betroffene Sachverhalt
Ein Zuger mit Wohnsitz im Ausland bevollmächtigte einen Verwandten, an seiner Stelle bei einem gemeindlichen Vormundschaftsamt und bei einer involvierten Fachstelle gestützt auf § 13 Dat mehreren) zu zeigen.Fazit
Eine betroffene Person kann eine beliebige Person damit beauftragen, an ihrer Stelle Einsicht in ihre Daten zu nehmen bzw. Kopien ihrer Daten zu verlangen.Ergänzende Hinweise
Auskunft
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Beschwerdeverfahren
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Personen erlassen worden sind, so sind sie nichtig. Unabhängig davon, ob Beschwerde geführt worden ist, stellen die Aufsichtsbehörden von Amtes wegen die Nichtigkeit einer Verfügung fest (Art. 22 Abs. 1 SchKG)
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Gemeinden
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Umnutzung eines nicht für Wohnzwecke zugelassenen Gebäudes. Im darauf folgenden Rechtsmittelverfahren stellte das Verwaltungsgericht im Jahr 2000 fest, dass die Umnutzung rechtswidrig war und der Gemeinderat Verzicht auf eine Strafanzeige gemäss § 93 Abs. 2 GOG braucht es neben der Zustimmung der vorgesetzten Stelle und der Tatsache, dass es sich um einen Übertretungstatbestand handelt, kumulativ auch die Voraussetzung p keine Strafanzeige gegen X. eingereicht. Auf eine Anzeige kann mit Zustimmung der vorgesetzten Stelle nur dann verzichtet werden, wenn es sich einerseits um eine Übertretung handelt und anderseits im
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Art. 87 Abs. 2 und 3 IVV
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echaniker. Am 8. August 2001 rutschte er beim Versuch, eine grosse Schraube in einer verdrehten Stellung von Körper und Handgelenk anzuziehen, mit dem Schlüssel aus. Es kam zu einer TFCC-Läsion rechts 2010 liess V. der IV-Stelle mitteilen, die Umschulung habe nicht den erwünschten Erfolg gebracht. Es stelle sich die Frage, ob durch eine weitere Umschulung die Arbeitsmarktfähigkeit verbessert werden könne explizit bestritten; dieser behauptet vielmehr, er habe durch die Tatsache, dass er eine weitere Stelle verloren habe, veränderte Verhältnisse glaubhaft gemacht. Dem kann indes nicht gefolgt werden, denn
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Ordentliches Verfahren
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Hinweis auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung und inbes. BGE 120 III 11 ff.).
3.4 Vorliegend stellte das Betreibungsamt der A. AG eine an die Adresse der Beschwerdeführerin gerichtete Anzeige von der erhalten hat, beim Gericht Einsprache erheben. Das Gericht gibt den Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme und entscheidet ohne Verzug (Art. 278 Abs. 2 SchKG). Der Einsprachentscheid kann mit Beschwerde weiteres zur Arresteinsprache legitimiert. Zu den Ausführungen der Beschwerdegegnerin in der Stellungnahme zur Arresteinsprache vom 27. April 2012, wonach die Beschwerdeführerin als gewöhnliche Dritts
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Art. 9 BV. Art. 23 ZGB. Art. 2 BewG. Art. 3 Abs. 2 DBG, § 3 Abs. 2 StG
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Deutlichkeit auf, dass es in seinem konkreten Fall tatsächlich nicht mehr um die üblicherweise sich stellende Frage gehen kann, ob er seinen Wohnsitz nun im Ausland oder in der Schweiz habe. In S. hat er Wohnsitz «Gesamtheit der Lebensumstände einer Person».Aus dem Sachverhalt:
Mit Verfügung vom 21. Dezember 2012 stellte die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug fest, dass der Grundstückserwerb durch X.Y. nicht Kernstück des letzten Revisionsschritts mit der am 1. Oktober 1997 in Kraft getretenen Revision stellte die Einschränkung der bislang generellen Bewilligungspflicht dar, nämlich durch die Ausnahmen der
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Gerichtspraxis
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dass die Beschwerdeführerin zur unaufgefordert eingereichten Stellungnahme der Beschwerdegegnerin zur Arresteinspracheantwort keine Stellung nehmen konnte. Bezeichnenderweise legt die Beschwerdeführerin Ausnützung über ein benachbartes Grundstück auf ein anderes stelle eine klare Umgehung von § 19 V PBG dar.
C. Mit Schreiben vom 22. Juli 2011 stellt der Regierungsrat den Antrag auf kostenfällige Abweisung teilzunehmen. Bei Verzicht auf Teilnahme oder Unzustellbarkeit der Mitteilung erhält nur der Antrag stellende Ehegatte die Übersicht über die individuellen Konten (Art. 50f AHVV). Bezieht ein Ehegatte bereits