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Videoaufnahmen im Unterricht
DSG i.V.m. § 4 und § 5 DSG –  Videoaufnahmen an öffentlichen Schuleinrichtungen des Kantons Zug stellen eine Datenbearbeitung im Sinne des DSG dar, soweit darauf Personen erkennbar sind. Die Grundsätze ht beachtet werden. Fotos und Videoaufnahmen an öffentlichen Schuleinrichtungen des Kantons Zug stellen eine Datenbearbeitung im Sinne des DSG dar, soweit darauf Personen erkennbar sind. Datenbearbeitungen
Grundsätzliche Stellungnahmen
erledigt. Im Rahmen der Abklärungen über die Möglichkeit eines Easyvote-Abonnements für den Kanton Zug stellte sich die Frage, ob die Zuger Gemeinden Namen und Adressen ihrer 18- bis 25-jährigen Stimmberechtigten Wählern im Couvert mit den offiziellen Abstimmungsunterlagen zukommen lasse (Postulat 14.3104). Es stellte sich somit aus Sicht des DSB die Frage, ob die Beantwortung des Postulats durch den Bund abzuwarten Versand der Unterlagen bekannt geben dürfen. Der DSB wurde vom zuständigen kantonalen Amt um eine Stellungnahme gebeten.Aus den Erwägungen: 1. «Öffentliche Personendaten» Der Anfrage an den DSB lag ein
§ 34 SchulG, Art. 301 ZGB und § 44 Abs. 2 EG ZGB
Beteiligten, insbesondere den Rektor und die Erziehungsberechtigten in eine Gesamtbeurteilung mit ein und stellt der Direktion für Bildung und Kultur Antrag für eine Kostengutsprache. Die Direktion für Bildung
Sozialhilfe und Arbeitsmarktrecht
einzureichen, meldeten sich drei von der C. AG verliehene Mitarbeiter, darunter auch A.B. Das AWA stellte am 16. April 2014 fest, dass A.B. als Mitglied des Verwaltungsrates bzw. Direktorin der C. AG eingetragen von einer Personalvermittlungsgesellschaft verliehen worden sind – ungeachtet ihrer hierarchischen Stellung bzw. eines vorhandenen Unterordnungsverhältnisses. Das Bundesgericht hat in konstanter Rechtsprechung Arbeitgeber verfügen, und den Schutz nicht auch auf Arbeitnehmer mit einer arbeitgeberähnlichen Stellung und mit massgeblichen Einflussmöglichkeiten auf den Geschäftsgang ausdehnen wollte. Angesichts der
Anwaltsrecht
unabhängig davon, ob Hinweise auf Plakaten, Banden oder Transportmitteln erfolgen. Eine höherer Schranke stelle hier das Objektivitätserfordernis von Art. 12 lit. d BGFA dar. Die Zulässigkeit des Kanzleischildes öffentlichen Verkehrsraums von einem unbestimmten Publikum als Blickfangwerbung wahrgenommen werde, stelle für sich genommen noch keinen Verstoss gegen das UWG dar. Dem ist zwar grundsätzlich beizupflichten
Art. 16 RPG, § 27 PBG, § 27 Abs. 3 BO Risch
ein Bauvorhaben in der Umgebung eines schützenswerten Objekts betrifft, wurde das Baugesuch zur Stellungnahme an die kantonale Koordinationsstelle, das Amt für Raumplanung (ARP), weitergeleitet. Mit Entscheid wird das Gebiet wieder der Landwirtschaftszone zugeteilt.» c) Das ARP und der Gemeinderat Risch stellen sich auf den Standpunkt, dass es sich bei der UeGO auch um eine Art Landwirtschaftszone handelt. genutzt, sondern dient unbestritten Wohnzwecken der Beschwerdeführer .. . f) Die Beschwerdeführer stellen sich auf den Standpunkt, dass es auf dem Areal des Golfplatzes keine landwirtschaftlichen Nutzungen
Adress- und Stimmberechtigungsbekanntgabe zum Versand von Abstimmungshilfen
erledigt. Im Rahmen der Abklärungen über die Möglichkeit eines Easyvote-Abonnements für den Kanton Zug stellte sich die Frage, ob die Zuger Gemeinden Namen und Adressen ihrer 18- bis 25-jährigen Stimmberechtigten Wählern im Couvert mit den offiziellen Abstimmungsunterlagen zukommen lasse (Postulat 14.3104). Es stellte sich somit aus Sicht des DSB die Frage, ob die Beantwortung des Postulats durch den Bund abzuwarten Versand der Unterlagen bekannt geben dürfen. Der DSB wurde vom zuständigen kantonalen Amt um eine Stellungnahme gebeten.Aus den Erwägungen: 1. «Öffentliche Personendaten» Der Anfrage an den DSB lag ein
Politische Rechte – Abstimmungserläuterungen
der «wesentlichen Minderheit» angehören und wer diese allenfalls vertreten bzw. entsprechende Stellungnahmen abgeben könnte. Dieser Grundsatz gilt auch für das vorliegende Verfahren. Die Auffassung einer bekannt war, dass es eine erhebliche kantonsrätliche Opposition gegen die Vorlage gab. Das Gericht stellte in seinem Entscheid fest, es sei für den Regierungsrat schon schwierig gewesen, zu definieren, wer 2011 legte das Amt für Umweltschutz seine Beurteilung des Umweltverträglichkeitsberichts vor und stellte fest, dass die Errichtung des Golfparks den bunderechtlichen und kantonalrechtlichen Vorschriften
Datenschutzgesetz
Vorerst ist die Angelegenheit mit der Spitex, der vorgesetzten Stelle oder allenfalls mit der für die Leistungsvereinbarung zuständigen Stelle der Gemeinde zu besprechen. Sind Vorgaben des Datenschutzgesetzes Verwandten – trotz erfolgter schriftlicher Bevollmächtigung durch den Betroffenen – zu Recht?Aus der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten 1. Auskunftsrecht nach Datenschutzgesetz Will eine betroffene besteht? Oder braucht es das Einverständnis der Betroffenen zur Weitergabe ihrer Daten?Aus der Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten Die Einwohnergemeinden sind von Gesetzes wegen verpflichtet, Angebote
Vorbemerkungen
oder nur teilweise befolgt beziehungsweise abgelehnt, hat der DSB die Angelegenheit der vorgesetzten Stelle des betreffenden Organs zum Entscheid vorzulegen:In gemeindlichen Angelegenheiten Diesbezüglich 28. September 2000 (BGS 157.1; im Folgenden: DSG).Zu den Befugnissen des Datenschutzbeauftragten Stellt der Datenschutzbeauftragte (im Folgenden: DSB) eine Verletzung von Datenschutzvorschriften fest,

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