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WMS: Video-Informations-Anlass
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lässe an. An den Informationsabenden für interessierte Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern stellen wir die Ausbildung an der WMS vor. Aufgrund der Covid-19-Situation bieten wir Video-Konferenz-In
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C. Mitwirkung
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November 2013 ein Mitwirkungsverfahren gestartet, um das Umleitungskonzept auf eine breite Basis stellen zu können. Zu diesem Zweck ist ein Begleitgremium mit den Gemeindevertretungen, den Ortsparteien
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§ 52 Verfahrensvorschriften bei Einspracheverfahren
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zuzustellen. 2 Auf Ersuchen der Gesuchstellenden setzt die Baubehörde diesen eine Frist für eine Stellungnahme zu den Einsprachen.
Materialien Absatz 1 und 2 (Inkrafttreten: 1. Januar 2019)
Bei dieser 1 Werden gegen ein Baugesuch Einsprachen erhoben, so stellt die Baubehörde die Einsprachen den Gesuchstellenden zu. Ist für das Baugesuch ein kantonaler Entscheid erforderlich, so sind die Einsprachen
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§ 59 Einleitung des Landumlegungsverfahrens
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Stimmabgabe zu einigen, Miteigentümerinnen und Miteigentümer stimmen nach ihren Anteilen; c) Stellvertretung aufgrund schriftlicher Ermächtigung möglich ist, soweit sie höchstens zwei Stimmen umfasst.
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Landumlegung und Grenzbereinigung
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Stimmabgabe zu einigen, Miteigentümerinnen und Miteigentümer stimmen nach ihren Anteilen; c) Stellvertretung aufgrund schriftlicher Ermächtigung möglich ist, soweit sie höchstens zwei Stimmen umfasst. an der Grundeigentümerversammlung mit einfachem Mehr der Anwesenden. 3 Die Ausführungskommission stellt die Finanzierung ihrer eigenen Arbeit und der Landumlegung sicher.
Materialien Absatz 1, 2 und
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§ 53 Kantonaler Gesamtentscheid
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1 Das Amt für Raum und Verkehr führt die Entscheide und Stellungnahmen von kantonalen Behörden und Fachstellen zuhanden der gemeindlichen Baubehörde in einem kantonalen Gesamtentscheid zusammen. Wi
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Lüssihaus in Baar
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Lüssihaus in Baar Das Lüssihaus - benannt nach seiner Ursprungsadresse am Lüssiweg in Zug - ist eine betreute Wohneinrichtung für Menschen mit Sucht- und psychischen Erkrankungen. Betrieben wird die
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Bauanzeige; Baubewilligungspflicht und -verfahren
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öffentlich-rechtlichen Vorschriften, für die sie zuständig sind. 2 In den Entscheiden und Stellungnahmen zuhanden der kantonalen Koordinationsstelle ist festzuhalten, ob: a) das Bauvorhaben zu 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018).1 Das Amt für Raum und Verkehr führt die Entscheide und Stellungnahmen von kantonalen Behörden und Fachstellen zuhanden der gemeindlichen Baubehörde in einem kantonalen geschützter Denkmäler vor Erteilung der Baubewilligung dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme (§ 29 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz). Der Vollständigkeit halber ist namentlich in Bezug auf § 45
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Kommentar V PBG
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Stimmabgabe zu einigen, Miteigentümerinnen und Miteigentümer stimmen nach ihren Anteilen; c) Stellvertretung aufgrund schriftlicher Ermächtigung möglich ist, soweit sie höchstens zwei Stimmen umfasst. öffentlich-rechtlichen Vorschriften, für die sie zuständig sind. 2 In den Entscheiden und Stellungnahmen zuhanden der kantonalen Koordinationsstelle ist festzuhalten, ob: a) das Bauvorhaben zu 1999 in Kraft bis 31. Dezember 2018).1 Das Amt für Raum und Verkehr führt die Entscheide und Stellungnahmen von kantonalen Behörden und Fachstellen zuhanden der gemeindlichen Baubehörde in einem kantonalen
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§ 61 Ausführungskommission
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an der Grundeigentümerversammlung mit einfachem Mehr der Anwesenden. 3 Die Ausführungskommission stellt die Finanzierung ihrer eigenen Arbeit und der Landumlegung sicher.
Materialien Absatz 1, 2 und