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2226.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Enthalten die betreffenden Dokumente sowohl Personendaten Dritter als auch Personendaten der Gesuch- stellerin oder des Gesuchstellers, sind nach Wortlaut und Sinn des § 14 nur die Personendaten der Drittpersonen kostensparend auswirken wird. Das Staatsarchiv stellt dafür sein archivisches Wissen zur Verfügung und berät die kantonalen wie die gemeindlichen Stellen hinsichtlich Organisation, Aufbewahrung, Sich e- Zweck des Öffentlichkeitsprinzips zu orientieren. So ist der demokratischen Funktion ein hoher Stellenwert einzuräumen, wenn das verlangte Dokument einen Zusammenhang zur Gesetzgebung aufweist. Das gilt
1464.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
stigungen werden vom Kanton getragen. § 6 Anpassungen des Strassennetzes 1 Kanton und Gemeinden stellen ihre Strassen und weitere Anlagen für Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs unentgeltlich zur Verfügung
1464.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 1. Mai 2007
stigungen werden vom Kanton getragen. § 6 Anpassungen des Strassennetzes 1 Kanton und Gemeinden stellen ihre Strassen und weitere Anlagen für Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs unentgeltlich zur Verfügung
1471.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
der einzelnen Gemeinden an den Ertrag des Kantons aus den kantonalen Steuern. Auch die Gemeinden stellten diesen Fehler nicht fest, obwohl die ihnen zur Verfügung gestellten Budgetunterlagen bei den Ge Beteiligung zwischen einem Drittel und 50 %. 5. Auswirkungen auf den Finanzausgleich Die Gemeinden stellten die Frage, ob die Berechnungen gemäss Gesetz über den direkten Finanzausgleich (FAG; BGS 621.1) jeweils von der Finanzverwaltung zugestellt. Seit 1999 nimmt die Volkswirtschaftsdirektion diese Zu- stellung vor. Da die 1998 erfolgte Gesetzesänderung nicht vollzogen wurde, erfolgte die Berechnung der K
1474.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Rust und zu jener der FDP-Fraktion zu Kosten- und Entschädigungsfragen in Rechtsmittelver- fahren Stellung genommen, ebenso zur Frage der Baufreigabe trotz hängiger Ver- waltungsbeschwerde. An der Kanto hätte). Will man dem Einsprecher für den Fall der Ablehnung der Einsprache Kosten auferlegen, so stellt sich unter dem Aspekt der Rechtsgleichheit die Frage, ob im Fall des Obsiegens des Einsprechers die Baugesuche und Baueinsprachen vorweg darauf zu prüfen sind, welchen Teil des Bauvorhabens sie betreffen. Stellt die Beschwerdeinstanz fest, dass ein Baubeginn den Beschwerdeentscheid nicht oder nur teilweise
1483.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Mehraufwand für die zusätzlich benötigten 260 Stellenprozente wird somit Fran- ken 338'000.– betragen (Standardansatz Personalamt pro 100 Stellenprozente Fr. 130'000.– inkl. Sozialleistungen, ohne Inf der Berechnung der Norm-Pauschale be- rücksichtigt wurden. Die Berechnung der Besoldung von Stellvertretern (§ 19) kann den Gemeinden überlassen werden, zumal schon heute – je nach Dauer der Stell- vertretung e, also die ar- beitgebende Behörde, ist dazu besser in der Lage. Bei den übrigen Gemeindeange- stellten geschieht dies schon heute. Dabei ist allerdings festzuhalten, dass es ledig- lich um die so genannte
1409.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
eine halbe Stelle als Reserve bewilligt, um allenfalls rascher auf den Eintritt eines Personalmangels reagieren zu können. Von den bewil- ligten 7,5 Stellen wurden per 1. Januar 2001 sieben Stellen (fünf per 1. Juli 2003 die fünfte Gerichtsschreiberstelle nicht mehr besetzt, nachdem die bisherige Stelleninhaberin zur Verwaltungsrichterin gewählt worden war und vorübergehend - wie unter Ziff. 1 ausgeführt iberin- nen bzw. Gerichtsschreiber und zwei Sekretärinnen) besetzt. Auf die Besetzung der achten Stelle mit einem Pensum von 50 % hat das Gericht - wie im Antrag vom 18. April 2000 zugesichert - damals
1428.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen zu unterstüt- zen, zuwider laufen. Andererseits stellt die Einführung von Einkommensobergrenzen eine sozial verträgliche Sparmassnahme dar. Schliesslich Kinderabzug gewährt wurde. Art. 65 Abs. 1bis KVG muss auch in die- sen Fällen gewährleistet sein. Abs. 3 stellt dies sicher. Da kein Gesamtanspruch vor- liegt, fällt die Regelung sehr einfach aus. 22 1428.1 -
1446.1 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
Behandlung von Ausstandsbegehren gegen die Ober- staatsanwältin bzw. den Oberstaatsanwalt und die Stellvertreterinnen bzw. Stellver- treter ist die Justizkommission des Obergerichts als Aufsichtsbehörde zuständig Oberstaatsanwalt geleitet. Beigestellt wird – neben dem notwendigen administrativen Personal – eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter. Die Staatsanwaltschaft soll in vier Abteilungen gegliedert werden (All- regelt neu die Zuständigkeiten der Oberstaatsanwältin bzw. des Ober- staatsanwalts und seiner Stellvertreterin bzw. seines Stellvertreters: Absatz 1: Die Staatsanwaltschaft handelt als Strafverfolgungsbehörde
1446.2 - Antrag des Obergerichtes
Beweisanträge stellen kann. 2 Der Beschuldigte kann verpflichtet werden, innert der gleichen Frist schriftlich zur Anklage Stellung zu nehmen. Wird seitens des Gerichts keine Stellungnahme verlangt, steht Staatsanwaltschaft. 2 Sie ist in Abteilungen gegliedert und besteht aus dem Oberstaatsanwalt, stellvertretenden Oberstaatsanwälten, den Leitenden Staatsanwälten, den Staatsanwälten, dem Jugendanwalt sowie Unter- suchung bleiben jedoch dem Staatsanwalt vorbehalten. § 24 1 Der Oberstaatsanwalt, die stellvertretenden Oberstaatsanwälte, die Leitenden Staatsanwälte, die Staatsanwälte, der Jugendanwalt, die Unter-

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