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1152.2 - Antwort des Regierungsrates
liegt vor. Sobald sowohl die Erläuterungen zu den einzelnen Gesetzesbestimmungen als auch die Stellungnahmen zu hängigen parlamentarischen Vorstössen vorliegen, wird die Vorlage dem Kantonsrat unterbreitet er haben am 18. August 2003 eine Interpellation eingereicht (Vorlage Nr. 1152.1 – 11242). Darin stellen die Interpellanten dem Regierungsrat vor dem Hintergrund des heissen Sommers 2003 sieben Fragen zum Aufklärung) ist in Vorbereitung und erfolgt voraussichtlich in der Heizperiode 2004/2005. 4. Wie stellt sich der Regierungsrat zur Aussage, dass der Zuger Massnahmen- plan und der gemeinsame Massnahmenplan
2323.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Stauhaltung des Wassers. Am 19. Mai 1994 entleerte sich der Weiher selbsttätig, nachdem an mehreren Stellen des Damms Ei n- brüche und unterirdische Abflusswege entstanden waren. Der Weiher blieb in der Folge
2336.1c - Beilage 3
Gymnasiums Menzingen sind 11 Park- plätze vorzusehen. Zusätzliche 43 Parkplätze sind bei den neu zu er- stellenden Aussensportanlagen geplant. Die Anlieferung erfolgt wie bis anhin über die Seminarstrasse. Die Sport 2 Putzräume 1 * Gemeinde Menzingen stellt die notwendige Infrastruktur / Räume zur Verfügung (Miete) 16 Aussensportanlagen * * Gemeinde Menzingen stellt die notwendige Infrastruktur / Räume zur Verfügung ihre Lage und Ko- Gesamtanlage und Kontext härenz in Bezug auf die Landschaftstypologie. Die freie Stellung im Landschaftsgefüge steigert die un- mittelbare Präsenz des Ensembles zusätzlich. Zu den wesentlichen
2226.2 - Antrag des Regierungsrates
zuständig, welches die Do- kumente zur Archivierung abgeliefert hat; es holt vor seinem Entscheid die Stellungnahme der Archivverantworlichen ein. Nach Ablauf der Schutzfrist gilt das Archivgesetz. § 17 Kosten
2226.7 - Ablauf der Referendumsfrist: 29. April 2014
zuständig, welches die Dokumente zur Archivierung abgeliefert hat; es holt vor seinem Entscheid die Stellungnahme der Archivverantwortlichen ein. Nach Ablauf der ordentlichen Schutzfrist gilt das Archivgesetz
2226.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
zuständig, welches die Dokumente zur Archivierung abgeliefert hat; es holt vor seinem Ent- scheid die Stellungnahme der Archivverantwortlichen ein. Nach Ablauf der ordentlichen Schutzfrist gilt das Archivgesetz
2315.3a - Beilage 1
Gesuch um Dienstverschiebung GIBZ Spesen für bewilligte Kurse / Tagungen / Exkursi- onen GIBZ Stellvertretungsplan GIBZ Anmeldeformular für neueintretende Lehrlinge Grundbuch & Vermessungsamt Bestellung von von einem zusätzlichen Personalbedarf im Jahr 2010 von 1,4 Vollzeitstellen, 2011 von 2,8 Vollzeit- stellen und ab 2012 4,0 Vollzeitstellen der Klasse 19 PVO (Informatiker/in) ausgegangen. Zu den aktuellen
2315.3 - Bericht und Antrag der Kommission
schen Übermittlung zustellt und elektronische Postfächer zur Verfügung stellt. Eine solche Z u- stellplattform ist beim Obergericht bereits in Betrieb. Die anerkannte Zustellplattform eignet sich für Verfahren dass mit vorliegender Gesetzesvorlage ein Paradigmenwechsel eingeleitet würde. Damit einhergehend stellte sich die Kommission insbesondere Fragen zur Sicherheit, zur Freiwilligkeit der elektronischen Üb die Einreichung eines Baugesuchs oder die Einreichung einer Steuererklärung. Keine solche Eingabe stellen z.B. das Herunterladen eines Merkblattes zur Abfallentsorgung dar oder ein E-Mail, mit dem nach den
2335.13b - Beilage 2
Postfach 857 6301 Zug [KinTHochbjuamUL^I a"^_.._„. 15.DEZU 7211 Baar, 10. Dezember 2014 Li G.2.1.5 Stellungnahme zur beantragten Kostenübernahme der höheren Baukosten der Dreifachsporthalle durch die Gemeinde Dezember 2014 Zwei Einzeltumhallen vs. Dreifachsporthalle mitZuschauerbereich Kan- tonsschule: Stellungnahme zu Kostenbeteiligung der Gemeinden Sehr geehrter Herr Baudirektor Geschätzter Heinz Mit grossem 16. Dezember 2014/rikriv rikrivGNIO'082 Mitfinanzierung Dreifachturnhalle Kantonsschule Zug; Stellungnahme Sehr geehrter Herr Regierungsrat Mit Schreiben vom 24. November 2014 haben Sie uns die Möglichkeit
2328.9 - Ablauf der Referendumsfrist: 17. Februar 2015
bezeichnen, die unter der Aufsicht der Gemeindeschreiberin oder des Gemeindeschreibers oder deren Stellvertretungen Unterschriften, Handzei- chen und Kopien beglaubigen können. Er teilt den Beschluss der Aufsichts- massnahmen im Dis- ziplinarregister ein. § 33d (neu) Disziplinarverfahren 1 Die Aufsichtsbehörde stellt den Sachverhalt von Amtes wegen fest. 2 Die Aufsichtsbehörde oder eine von ihr bezeichnete Person Die disziplinarische Verfolgung verjährt in jedem Fall zehn Jahre nach dem beanstandeten Vorfall. 4 Stellt die Verletzung der Amtspflicht eine strafbare Handlung dar, gilt die vom Strafrecht vorgesehene

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