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1162.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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dies damit, dass Wirtschaftlichkeit ohne diese Ergänzung ein zu eng gefasster Begriff wäre und die Stellung des Gesetzgebers geschwächt würde. Die Gegner wandten ein, dass die externen Kosten nicht für ein-
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1388.1 - Motionstext
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genügen können. Es ist daher auch par- teiunabhängigen Kandidaturen die Möglichkeit einzuräumen, diese Stelle besetzen zu können. 3. Ich bin mir bewusst, dass bereits am 5. September 1995 zwei Kantonsräte eine
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1395.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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en, wäre theoretisch die Schaffung einer Sozialarbeitsstelle mit einem Pensum von 35 bis 40 Stellenprozenten erforderlich. Der Regierungsrat hält unter diesen Voraussetzungen wie zu Beginn der Vernehmlassung zur Nothilfe hinten Kapitel 6.10). Altershilfe Im Thesenpapier der Direktion des Innern und der Stellungnahme des Regierungsra- tes war die Frage noch offen, ob die Altershilfe im Sozialhilfegesetz geregelt haben (Gegenseitigkeitsprinzip). In der Praxis kommt es ab und zu vor, dass die Sozialdienste die Stellungnahme eines Vertrauensarztes einholen möchten. Wenn dies nach genauer Abklärung sinn- voll und verh
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1421.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Umsetzung ihren unterschiedlichen Verhältnissen Rechnung zu tragen. Art. 4 Stellung der kantonalen Parlamente Auch die Regelung der Stellung der kantonalen Parlamente in der interkantonalen Zusammenarbeit wird verschiedene Änderungen, die eine Überarbeitung der IRV notwendig machten. Die federfüh- rende KdK stellte dazu eine Arbeitsgruppe zusammen, in der neben den Kantons- regierungen auch eine Vertretung der lit. d FiLaG). Er reagiert damit auf den Vorwurf, die interkantonale Zusammenarbeit schwäche die Stellung der Parlamente. Mit Art. 4 werden die Kantonsregierungen nun verpflichtet, die Par- lamente rechtzeitig
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1442.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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cen und anderen wichtigen Aspekten der Berufstätigkeit benach- teiligt werden. Diese zufrieden stellende Vereinbarkeit von Beruf und Familienleben ist heutzutage in der Schweiz jedoch noch bei weitem nicht Bud- gets zu erteilen, Stellung zu Gleichstellungsfragen zu nehmen und Vorschläge zur Beseitigung von Ungleichheiten zu unterbreiten, im Rahmen von Vernehmlassungs- verfahren Stellung zu kantonalen Recht Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen den Antrag, die Weiterführung der Kommission für die Gleich- stellung von Frau und Mann zu gewährleisten. Dazu erstatten wir Ihnen den nach- stehenden Bericht, der wie
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1442.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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ftrag lautet nicht Frauenförderung, son- dern geschlechterunabhängige Gleichstellung. Die Frage stellte sich, was passiert, wenn die Kommission nicht mehr besteht. Die Projekte könnten zwar von anderen auf die Vor- lage nicht ganz unbestritten. Einig war man sich darüber, dass die faktische Gleich- stellung in der sozialen Wirklichkeit und bei der Chancengleichheit noch Lücken auf- weist. Das Thema hat werden müs- sen. Die gesellschaftliche Veränderung wird auch in Zukunft neue Fragen zur Gleich- stellung entstehen lassen. Die Frage der Gleichstellung muss deshalb im Bewusst- sein der Gesellschaft bleiben
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1346.04 - Anträge der vorberatenden Kommission
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der Umstellung. Das Alter entspricht der Differenz zwischen dem Kalenderjahr im Zeitpunkt der Um- stellung und dem Geburtsjahr. Die Beitragsjahre entsprechen der Differenz zwischen dem Eintrittsjahr und eigenen Versicherten. Erreicht die Kasse zwei Jah- re in Folge die volle Risikofähigkeit (120 Prozent), stellt der Regierungsrat dem Kantonsrat Antrag auf Privatisierung der Kasse. 3 Die Kasse führt für die bei nimmt mit beratender Stimme an allen Sitzungen des Vorstandes und dessen Ausschüssen teil. 2 Sie stellt das Personal der Pensionskasse an. 3 Die Geschäftsleitung und das Personal der Pensionskasse unterstehen
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1346.02 - Antrag des Regierungsrates
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der Umstellung. Das Alter entspricht der Differenz zwischen dem Kalenderjahr im Zeitpunkt der Um- stellung und dem Geburtsjahr. Die Beitragsjahre entsprechen der Differenz zwischen dem Eintrittsjahr und nimmt mit beratender Stimme an allen Sitzungen des Vorstandes und dessen Ausschüssen teil. 2 Sie stellt das Personal der Pensionskasse an. 3 Die Geschäftsleitung und das Personal der Pensionskasse unterstehen
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1385.3 - Bericht der Kommission für Spitalfragen
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einerseits die Inhalte 1385.3 - 11917 5 der vorgelegenen Schriftstücke, andererseits die mündlichen Stellungnahmen der anwesenden Behörden und Fachpersonen, welche auf entsprechende Fragen hin abgegeben wurden n, dass die Reserve für „Unvorhergesehenes“ gegen Null zu tendieren droht. 1385.3 - 11917 9 Wir stellen Ihnen den A n t r a g , vom vorliegenden Bericht Kenntnis zu nehmen. Zug, 13. Januar 2006 Mit vo ihren Abklärungen über die notwendigen Reserven bzw. Mittel für diese Eigenleis- tung. Abschliessend stellt die Kommission fest, dass die Position "Unvorhergesehe- nes" bereits nahezu aufgebraucht ist, nachdem
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1412.07a - Beilage
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zierte Stellen Aushilfen (ohne Hipol) 1. Januar 2002 231.5 4.5 13.2 30. Oktober 2006 241 10.2 6.8 Stellenzuwachs 9.5 5.7 Reduktion Aushilfen 6.4 Im Zeitraum 2002 bis 2006 konnte der Stellenplan der Zuger Aushilfsstellen - neue Stelle für 2005-2008 6 0.5 Personalsituation Zuger Polizei Seite 13 3.5.2. Von Dritten finanzierte, nicht der Stellenplafonierung unterliegende Stellen 2002 2003 2004 2005 2006 Personalstellen Die Zuger Polizei startete am 1. Januar 2002 mit 236 Personalstellen gemäss Stellenplafonierungsbeschluss des Kantonsrates. Per 1. Januar 2004 wurden durch den Kantonsrat aufgrund des KRB vom