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§ 71 Bisherige Pläne und Bauvorschriften
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1 Die Gemeinden passen ihre Vorschriften bei der nächsten Ortsplanungsrevision , spätestens bis Ende 2025, an dieses Gesetz sowie an die sich an der IVHB orientierenden Baubegriffe und Messweisen
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§ 35 Anzurechnende Geschossfläche
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wenn sie unter einem Dach mit gegenseitiger Neigung liegen und ein allfälliger Kniestock an keiner Stelle des Dachs höher als 50 Zentimeter ist; c) Flächen von Räumen, wenn sie auf einem Flach- oder unter
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Übergangs- und Schlussbestimmungen
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oder Genehmigungsverfahrens bilden. 3 Auf dem Weg der elektronischen Übermittlung von der befugten Stelle ausgefertigte Pläne gelten als Originalpläne.
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Massnahmen zur Baulandverfügbarkeit
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Zweck von Art. 5 Abs. 1 quinquies lit. b RPG.
Der Wortlaut von Art. 5 Abs. 1 quinquies lit. b RPG stellt es den Kantonen frei, ob sie einen entsprechenden Freibetrag festlegen wollen. Mit Blick auf das
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§ 14 Ausnahmen von kantonalen Plänen und Bauvorschriften
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Bericht/Begründung für die mögliche Ausnahmebewilligung einzureichen. Die Gemeinde gibt eine Stellungnahme aus ihrer Sicht zu Handen der Direktion des Innern ab, halt bei der Direktion des Innern die
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Kommentar PBG
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Schätzungskommission , bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und acht Mitgliedern, welche über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. 2 dem Markt einkaufen müssen. Die Beratung der Gemeinden wird weiterhin wahrgenommen. Die Kommission stellte sich die Frage, ob mit der geplanten Anpassung von § 5 Abs. 1 nicht zu grosse Nachteile verbunden Bericht/Begründung für die mögliche Ausnahmebewilligung einzureichen. Die Gemeinde gibt eine Stellungnahme aus ihrer Sicht zu Handen der Direktion des Innern ab, halt bei der Direktion des Innern die
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§ 61 Schätzungskommission
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Schätzungskommission , bestehend aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der Stellvertreterin oder dem Stellvertreter und acht Mitgliedern, welche über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügen. 2
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§ 32ter Ordentliche Bebauungspläne
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Vorbefassung in Gerichtsverfahren gelten. Es ist zu unterscheiden zwischen der unverbindlichen Stellungnahme zu abstrakten Fragen, der Beantwortung konkreter Fragen, der eigentlichen Beratung der Bauherrschaft
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Keine 100% Anstellung mehr für Lehrpersonen?
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Werden Lehrpersonen aufgefordert ihre Arbeitsverträge zu Bandbreitenverträgen abändern zu lassen, ist dies nur in gegenseitigem Einverständnis möglich. Lehrpersonen haben wie alle andern ... Werden L
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Mit Bindung gegen den Leistungsstress
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Fähigkeit ausgebildet, auf Stresssituationen mit Stressreaktionen zu reagieren. Unser Organismus stellt Ressourcen bereit, um eine unbekannte und als vorerst bedrohlich eingeschätzte Situation zu bewältigen Kinder, welche unter den Leistungsanforderungen der Schule leiden. Oder pädiatrische Fachpersonen stellen Symptome fest, welche mit Leistungsdruck zu tun haben können. Lehrmeister machen sich Sorgen, ob