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1412.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Litterung oder zur permanenten Durchsetzung der Ruhe und Ord- nung. 3. Erhöhung des Stellenplafonds Die Kommission stellt fest, dass sowohl die Erwartungen in der Bevölkerung als auch von Seiten der Behörden vier Voll- zeitstellen bei 2'000 Mannstunden pro 100% Stelle entspricht. Die Polizei hat umge- kehrt 7'900 Mannstunden pro Jahr oder vier Stellen durch interne Optimierungs- massnahmen Massnahmen eingespart aller Fakten und Umstände mit 14 zu 0 Stimmen bei 14 Anwesenden einstimmig für die Erhöhung des Stellenplafonds um 4,5 Personaleinheiten ausgesprochen. 1412.9/1413.9 - 12249 5 A n t r ä g e Wir b e a n t r
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1346.06 - Anträge der Staatswirtschaftskommission
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eigenen Versicherten. Erreicht die Kasse zwei Jahre in Folge die volle Risikofähigkeit (120 Prozent), stellt der Regierungsrat dem Kantonsrat Antrag auf die Umwandlung der Kasse in eine privatrechtliche Stiftung nimmt mit beratender Stimme an allen Sitzungen des Vorstandes und dessen Ausschüssen teil. 2 Sie stellt das Personal der Pensionskasse an. 3 Die Geschäftsleitung und das Personal der Pensionskasse unterstehen
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1346.12 - Ablauf der Referendumsfrist: 7. November 2006
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nimmt mit beratender Stimme an allen Sitzungen des Vorstandes und dessen Ausschüssen teil. 2 Sie stellt das Personal der Pensionskasse an. 3 Die Geschäftsleitung und das Personal der Pensionskasse unterstehen
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1346.07 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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der Umstellung. Das Alter entspricht der Differenz zwischen dem Kalenderjahr im Zeitpunkt der Um- stellung und dem Geburtsjahr. Die Beitragsjahre entsprechen der Differenz zwischen dem Eintrittsjahr und nimmt mit beratender Stimme an allen Sitzungen des Vorstandes und dessen Ausschüssen teil. 2 Sie stellt das Personal der Pensionskasse an. 3 Die Geschäftsleitung und das Personal der Pensionskasse unterstehen
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1413.07a - Beilage
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zierte Stellen Aushilfen (ohne Hipol) 1. Januar 2002 231.5 4.5 13.2 30. Oktober 2006 241 10.2 6.8 Stellenzuwachs 9.5 5.7 Reduktion Aushilfen 6.4 Im Zeitraum 2002 bis 2006 konnte der Stellenplan der Zuger Aushilfsstellen - neue Stelle für 2005-2008 6 0.5 Personalsituation Zuger Polizei Seite 13 3.5.2. Von Dritten finanzierte, nicht der Stellenplafonierung unterliegende Stellen 2002 2003 2004 2005 2006 Personalstellen Die Zuger Polizei startete am 1. Januar 2002 mit 236 Personalstellen gemäss Stellenplafonierungsbeschluss des Kantonsrates. Per 1. Januar 2004 wurden durch den Kantonsrat aufgrund des KRB vom
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1413.09 - Zusatzbericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Litterung oder zur permanenten Durchsetzung der Ruhe und Ord- nung. 3. Erhöhung des Stellenplafonds Die Kommission stellt fest, dass sowohl die Erwartungen in der Bevölkerung als auch von Seiten der Behörden vier Voll- zeitstellen bei 2'000 Mannstunden pro 100% Stelle entspricht. Die Polizei hat umge- kehrt 7'900 Mannstunden pro Jahr oder vier Stellen durch interne Optimierungs- massnahmen Massnahmen eingespart aller Fakten und Umstände mit 14 zu 0 Stimmen bei 14 Anwesenden einstimmig für die Erhöhung des Stellenplafonds um 4,5 Personaleinheiten ausgesprochen. 1412.9/1413.9 - 12249 5 A n t r ä g e Wir b e a n t r
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1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
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Beweisanträge stellen kann. 2 Der Beschuldigte kann verpflichtet werden, innert der gleichen Frist schriftlich zur Anklage Stellung zu nehmen. Wird seitens des Gerichts keine Stellungnahme verlangt, steht Staatsanwaltschaft. 2 Sie ist in Abteilungen gegliedert und besteht aus dem Oberstaatsanwalt, stellvertretenden Oberstaatsanwälten, den Leitenden Staatsanwälten, den Staatsanwälten, dem Jugendanwalt sowie Unter- suchung bleiben jedoch dem Staatsanwalt vorbehalten. § 24 1 Der Oberstaatsanwalt, die stellvertretenden Oberstaatsanwälte, die Leitenden Staatsanwälte, die Staatsanwälte, der Jugendanwalt, die Unter-
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1446.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
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Beweisanträge stellen kann. 2 Der Beschuldigte kann verpflichtet werden, innert der gleichen Frist schriftlich zur Anklage Stellung zu nehmen. Wird seitens des Gerichts keine Stellungnahme verlangt, steht Staatsanwaltschaft. 2 Sie ist in Abteilungen gegliedert und besteht aus dem Oberstaatsanwalt, stellvertretenden Oberstaatsanwälten, den Leitenden Staatsanwälten, den Staatsanwälten, dem Jugendanwalt sowie Untersuchungen er- öffnen, durchführen und abschliessen. 3 § 24 1 Der Oberstaatsanwalt, die stellvertretenden Ober- staatsanwälte, die Leitenden Staatsanwälte, die Staats- anwälte, der Jugendanwalt, die
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1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Beweisanträge stellen kann. 2 Der Beschuldigte kann verpflichtet werden, innert der gleichen Frist schriftlich zur Anklage Stellung zu nehmen. Wird seitens des Gerichts keine Stellungnahme verlangt, steht Staatsanwaltschaft. 2 Sie ist in Abteilungen gegliedert und besteht aus dem Oberstaatsanwalt, stellvertretenden Oberstaatsanwälten, den Leitenden Staatsanwälten, den Staatsanwälten, dem Jugendanwalt sowie Unter- suchung bleiben jedoch dem Staatsanwalt vorbehalten. § 24 1 Der Oberstaatsanwalt, die stellvertretenden Oberstaatsanwälte, die Leitenden Staatsanwälte, die Staatsanwälte, der Jugendanwalt, die Unter-
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2108.10 - Ablauf der Referendumsfrist: 30. Juli 2013
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Die Mitglieder des Regierungsrats dürfen keine Aufgaben übernehmen, die mit den Aufgaben oder der Stellung des Amts nicht vereinbar sind. a) Aufgehoben. b) Aufgehoben. c) Aufgehoben. d) Aufgehoben. e) Aufgehoben Geschäftsprüfungskommis- sion eingesetzt hat, prüft diese die Geschäftsführung des Gemeinderats und an Stelle der Rechnungsprüfungskommission die (Global-) Budgets und die Leistungsaufträge (§ 18a). 3 Die G (geändert), Abs. 2 (neu) Aufsichtsrechtliches Einschreiten; Voraussetzungen (Überschrift geän- dert) 1 Stellt die Aufsichtsbehörde einen Missstand in der Gemeindeverwaltung oder eine Vernachlässigung öffentlicher