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2003: Verwaltungsgericht
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Inzwischen liegt ein „Konsultationsentwurf Oktober 2003" vor. Die Wegleitung stellt eine Vollzugshilfe dar. Sie hat nicht den Stellenwert eines Gesetzes oder einer Verordnung. Andere Lösungen sind deshalb nicht die Baubewilligung. Bei dieser Stufenfolge kann das Hauptgewicht je nach den Umständen der sich stellenden Aufgaben auf der einen oder anderen Ebene liegen.
Die eingehende Prüfung und Abwägung auf einer t 1989 verfügte vollständige Räumung des Platzes wurde nie durchgesetzt. Das Dulden der Behörde stellte danach einen vorübergehenden Verzicht der Behörde auf das Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände
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2004: Regierungsrat
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der Bauherr erneut ein Gesuch für die Wintergärten im Attikageschoss ein.
Die Beschwerdeinstanz stellte fest, bei diesem Gesuch handle es sich nicht um ein neues, sondern um ein erneut eingereichtes Gesuch Vorliegend war der Gemeinderat zu Unrecht auf das Baugesuch eingetreten. Die Rechtsmittelinstanz stellte dies fest und wies im Übrigen die Beschwerde ab.Ein Fabrikationsbetrieb wollte sich auf Landwirt oder verglaste Veranden, sind diese Projektänderungen nicht bewilligungspflichtig. In casu stellte der Verzicht des Wintergartens auf dem Attikageschoss keine bewilligungspflichtige Projektänderung
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2006: Verwaltungsgericht
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2.77 Meter stellt dagegen eine Kleinbaute im Sinne von § 2 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 16. November 1999 (V PBG; BGS 721.111) dar.
Der Bau einer Mobilfunkanlage stellt auch innerhalb präjudiziert, dass der kommunalen Planungsbehörde kein Entscheidungsspielraum mehr bleibt.
Das Gericht stellte fest, dass im vorliegenden Fall der Regierungsrat dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör hätte DSG; BGS 423.11) haben die Gemeinden Baugesuche dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme zu unterbreiten, wenn sich diese auf Objekte und deren Umgebung beziehen, die in einer archäologischen
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2002: Regierungsrat
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Erlass einer Verfügung (Erteilung einer Baubewilligung) ist den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Bauamt hatte nach Eingabe des Baugesuchs und vor der Entscheidfindung durch den den Gemeinderat weitere Unterlagen und Akten eingefordert, so zum Beispiel eine Stellungnahme des Amtes für Umweltschutz. Das Bauamt informierte die Beschwerdeführer über diesen Schritt. Damit sind diese
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2009: Regierungsrat
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entschieden, dass die Beschwerde durch die Sicherheitsdirektion behandelt wird. Die beiden stellvertretenden Generalsekretäre der Baudirektion und nicht etwa der Sicherheitsdirektion hatten vor dem 29 unter Beizug der Fachleute der Baudirektion ausgearbeitet und erstellt worden. Da die beiden stellvertretenden Generalsekretäre die aufgeführten Instruktionshandlungen selbständig (ohne Einflussnahme durch Begehrens der Einsprechenden in die Stellungnahme der kantonalen Denkmalpflege Einsicht zu erhalten, unterliess es die Vorinstanz zudem, vor ihrem Entscheid diese Stellungnahme zur Gewährung des rechtlichen
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2000: Verwaltungsgericht
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dem bestehenden Fischerhaus entsprechen würde. Die Umnutzung eines Fischteiches in einen Hafen stellt ebenfalls eine vollständige Zweckänderung dar, welche unter Art. 24 Abs. 1 RPG und nicht etwa eine Garantie für gewisse Nutzungen.
Die schutzplanmässige Erfassung der Moorlandschaft an sich stellt keinen Eingriff dar, welcher Entschädigungsfolgen nach sich zieht. Sollte sich der Entzug einer
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2005: Regierungsrat
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zuzustellen und sie um einen Zwischenentscheid zu ersuchen. Sie hat sich mit Stellungnahmen oder dem Wunsch nach einer Stellungnahme des kantonalen Denkmalpflegers begnügt. Danach hat sie ohne weitere Begründung in einem Mehrfamilienhaus, das vor rund zehn Jahren erstellt worden ist. Bei der Bauabnahme stellte die Dienststelle der Gemeindeverwaltung fest, dass Umgebungs- und Kanalisationsarbeiten noch unfertig vom 26. April 1990 mit. Sie haben dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie Baugesuche zur Stellungnahme zu unterbreiten, wenn diese Gesuche sich auf Objekte beziehen, die unter Schutz gestellt sind
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2007: Verwaltungsgericht
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Regierungsrat hatte den gemeindlichen Entscheid geschützt. Das Verwaltungsgericht tat es gleich. Es stellte fest, dass der Begriff der Erschliessung vom Bundesrecht bestimmt sei und eine hinreichende Er Projekt ist gegenüber der bisherigen, bewilligten Überbauung stark verändert.
Das Verwaltungsgericht stellte auch fest, dass Verzichtserklärungen von Käufern von Häusern aus dem ersten Teil der Arealbebauung in machte somit gegenüber diesen Regierungsmitgliedern geltend, sie seien befangen. Das Gericht stellte fest, dass der Anschein, die betreffende Magistratsperson lasse die nötige Distanz und Objektivität
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2002: Verwaltungsgericht
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ein Bruder des Beschwerdeführers diese Teilnahme begehrt, verleiht ihm seine verwandtschaftliche Stellung kein besseres Recht.Wenn ein Nutzungsplan ändert , ist es kein Mangel, wenn nicht gleichzeitig bewilligten Zustandes verlangen.Wenn in einer Zone der Gewerbeanteil mindestens 60 % betragen muss, stellt sich die Frage nach der Bezugsgrösse. Der Gemeinderat bezieht sich auf die maximal mögliche Baumasse on der Bauten ist im Rahmen der Gesamtgestaltung des Arealbebauungsgrundstücks hinzunehmen.
Es stellt sich die Frage, wie weit Bauten aus früheren Jahren Massstab für aktuelle Baugesuche sind. Gemäss
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2004: Verwaltungsgericht
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einlässlich. Auf Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Zwischenentscheid des Landammanns hin stellte das Gericht fest, dass der mit Verwaltungsbeschwerde angefochtene Beschluss im Zeitpunkt der Anfechtung der Zweck der Bepflanzung nur mit dieser Pflanzensorte erreicht werden kann. Der Regierungsrat stellt zurecht fest, dass weder die Bauordnung XY noch das kantonale Baurecht für Mauerbepflanzungen eine