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1508.2 - Antwort des Regierungsrates
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vom April 2005 verwiesen, welche in einem schweizerischen Städtevergleich die Stadt Zug an zweiter Stelle führte, wobei die Parameter Lebens- bedingungen, wirtschaftliche Dynamik, Gesundheit, Soziales, Kultur Fraktion hat am 29. Januar 2007 eine Interpellation eingereicht (Vor- lage Nr. 1508.1 - 12306). Darin stellt sie dem Regierungsrat 14 konkrete Fragen betreffend die wachsende Zahl von neu im Handelsregister Gesellschaften 17,0 % (Art. 53 FiLaV). Die reduzierte Berücksichtigung mittels so genannter Beta-Faktoren stellt sinnge- mäss und stark vereinfacht sicher, dass ein Kanton immer nur einen Bruchteil der ef- fektiven
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1540.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Standard nur von bescheidener Natur ist - realisiert werden soll. Die Schweizer Schulen im Ausland stellen ein wichtiges Element der Schweizer Prä- senz im Ausland dar. Sie dokumentieren die Weltoffenheit
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1512.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Waldes. 3. Stellungnahme des Bundesamtes für Umwelt Mit Schreiben vom 6. April 2006 wurde das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zu einer Vernehmlassung eingeladen. Das BAFU weist in seiner Stellungnahme darauf hin politischen Parteien CVP, FDP, SVP, SP und Alternative. Bis zum 30. Oktober 2006 haben keine Stellungnahmen abgegeben: Gemeinde Obe- rägeri, die Korporationen Baar Dorf, Grüt Allenwinden, Deinikon, Inwil sowie die Korporationen Hünenberg und Blickensdorf anzubringen. Grundsätzlich herrscht in den Stellungnahmen grosser Konsens in Bezug auf die Vorlage. Diverse kleinere formelle Änderungen wurden beantragt
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3158.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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und Antragstellung überwiesen. Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag nehmen wir zu den Anliegen Stellung und gliedern unsere Ausführungen wie folgt: 1. Rechtliche Grundlagen des Kleinhandels mit alkoh vergorene Getränke wie Bier und Wein zur Anwendung. Soweit es sich um gebrannte Wasser handelt, stellt das Alkoholgesetz stren- gere Beschränkungen auf. So ist der Kleinhandel mit gebrannten Wassern durch Motionärin geforderte Aufhebung des Verbots der Abgabe alkoholischer Getränke mittels Automaten. Dies stellt kein Technologieverbot dar, sondern trägt schlicht dem Umstand Rechnung, dass praktisch jede technische
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3185.9 - Bericht und Antrag des Regierungsrats zum Kantonsratsbeschluss betreffend Rahmenkredit Fördermassnahmen
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Förderprogramm kann mit den vorhandenen personellen Ressourcen abgewickelt werden, zusätzliche Stellenprozente sind nicht nötig. 4.4. Budgetbedarf für das Förderprogramm Die Angaben zum Budgetbedarf für das kantonalen Energiegesetzes vom 1. Juli 2004 (BGS 740.1) ein Gebäudeprogramm durch. Im Jahr 2021 stellte er erstmals kantonale Mittel zur Verfügung, im Umfang von 0,3 Millionen Franken. Im Jahr 2022 sind Nachdem der Kanton am 1. Januar 2022 den Hei- zungsersatz in sein Gebäudeprogramm aufgenommen hat, stellte ein Teil der Gemeinden die Beiträge für den Heizungsersatz ein oder reduzierte sie. Weitere Gemeinden
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3189.2 - Antwort des Regierungsrats
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l, die Heilmittelinspektorin für den Grosshandel. Die Heil- mittelinspektorin ist zudem die Stellvertreterin der Kantonsapothekerin. 3189.2 - 16652 Seite 7/7 b) Gehört dazu auch die Ausarbeitung der R Januar 2021 die Stelle eines/r Kantonsapothekers/in geschaffen. Was ist der Grund hierfür? Die Interpellantin schreibt in ihrem Vorstoss, dass der Kanton Zug bis zur Schaffung der Stelle der Kantonsapo thekerin/des Kantonsapothekers der einzige Kanton der Schweiz gewesen sei, welcher auf diese Stelle verzichtet habe und «nur» eine Heilmittelkontrolle hatte. Diese Darstel- lung ist so nicht korrekt: Die
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3196.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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aufgehoben und die Zuständigkeit für entsprechende Anordnungen auf den stellvertretenden Polizeikommandanten, Kripochef und den stellvertretenden Kripochef ausgedehnt werden. Auf Nachfrage erklärte der Kommandant Datenaustausch einen kurzen Überblick zu den Entwicklungen und der Umsetzung in der Praxis. Carmen Lingg stellte abwechselnd dazu die Gesetzesvorlage sum- marisch vor und erläuterte die vorgesehenen Änderungen dass in diesem Bereich der Kanton Bern eine Leadfunktion einnehme. Der Kanton Zug habe nur eine 100% Stelle zur Verfügung und mache, was damit möglich sei. An- dere Kantone würden wiederum die Ansicht vertreten
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3196.3a - Synopse
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Einsatzleitzentrale sowie die bei polizeilichen Spezialeinsätzen und bei Sportveranstaltungen er- stellten Bild- und Tonaufnahmen vernichtet die Poli- zei ein Jahr nach deren Erstellung, sofern die Auf-
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3196.2 - Antrag des Regierungsrats
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Einsatzleitzentra- le sowie die bei polizeilichen Spezialeinsätzen und bei Sportveranstaltungen er- stellten Bild- und Tonaufnahmen vernichtet die Polizei ein Jahr nach deren Erstel- lung, sofern die Aufnahmen
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3185.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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mögliche Einsparpotenzial und die geringen Mehrkosten für die Bauherrschaften abgelehnt. Zahlreiche Stellungnahmen plädierten dafür, die in Art. 1.47 der MuKEn 2014 formulierten Ziele zur Vorbildfunktion öffentliche Gebäudeautomation bei Neubauten (§ 4f EnG-ZG) stösst bei einigen Antragstellenden auf Widerstand. Sie stelle einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsfreiheit dar und der Nutzen der Massnahme sei Energiegesetz, sondern im Richtplan. Aufgabe des Kantons ist es, die Planungsgrundlagen zur Verfügung zu stellen und die Gemeinden bei der Energieplanung zu unterstützen. Eine Pflicht zur kommunalen Energieplanung