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3200.3 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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vollumfänglich erfüllt sind. An solchen Beiträgen beteiligt sich der Bund nicht. Ein Stawiko-Mitglied stellte die Frage, ob dies unter den aktuell geltenden Voraussetzungen noch nötig sei . Nach Ansicht des
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3205.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Abs. 2) Hinsichtlich der Befugnis zur Erhebung kantonaler Ordnungsbussen gingen gegensätzliche Stellungnahmen ein. Während die CVP und der Advokatenverein die vorgeschlagene Änderung bzw. Ausweitung explizit des kantonalen Amts für Wald und Wild (Bst. c). Mangels bundesrechtlicher Kompetenz waren diese Stellen bislang lediglich zur Erhebung von kantonalen Ordnungsbus- sen befugt (vgl. auch § 105 GOG). Mit Erheben von Ordnungsbussen Mit der Einführung der zahlreichen neuen eidgenössischen Ordnungsbussen stellt sich die Fra- ge, wer diese erheben kann. Der Bund gibt diesbezüglich vor, dass die Kantone die zur
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3205.3 - Bericht und Antrag der Kommission
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geäussert, dass mit einer solchen Anpassung von den betroffenen Stellen mehr Ordnungsbussen ausgesprochen und allenfalls weitere Stellenprozente gefordert werden würden. Dem wurde entgegengehalten, dass die das Ordnungsbussenverfahren sowie die Reglung beim Bund und in den Kantonen. Im Anschluss daran stellte Carmen Lingg die Ge- setzesvorlage summarisch vor und erläuterte die vorgesehenen wesentlichen Änderungen von eid- genössischen Ordnungsbussen erweitert. Die Änderungen auf Bundesebene erfordern zur Klar- stellung punktuelle Anpassungen im kantonalen Recht. Dabei geht es in erster Linie um das Übertretungsstrafgesetz
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2964.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbau
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einstündigen Rundgang in Augenschein. Die Kommission konnte sich einen guten Ein- druck verschaffen und stellte insbesondere fest, dass der Ostteil in einem schlechten Zustand ist und die dort eingelagerten G
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2978.2 - Antwort des Regierungsrats
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Verwal- tung besteht dabei die Herausforderung, datenschutz- und datensicherheitsrelevante Frage- stellungen frühzeitig zu erkennen und die grundrechtskonforme Umsetzung in ihrem Zuständig- keitsbereich
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3024.2 - Antwort des Regierungsrats
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die Stadtbahn Zug herauszulösen. Dies würde lediglich zu einer Umverteilung führen und an ande- rer Stelle einen Fahrzeugmangel verursachen. Die FLIRT-Züge wurden spezifisch für die Anforderungen der Stadtbahn
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3040.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Anhörung der betroffenen Gemeind en statt. Die Stadt Zug verzichtete betreffend der Linie 5 auf eine Stellungnahme (Schreiben vom 29. Januar 2019). Die Gemeinde Walchwil beantragte, die langen Stillstandzeiten alle Angebote die Einhaltung von Mindestkriterien. Diese wendet sie seit 2013 an. Diese Kriterien stellen sicher, dass nicht allein aufgrund der Kosten e in Angebot optimiert wird. Es ist damit möglich, unterbreitet die Baudirektion jeweils mit dem Angebotsbeschluss dem Regierungsrat. Mit diesen Kriterien stellt der Kanton Zug ein Angebot bereit, welches weit über das vom Bund mitfinanzierte Angebot hinaus geht
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3094.1a - Beilage BGS 612.16
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vorschriften gemäss § 6 zuge- stimmt wird; 11. dem Datenaustausch zwischen den in § 6 genannten Stellen zuge- stimmt wird; 12. bekannt ist, dass sie bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben un- ter innert 48 Stunden nach Anmeldung. 3 Die Zuger Kantonalbank und die weiteren teilnehmenden Banken stellen kreditvertraglich und operationell sicher, dass die Kreditauszahlung nicht vor der Rückmeldung der
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3025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Korporationen, die Datenschutzstelle und die im Kantonsrat vertretenen Parteien. Insgesamt gingen 23 Stellungnahmen ein. Die Vernehmlassungsteilnehmenden sind grundsätzlich einverstanden mit der Vorlage. Es wurden mit der gemäss Art. 9 RHG zuständigen kanton a- len Stelle alle drei Jahre eine Organisationsvereinbarung ab, die die konkreten Aufgabe n die- ser Stelle auflistet. Danach hat die Fachstelle Statistik im um Bewilligung des elektroni- schen Zugriffs auf Daten im Abrufverfahren (Online-Gesuche) eine Stellungnahme des für die Datensammlung verantwortlichen Organs enthalten. Da die meisten in den kantonalen
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3065.1 - Interpellationstext
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auf die verschiedenen Lohnklassen, jetzt und in der Vergangenheit? Gerne in tabellarischer Dar- stellung für die letzten 15–16 Jahre aufgelistet, in 3, 4- oder 5-Jahresschritten. Arbeitszeitgestaltung Treffen? c) Wenn ja, wie oft zu welchen Themen? 2. Arbeitsgruppe Gleichstellung: a) Wie hoch ist diese Stelle personell dotiert? b) Welche Kompetenzen hat sie? c) Wie oft hat sie sich im 2019 und in diesem Jahr detailliert und konkret, weshalb wir der Regierung mit der vorliegenden Interpellation einige Fragen stellen möchten, um einen Über- blick zu bekommen, wie es mit der Gleichstellung im Kanton Zug konkret steht