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2996.4b - Beilage Stellungnahme FDKL
FDKL zu einer Stellungnahme zu drei Abklä- ru ngsaufträgen der vorberatenden parlamentarischen Konkordatskom m ission des Kan- tons Zug eingeladen. Gerne lasse ich lhnen diese Stellungnahme zukommen. Einleitend Villiger Vorsteher Sicherheitsd irektion Bahnhofstrasse 12 6301 Zug Bern, 24. September 2019 Stellungnahme zu Fragen der vorberatenden parlamentarischen Konkordatskom- mission des Kantons Zug Sehr geehrter eten Fragen werden nachfolgend jeweils im Originalwortlaut in kursivem Text dargestellt. Die Stellungnahme der FDKL erfolgt jeweils im Anschluss (dargestellt im Rahmen). Geschäftsstelle Postfach 13 3054
3011.2b - Beilage Aktionärbindungsvertrag
323’166 0.873% Total 37’000’000 100% Die Parteien sind übereingekommen, ihre Zusammenarbeit und ihre Stellung als Aktionäre der Gesellschaft auf eine neue vertragliche Basis zu stellen. Der NOK- Gründungsvertrag vom 23. Januar 2019 2 Vertragszweck 2.1 Vertragsziele Zur Regelung ihrer Zusammenarbeit und ihrer Stellung als Aktionäre der Gesell- schaft schliessen die Parteien den vorliegenden Vertrag. Mit diesem Vertrag eingeteilt in 37'000'000 Namenaktien zu CHF 10.00. Die Beteiligungsverhältnisse an der Gesellschaft stellen sich zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieses Aktionärbindungsvertrages (nachfolgend «Vertrag»), wie
3065.2a - Beilage RRB
dem Jahr 2017 (5 Vereinbarungen) vermehrt genutzt. 2018 VD SD FD BD GD Dl DBK SKA RP Total Stelleninseratetotal 20 21 9 13 13 23 21 8 11 139 Vollzeit 8 16 8 10 8 10 5 1 6 72 Teilzeit 12 5 1 3 5 13 16 7 schrieben werden kann. So wurden auch offene Kaderstellen in einem Pensum von achtzig bis hundert Stellenprozenten ausgeschrieben (vgl. Massnahme F). Zielerreichu ng: Vf Insgesamt arbeiteten 2018 55 Prozent Seite 2/7 A. Mit Beschluss vom 9. April 2013 entschied der Regierungsrat, für Fragen der Gleich stellung von Frau und Mann eine verwaltungsinterne Fachgruppe einzusetzen, die eine kurze Bestandesaufnahme
3065.2 - Antwort des Regierungsrats
ausbildung geschult. Wie in der Antwort zu Frage 2 erwähnt, erfolgt die Umsetzung der Gleich- stellungsmassnahmen dezentral in den einzelnen Direktionen. Die dezentrale Zuständigkeit gilt grundsätzlich auch Ei- nerseits hängen Unterschiede mit der Anzahl der ausgeschriebenen Stellen zusammen. Andererseits hängt es von der Art der Stelle ab, ob sie in einem Teilzeitpensum ausge- schrieben werden kann. - T Direktionen wie auch für die Tätigkeiten der Arbeits- gruppe wurden daher keine zusätzlichen Stellenprozente gesprochen. Die Arbeitsgruppe Gleichstellung setzt sich aus je einer Vertretung jeder Direktion
3083.1a - Beilage Geschäftsbericht Gebäudeversicherung 2019
und Fachinstruktoren durchgeführt. Am neu gestalteten Einführungskurs für Kommandan- ten und Stellvertreter nahmen 18 Feuerwehroffiziere teil. Die Teilnehmenden setzten sich dabei unter anderem mit den Feuerwehrwesen Feuerwehrinspektorat per 31.12.2019 Personal Anzahl Total CHF Feuerwehrinspektor und Stellvertreter 3 Feuerwehrinspektor-Stv. (nebenamtlich) 1 4 Feuerwehrinstruktoren / -instruktorinnen 27 Fac Bauten ist sie für den Vollzug der Brandschutzvorschriften verantwortlich. Im vergangenen Jahr stellten die Brandschutzexperten der Gebäudeversi- cherung Zug 208 (Vorjahr 178) Bewilligungen und Verfü-
3082.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Justizprüfungskom.
Ombudsstelle wurde im Berichtsjahr personell etwas aufgestockt. Neu ist Herr Markus Vanza als Stellvertreter im Auftragsverhältnis angestellt. Der Umfang seines Pensums ist auf- grund der fehlenden Erf Berichtsjahr keinen einzigen Fall von Whistle Blowing. Der Grossteil der Konflikte mit den kantonalen Stellen richtet sich gegen die Direktion des Innern (KESB), die Sicherheitsdi- Seite 2/2 3082.2 - 16349 rektion Gesundheitsdirektion (IV -Stelle und AHV- Ausgleichskasse). Die Intensität des Kontakts zu diesen Stellen ist hoch, was häufiger zu Un- zufriedenheiten führen kann. Ausserdem verfügen diese Ämter in der
3097.1 - Postulatstext
übernimmt 30 % des Mietzinses Massgeblich ist der Nettomietzins Folgenden Ablauf stellen wir uns vor: Die Mieterin stellt Antrag bei der Gemeinde, in der die Räumlichkeiten liegen. Die Gemeinde prüft den Verfügung nicht einverstanden ist, gelangt innert Frist an die Schlichtungsbehörde. Eine paritätische Stelle überprüft stichprobenartig 10 % aller genehmigter Gesuche. Sollte es nachträglich eine für einzelne reinen Mietkosten bleiben jedoch un- gedeckt und sind strittig! Wer soll diese bezahlen? • Die Mieter stellen sich auf den Standpunkt – sie müssen sie nicht oder nur zum Teil be- zahlen, denn das Mietobjekt
3150.2 - Antwort des Regierungsrats
diskutiert anschliessend mit den Partnern weitere Schritte für eine grenzüberschreitende Velobahn. 3. Wie stellt sich die Zuger Regierung ganz generell zum Thema Velobahn? Der Regierungsrat treibt die Veloförderung
3226.1 - Postulatstext
Seite 2/2 3226.1 - 16572 baldmögliche Erstellen von Reinigungsplätzen für Wanderboote an geeigneten Stellen in den Kantonen Zug, Schwyz und Luzern, das Verordnen einer Reinigungspflicht dieser Boote und S
3233.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
Frei Roland, Stellvertreter Oberägeri Wyss-Birrer Christa, Friedensrichterin Hürlimann-Iten Sandra, Stellvertreterin Unterägeri Portmann Paul, Friedensrichter Albisser Hans-Rudolf, Stellvertreter Menzingen Catherine, Stellvertreterin Baar Busslinger-Andermatt Gabriela, Friedensrich- terin Bedognetti Rolf, lic.oec., Stellvertreter Cham Bruhin Dominik, Friedensrichter Mösli Samuel, Stellvertreter 92 Hünenberg Alexander, Stellvertreter Neuheim Merz Paul, Friedensrichter Grunder Christina, Stellvertreterin BETREIBUNGSÄMTER Zug Löhri-Küng Cornelia, Betreibungsbeamtin Ilazi-Mustafi Fitore, Stellvertreterin Ägerital

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