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Grundlagen, Organisation, Gemeinden
2022 eine unbefristete Stelle als Financial Analyst bei C. in D. an, nachdem er dort zuvor ab 1. Januar 2022 eine befristete Stelle gehabt hatte. B. Am 16. November 2022 stellte A. beim AFM ein Gesuch werden und als Parteien Eingaben machen – insbesondere auch Anträge stellen – können. Insofern sind ihre Eingaben als Stellungnahmen im Verfahren zu berücksichtigen. II. 1. Die Beschwerdeführerinnen en gegen sämtliche Mitglieder des Gemeinderats X. sowie gegen den Gemeindeschreiber und die stellvertretende Leiterin der Abteilung Einwohnerdienste eingereicht. C. Am 27. Mai 2022 ersuchte B.B. um Anordnung
Nicht anfechtbarer Zwischenentscheid (Art. 93 Abs. 1 BGG)
Auflagen und Weisungen erfüllt in aller Regel nicht die Voraussetzungen von Art. 93 Abs. 1 BGG und stellt daher kein zulässiges Anfechtungsobjekt dar, woran auch eine anderslautende Rechtsmittelbelehrung gkeit der Auflagen der Verfügung vom 1. Juli 2024 zu prüfen. Die streitgegenständliche Verfügung stellt in Bezug auf die Auflagen daher kein zulässiges Anfechtungsobjekt dar. Daran ändert auch die Rec
Verwaltungspraxis
2022 eine unbefristete Stelle als Financial Analyst bei C. in D. an, nachdem er dort zuvor ab 1. Januar 2022 eine befristete Stelle gehabt hatte. B. Am 16. November 2022 stellte A. beim AFM ein Gesuch werden und als Parteien Eingaben machen – insbesondere auch Anträge stellen – können. Insofern sind ihre Eingaben als Stellungnahmen im Verfahren zu berücksichtigen. II. 1. Die Beschwerdeführerinnen en gegen sämtliche Mitglieder des Gemeinderats X. sowie gegen den Gemeindeschreiber und die stellvertretende Leiterin der Abteilung Einwohnerdienste eingereicht. C. Am 27. Mai 2022 ersuchte B.B. um Anordnung
Gesundheit, Arbeit, soziale Sicherheit
räge zu Recht an die Einwohnergemeinde X als neue Gläubigerin bezahlt (Erw. 6.3). Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Anspruchsberechtigung der Mutter fehlte. Gestützt auf die Abtretungserklärung Neuberechnung der monatlichen Mutterschaftsbeiträge vor. J. Mit Verfügung vom 6. November 2023 stellte die Arbeitslosenkasse fest, dass von Januar 2023 bis Juli 2023 kein Anspruch auf Mutterschaftsbeiträge weiterhin mit dem Sozialdienst der Einwohnergemeinde X abgerechnet werden müssen. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Anspruchsberechtigung der Mutter fehlte. Gestützt auf die Abtretungserklärung
Sonntag, 9. Februar 2025
können ihr Stimmrecht mit Hilfe der Gemeindeschreiberin bzw. des Gemeindeschreibers oder einer Stellvertretung ausüben. Ein entsprechendes Begehren ist bis spätestens zum drittletzten Tag vor dem Abstimm
Hubatka-Keller Claudia
Gemeinde Hünenberg Chamerstrasse 11 6331 Hünenberg claudia.hubatka-keller@huenenberg.ch +41 41 784 44 12 Friedensrichterin-​Stellvertretende
Gebäudebegrünung
Beratungsangebot Gebäudebegrünung leisten einen bedeutenden Beitrag für die nachhaltige Entwicklung. Funktionierenden Gebäudebegrünungen helfen mit die Siedlungsentwässerung nachhaltig zu gestalten,
Mitmachen? - Mitmachen !
Fragen und Antworten zum Beitritt in die Feuerwehr Interessenten können sich direkt über das Eintrittsformular hier anmelden. Wer möchte, kann sich unter feuerwehr@steinhausen.ch oder per Telefon
Staats- und Verwaltungspraxis
vom 4. Juli 2023 hielten die Parteien je an ihren Anträgen fest. G. Die Beigeladene stellte in der Stellungnahme vom 29. September 2023 folgende Anträge: Auf die Beschwerde vom 11. April 2023 sei Unterlassungsfolgen sowie Alternativen der Zwangsernährung äussert. Gestützt darauf wurde durch den stellvertretenden Chefarzt am 27. Juni 2024 die Zwangsernährung für eine Dauer von 28 Tagen hoheitlich (vgl. dazu Verfahren der direkten Steuern nicht direkt bindend. Vor dem Hintergrund der Gleichartigkeit der sich stellenden Fragen sowie dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung – dem im Abgabenrecht grosse Bedeutung
Gerichtspraxis
vom 4. Juli 2023 hielten die Parteien je an ihren Anträgen fest. G. Die Beigeladene stellte in der Stellungnahme vom 29. September 2023 folgende Anträge: Auf die Beschwerde vom 11. April 2023 sei Unterlassungsfolgen sowie Alternativen der Zwangsernährung äussert. Gestützt darauf wurde durch den stellvertretenden Chefarzt am 27. Juni 2024 die Zwangsernährung für eine Dauer von 28 Tagen hoheitlich (vgl. dazu Verfahren der direkten Steuern nicht direkt bindend. Vor dem Hintergrund der Gleichartigkeit der sich stellenden Fragen sowie dem Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung – dem im Abgabenrecht grosse Bedeutung

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