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2986.0 - Geschäftsbericht der KESB ab Seite 106 der Vorlage 2961
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«Mentoringprogramm für stellenlose Personen über 50 Jahre» und das «Programm für englischsprachige Kaderpersonen» gute Vermittlungsquoten in den ersten Arbeitsmarkt. Die Stellenmeldepflicht leistete ebenfalls grösstenteils gut akzeptiert. Dank der Stellenmeldepflicht wurden rund dreimal mehr offene Stellen den RAVs gemeldet, wovon auch nicht meldepflichtige Stellen profitierten. Eine abschliessende Beurteilung parallel zur Einführung der Stellenmeldepflicht statt und garantierte eine möglichst unbürokratische Umsetzung. Stellenmeldepflicht operativ gut gestartet Die Stellenmeldepflicht wurde als Umsetzung der vom
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3146.2 - Antwort des Regierungsrats
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«Infrastruktur-GmbH» handelte. Es wurden im Namen der GmbH keine ärztlichen Leistungen erbracht; diese stellte lediglich die Praxiseinrichtung zur Verfügung . In einem sol- chen Fall sind die in der Praxis fachlich
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2970.1a - Beilage Geschäftsbericht 2018
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Geschäftsleitung Die Geschäftsleitung der Gebäudeversicherung Zug be- steht aus dem Direktor, dem stellvertretenden Direktor und den Leitern der Abteilungen Versicherung, Brandschutz und Feuerwehr. Die Gesch Borer, stv. Direktor & Leiter Abteilung Zentrale Dienste (seit 01.10.2018) Hans-Peter Spring, Stellvertreter & Leiter Abteilung Zentrale Dienste (bis 30.06.2018) Josef Elsener, Leiter Abteilung Brandschutz gungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine Würdigung der Gesamtdar- stellung der Jahresrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise eine
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2987.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Anliegen innerhalb der kantonalen Verwaltung bezüglich Gleich- stellung effizient und pragmatisch bearbeitet werden. Ziffer 2 lit. a stellt eine direkte Aufforderung an die Regierung dar, weshalb die JPK Ziffer 4: Die JPK ist wie der Regierungsrat der Ansicht, dass die Freiwilligenarbeit einen grossen Stellenwert in unserer Gesellschaft hat. Die Vereinbarkeit von bezahlter und unbezahlter Arbeit wird mit der fungskommission den Regierungsrat am 2. Juli 2019 zur Einreichung einer Stellungnahme ein. Der Regierungsrat reichte seine Stellungnahme am 1. Oktober 2019 ein und beantragte sinngemäss, der Petition nicht
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3016.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Abs. 1 der Verfassung des Kan- tons Zug (KV) vom 31. Januar 1894 (BGS 111.1). Die Staatskanzlei stellte am 2. Oktober 2019 die Gültigkeit der Initiative fest. Am 31. Oktober 2019 überwies der Kantonsrat längstens 19 Uhr, am Samstag bis längstens 17 Uhr geöffnet sein. Einzig am Bahnhof Zug und an Tank- stellen haben die Geschäfte aufgrund spezieller Regelungen des Bundes deutlich längere Öff- nungszeiten. Tankstelle einkaufen können. Diese ungleich langen Spiesse sind für die Kundschaft schwer erklärbar und stellen zuneh- mend ein Problem dar. Auch gegenüber dem Onlinehandel geraten die Detailhandelsbetriebe zunehmend
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3085.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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Eintritte Cham: Klaiqi Megzon, Stellvertreter Hünenberg: Fuchs Hanspeter, Stellvertreter Zug: Ilazi-Mustafi Fitore, Stellvertreterin Austritte Cham: Schmid-Murer Yvonne, Stellvertreterin Hünenberg: Gamboni Esther Frei Roland, Stellvertreter Oberägeri Wyss-Birrer Christa, Friedensrichterin Hürlimann-Iten Sandra, Stellvertreterin Unterägeri Portmann Paul, Friedensrichter Albisser Hans-Rudolf, Stellvertreter Menzingen Catherine, Stellvertreterin Baar Busslinger-Andermatt Gabriela, Friedensrich- terin Bedognetti Rolf, lic.oec., Stellvertreter Cham Bruhin Dominik, Friedensrichter Mösli Samuel, Stellvertreter 91 Hünenberg
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3086.1a - Beilage 1 Gutachten
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Förs- terschule Lyss oder gar an einem ausländischen Institut ausgebildet werden. In letzterem Fall stellen sich jedoch Fragen der Gleichwertigkeit und der Anerkennung des entsprechenden Bildungsgangs. Institut Försterschule Lyss oder gar an einem ausländischen Institut ausgebildet werden. In letzterem Fall stellen sich jedoch Fra- gen der Gleichwertigkeit und der Anerkennung des entsprechenden Bildungsgangs. Institut ........................................................................................... 4 1. Stellt Art. 33 Abs. 1 lit. a WaV eine genügende Rechtsgrundlage dar, um die Kantone zum Betrieb einer höheren
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3119.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Beantwortung tech- nischer Fragen zur Anwendung gelangt. Die Gemeinden als Baubewilligungsbehörden stellen die Einhaltung der technischen Normen sicher, indem sie die Baubewilligungen mit entspre- chenden abgeschlossen sein müssen. Eine Änderung des PBG würde die in den Gemeinden laufenden Prozesse in Frage stellen und für die Planbehörden unnötige Rechtsunsicherheiten schaffen. Der Regierungsrat schlägt daher sein müssen. Mit der vorliegend beantragten Anpassung des PBG würden die Ortsplanungen in Frage ge- stellt und es würden für die Planbehörden unnötige Rechtsunsicherheiten geschaffen. Der Re- gierungsrat
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3019.1 - Motionstext
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rell an den 15 heute existierenden kantonalen Gleichstellungsbüros orientieren und die Gleic h- stellung der Geschlechter sowohl im öffentlichen Sektor wie auch in der Privatwirtschaft unte r- stützen
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3122.2 - Antwort des Regierungsrats
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Galvanik Zug (230 000 Franken) finanziert. Kunstsammlung In den 1970er-Jahren wurde auf Initiative der Stelle Kulturförderung der Direktion für Bildung und Kultur und der kantonalen Kulturkommission damit begonnen Minderleistungen aufgrund der Corona Pande- mie grundsätzlich nicht gekürzt. Zuhanden der verfügenden Stelle ist im Rahmen der periodi- schen Abrechnung ein entsprechendes Gesuch einzureichen, in welchem bereits kantonalen Kunstsammlung ste- hen grundsätzlich allen Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung und den Stellen mit Leistungsauftrag zur Ausleihe zur Verfügung, vorbehältlich kuratorischer oder sicher- heitst