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3353.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
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gesamthaft festgelegten Stellenprozente und mit Zustimmung der betroffenen Personen die Beschäfti- gungsgrade der Richterinnen und Richter bis zu höchstens 50 Stellenprozenten zu verändern. Mit den vo gesamthaft fest- gelegten Stellenprozente und mit Zustimmung der betroffenen Personen, die Beschäftigungs- grade der Richterinnen und Richter bis zu höchstens 50 Stellenprozenten zu verändern (§ 53 Abs. für alle Gerichte die für die voll- und teilamtlichen Richterinnen und Richter je Stelle verfügbaren Stellenprozente fest. Dies erlaubt es bereits heute, Teilzeitstellen für Richte- rinnen und Richter
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3243.2a - Beilage
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alle zehn Jahre während eines Jahres im Abstand von 14 Tagen beprobt. Die Obere Lorze wird an zwei Stellen - in Unterägeri und in der Stadt Zug - untersucht. Die Wasserqualität bei der Messstation Lorze
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3286.1a - Beilage Konzeptpapier
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die Entwicklungs- prozesse des Prüfobjekts sowie die Prozesse innerhalb der Organisation des Her- stellers nicht Bestandteil der Prüfung. Ebenso wenig werden vertragliche Be- stimmungen zwischen Hersteller die verwundbarste Stelle von Netzwerkgeräten, da er als erste Instanz alle Netzwerkdaten verarbeiten muss – auch die bösartigen eines Angreifers. Ein Programmierfehler an dieser Stelle führt sehr häufig entwickelt die dafür benötigten Prüfkriterien bzw. Grundlagen. Das BSI ist eine unabhängige und neutrale Stelle für alle Fragen zur IT-Sicherheit in der Informationsgesellschaft und gehört zum Geschäftsbereich
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3362.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3362.2 Laufnummer 16907 Interpellation von Daniel Marti betreffend Auslagerung sensitiver Zuger Daten an ausländische Cloud-Anbieter (Vorlage Nr. 3362.1 - 16847) Antwort des Regierungsrats
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3387.2 - Antwort des Regierungsrats
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ümer innert dieser Frist den Schutzraum räumen und für die Nutzung als Schutzraum zur Verfügung stellen (vgl. Art. 73 BZG). Im gleichen Gebäude bzw. auf dem glei- chen Areal wie der Schutzraum wird die Online-Lösung, wobei diese noch nicht ausgereift erscheint. Im Zusammenhang mit einem solchen Projekt stellen sich zahlreiche zu prüfende Fragen (ge- setzliche Grundlagen, Datenschutz, zeitlicher Aktualisierungsgrad
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3247.1 - Antwort des Regierungsrats
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Die wichtigsten Massnahmen zur Reduzierung der psychischen Belastung durch die Corona- Pandemie stellen die eigentlichen epidemiologischen Bekämpfungsmassnahmen dar. Durch eine möglichst effektive und
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3285.1a - Beilage 1: gfs-Zürich Schlussbericht vom 1. Dez. 2020
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SUMMARY ................................................................................... 3 1.1 Stellenwert und Nutzung des Home-Office 3 1.2 Kommunikationsmittel und digitale Vertriebskanäle 4 1.3 Cybe ......................................... 10 3.1 Einstellung zur Innovation: Typologie 10 3.2 Stellenwert und Nutzung des Home-Office 11 3.2.1 Potential an Home-Office-Stellen 11 3.2.2 Technisch für das Frühling 2020, speziell in Bezug auf die Cyber-Sicherheit und die Umstel- lung auf Home-Office. 1.1 Stellenwert und Nutzung des Home-Office Rund ein Drittel (32 %) der befragten kleinen Unternehmen verfügt über
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3379.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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das Fähigkeitszeugnis für Betreibungsbeamtinnen oder Betreibungsbe- amte bzw. deren Stellvertreterin oder Stellvertreter künftig nicht mehr auf Grundlage einer kan- tonalen Prüfung, sondern der bestandenen Konkursbeamtin oder des Konkursbeamten, d.h. der Amtsleitung des Konkursamts, und deren Stellvertreterin oder Stellvertreter regelt, neu formuliert und an die heutige Anstellungspraxis angepasst werden. 2. Abs. 1 EG SchKG kann zur Betreibungsbeamtin bzw. zum Betreibungsbeamten oder zur Stellvertreterin bzw. zum Stellvertreter ernannt werden, wer das Fähigkeitszeugnis der Aufsichtsbehörde besitzt. In § 5 Abs
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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können ihr Stimmrecht mit Hilfe der Gemeindeschreiberin bzw. des Gemeindeschreibers oder einer Stellvertretung ausüben. Ein entsprechendes Begehren ist bis spätestens zum drittletzten Tag vor dem Abstimmungs- die Einzelheiten. * § 9 Bereitstellung 1 Für eidgenössische und kantonale Wahlen und Abstimmungen stellt die Staatskanzlei den Gemeinden das Stimmmaterial zur Verfügung. 1.4.2. Stimmabgabe § 10 Grundsatz Feststellung und Mitteilung der Ergebnisse 1 Bei eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen stellt die Staatskanzlei das Ergebnis fest, bei Gemeindeabstimmungen und -wahlen sowie bei Kantonsrats-
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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Friedensrichterinnen und Friedensrichter teilen die eingehenden Ge- schäfte mit ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern nach im Voraus festgelegten Kriterien auf. * 3 Die Gemeinde trägt die Kosten für oder einen Friedensrichter. Die zum Zeitpunkt des Zusam- menschlusses amtierenden Stellvertreterinnen und Stellvertreter verbleiben bis zum Ende der Amtsperiode im Amt. Sie werden bei einem vorzeitigen g mit sei- nem Gericht. 3 Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sowie die Stellvertreterinnen und Stellvertreter leisten den Amtseid oder das Amtsgelöbnis vor dem Obergericht. § 66 Unvereinbarkeit