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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
die Einzelheiten. * § 9 Bereitstellung 1 Für eidgenössische und kantonale Wahlen und Abstimmungen stellt die Staatskanzlei den Gemeinden das Stimmmaterial zur Verfügung. § 9a * Ausgestaltung der Wahl- und Feststellung und Mitteilung der Ergebnisse 1 Bei eidgenössischen und kantonalen Wahlen und Abstimmungen stellt die Staatskanzlei das Ergebnis fest, bei Gemeindeabstimmungen und -wahlen sowie bei Kantonsrats- kantonalen Wahlen und Abstimmungen; b) * bei gemeindlichen Gesamterneuerungswahlen. 3 Die Staatskanzlei stellt das elektronische Erfassungs- und Auswertungs- system den Gemeinden auch für die übrigen gemeindlichen
414.19 - Verordnung über die Fachmittelschule
sind ohne, zweijährige Verträge mit ei- ner Kündigungsmöglichkeit auszustellen. 3 Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden zur vorübergehenden Vertre- tung einer Lehrperson während höchstens eines 1 Die Lehrpersonen bilden die Lehrerinnen- und Lehrerkonferenz; die Stell- vertreterinnen und Stellvertreter haben das Recht, mit beratender Stimme teilzunehmen. 7 414.19 2 Die Konferenz befasst sich mit zu stellen. Die Konferenz kann zu wichtigen Erlassen des Regierungsrats und der Schulkommission Stellung nehmen. 4 Die Konferenz hat das Recht, dem Regierungsrat eine Lehrperson als Ver- treterin bzw.
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
1. der Landschreiberin oder des Landschreibers (ohne Wahl); 2. * der stellvertretenden Landschreiberin oder des stellvertretenden Land- schreibers (vorbehältlich Mitwirkungsrecht des Büros des Kantonsrats Innern: a) Kommission für die Prüfung der Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreiber und deren Stellvertreterinnen und Stellver- treter im Beurkundungsrecht (§§ 4 Abs. 1 und 5 Abs. 2 des Ge- setzes über die ftliche Pacht und das bäuer- liche Bodenrecht (EG Landwirtschaft) vom 29. Juni 200048)); 17. Stellungnahmen bei Anhörungen vor der Konzessionserteilung oder vor Konzessionsänderungen mit medienpolitischer
531.1 - Gesetz für den Zivilschutz (Zivilschutzgesetz)
der Gesundheitsdirektion und gemäss Vorgaben des Bundes den Bedarf an Kommandoposten, Bereit- stellungsanlagen sowie für genügend Patientenbetten in geschützten Sani- tätsstellen und geschützten Spitälern die Stellvertretung für die ganze Zivilschutzorganisation wäh- rend längstens sieben Einsatztagen; b) * … c) die Zivilschutzkommandantin oder der Zivilschutzkommandant bzw. ihre Stellvertretung für maximal Dienstleistun- gen entstanden sind. 2 Ihr Entscheid kann bei der für den Zivilschutz zuständigen Stelle des Bun- des angefochten werden. 9. Schlussbestimmungen § 29 Änderung bisherigen Rechts6) § 30 Aufhebung
161.111 - Geschäftsordnung des Kantonsgerichts (GO KG)
Gerichtsschreibern delegiert werden. 4 Die Vertretung erfolgt durch die stellvertretende Kanzleivorsteherin oder den stellvertretenden Kanzleivorsteher. § 10 Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber 1 zur Anwendung. Diese Regelungen gehen der Geschäftsordnung vor. § 13 Stellvertretungen 1 Die Abteilungen regeln die Stellvertretungen für die Abteilungs- und Ein- zelrichterfälle sowie für die Gerichts ehers durch die Geschäftslei- tung. 2 Das Sekretariatspersonal erledigt die Aufgaben gemäss Stellenbeschrieb und weitere ihm zugewiesene Aufgaben. 3 Das Sekretariatspersonal vertritt sich bei Verhinderung
925.11 - Vollziehungsverordnung zum Tierseuchengesetz
sundheitsdirektion ernennt die Bieneninspektorin oder den Bieneninspektor und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. * 2 Die Bieneninspektorin oder der Bieneninspektor vollzieht unter der 16 Viehhandel 1 … * 2 Die Kantonstierärztin oder der Kantonstierarzt ist die zuständige kantonale Stelle für den Vollzug der Vorschriften über den Viehhandel, einschliesslich der Erteilung und des Entzugs der Organe der Tierseuchenbekämpfung kann innert 20 Tagen seit der Zustellung bei der verfügenden Stelle schriftlich Einspra- che erhoben werden. 2 Im Übrigen richtet sich das Verfahren nach dem Verwal
722.21 - Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG)
wurde. * 10 722.21 2b Der Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung Zug definiert die in Rech- nung zu stellenden Einsätze gemäss Abs. 2 und 2a und legt die entsprechen- den Gebühren fest. * 2c Von der Kostenpflicht Kontrolle anwesend zu sein oder sich vertreten zu lassen; b) verpflichtet, selbst oder durch eine Stellvertretung Zutritt zu den Grundstücken, Gebäuden und Räumen zu gewähren und auf Verlan- gen Auskunft zu Information und Instruktion von Personen, für die jemand auf- grund seiner persönlichen oder beruflichen Stellung verantwortlich ist; b) den Unterhalt von Anlagen und Geräten, die der Brandentdeckung und -bekämpfung
Freizeitkurse
Angebot der Freizeitkurse der Schule Steinhausen Die Schule Steinhausen stellt jedes Semester ein vielfältiges Freizeitkursangebot für die Schülerinnen und Schüler zusammen. Das Freizeitkursprogramm
Sozialversicherung
mit der Konsequenz, dass ihr ab Wegfall des Arbeitsverhältnisses, konkret ab Mai 2011, trotz Stellenlosigkeit keine Familienzulagen als Nichterwerbstätige ausgerichtet wer­den könnten. Streitig ist, ob nicht für das Kalenderjahr vorzunehmen, zumal es ja sicherlich nicht darum gehen soll, ge­wisse Stellenlose ohne Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung einfach von der An­spruchsberechtigung auszuschliessen raschen Verfahrens (Art. 61 lit. a ATSG) besser gewahrt (vgl. 8C_606/2007, Erw. 9.2). 1.3.2 Die Suva stellte mit Verfügung bzw. Einspracheentscheid vom 7. Dezember 2011 fest, dass ein Kausalzusammenhang zwischen
Verwaltungspraxis
gelten. Auch die Zeit der Freistellung kann dem Erholungszweck dienen, sofern sie nicht für die Stellensuche verwendet werden muss. Bei einer sechsmonatigen Freistellung bleibt aber neben dem Bezug von 30 Umnutzung eines nicht für Wohnzwecke zugelassenen Gebäudes. Im darauf folgenden Rechtsmittelverfahren stellte das Verwaltungsgericht im Jahr 2000 fest, dass die Umnutzung rechtswidrig war und der Gemeinderat X. besuchte im Schuljahr 2012/2013 die Maturaklasse 6x an der Kantonsschule Zug. Im August 2012 stellte er ein Gesuch um Teildispensation vom Sportunterricht für jeweils zwei Lektionen pro Woche. Das Gesuch

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