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§ 52c Abs. 3 WAG
Ausnahme der Beschwerdeführerin 1 lagen alle Parteien deutlich über dem Kantonsquorum (an zweitletzter Stelle lag die grünliberale Partei mit 6.041 % der Stimmen). Daraus kann gefolgert werden, dass es für
Gerichtspraxis
Umfang von Fr. 40'950.– zurückzuerstatten. Vorbehalten bleibe die Stellung eines Erlassgesuches innert 30 Tagen. Am 10. Januar 2012 stellte A. bei der Verbandsausgleichskasse X. ein Erlassgesuch und führte Richter die Gesuchsanträge am 25. April 2014 mit der Aufforderung zur Stellungnahme im Amtsblatt des Kantons Zug publizieren. Ebenso stellte er den Entscheid vom 15. Mai 2014 am 23. Mai 2014 ohne weiteres auf verlängert wurde. In der unaufgefordert eingereichten Stellungnahme zur Berufungsantwort spricht er von mindestens zwei Jahren und an anderer Stelle wiederum von anderthalb bis zwei Jahren, was beides
Gerichtspraxis
deshalb sämtliche (vorgeschobenen) Zweifel der Beklagten an der Stellung der Klägerin als 50 %-ige Aktionärin der Beklagten und an der Stellung von A. als wirtschaftlich berechtigte Person an der Beklagten Klägerin teilnahm und insbesondere Dividendenausschüttungen beschlossen wurden. 1.8 Am 8. August 2018 stellte die Klägerin beim Kantonsgericht Zug, Einzelrichter, ein Gesuch betreffend Auskunft und Einsicht Verfahren wird nicht eingetreten.Aus dem Sachverhalt: 1.1 (…) Mit Arbeitsvertrag vom 20. April 2017 stellte die Beklagte die Klägerin per 1. Mai 2017 in der Funktion als «Manager Government Affairs and Compliance»
Zivilrecht
deshalb sämtliche (vorgeschobenen) Zweifel der Beklagten an der Stellung der Klägerin als 50 %-ige Aktionärin der Beklagten und an der Stellung von A. als wirtschaftlich berechtigte Person an der Beklagten Klägerin teilnahm und insbesondere Dividendenausschüttungen beschlossen wurden. 1.8 Am 8. August 2018 stellte die Klägerin beim Kantonsgericht Zug, Einzelrichter, ein Gesuch betreffend Auskunft und Einsicht Verfahren wird nicht eingetreten.Aus dem Sachverhalt: 1.1 (…) Mit Arbeitsvertrag vom 20. April 2017 stellte die Beklagte die Klägerin per 1. Mai 2017 in der Funktion als «Manager Government Affairs and Compliance»
Gleichstellungsgesetz
Verfahren wird nicht eingetreten.Aus dem Sachverhalt: 1.1 (…) Mit Arbeitsvertrag vom 20. April 2017 stellte die Beklagte die Klägerin per 1. Mai 2017 in der Funktion als «Manager Government Affairs and Compliance» geht vielmehr hervor, dass es die Klägerin war, die während ihrer Schwangerschaft neue Forderungen stellte und zugleich die Entwürfe der gewünschten Vertragsanpassungen erstellte. Ihre Änderungswünsche umfassten chtliche Frage, ob eine rückwirkende Lohnerhöhung vereinbart wurde oder nicht. Die Klägerin stellte ihre Forderungen auf eine rückwirkende Lohnerhöhung ab April 2018 zu einem Zeitpunkt als ihre Schwangerschaft
Art. 114 lit. a ZPO und Art. 243 Abs. 2 lit. a ZPO; Gleichstellungsgesetz
Verfahren wird nicht eingetreten.Aus dem Sachverhalt: 1.1 (…) Mit Arbeitsvertrag vom 20. April 2017 stellte die Beklagte die Klägerin per 1. Mai 2017 in der Funktion als «Manager Government Affairs and Compliance» geht vielmehr hervor, dass es die Klägerin war, die während ihrer Schwangerschaft neue Forderungen stellte und zugleich die Entwürfe der gewünschten Vertragsanpassungen erstellte. Ihre Änderungswünsche umfassten chtliche Frage, ob eine rückwirkende Lohnerhöhung vereinbart wurde oder nicht. Die Klägerin stellte ihre Forderungen auf eine rückwirkende Lohnerhöhung ab April 2018 zu einem Zeitpunkt als ihre Schwangerschaft
Informationen aus dem Rathaus Dezember 2016
im zürcherischen Wädenswil, zum neuen Leiter Finanzen von Menzingen gewählt. Ralph Ruoss hat seine Stelle am 1. November 2016 als Nachfolger von Erich Schranz angetreten. Der 43-jährige Ralph Ruoss besitzt
Informationen aus dem Rathaus Dezember 2017
Themen: öV-Angebot Kanton Zug, Öffnungszeiten Weihnachten/Neujahr, Weihnachtsmarkt, Termine 2018 öV-Angebot im Kanton Zug ab Dezember 2017 Gemäss Medienmitteilung des Amtes für öffentlichen Verkehr h
Zehntelnoten? Eine kritische Entgegnung
«Warum nicht mit Zehntelnoten benoten?» - Eine kritische Entgegnung der Fachgruppe Mathematik zum Artikel in der Schulinfo Zug vom Dezember 2024 Die Fachgruppe Mathematik hat einen Beitrag auf www.sc
Einwohnergemeindeversammlung
Gemeinderat ausserhalb der auf der Traktandenliste der Gemeindeversammlung stehenden Geschäfte Fragen stellen sowie Auskünfte über die Tätigkeit der Gemeindebehörden oder anderer mit öffentlichen Aufgaben betrauten

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