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1584.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
und Väterbera- tung einen entsprechenden Massnahmenkatalog vereinbaren. Nötige Anpassungen im Stellenetat seien vorzunehmen. 3.2. Bestehende Frühförderung im Rahmen der Mütter- und Väterberatung Dass Kinder Arbeitsmarktmassnahmen das Programm (Motivationssemester) 'Ein- stieg in die Berufswelt' (EiB) für stellenlose Jugendliche durch. Die Brückenangebote sind gegenwärtig bei der Direktion für Bildung und Kultur Problema- tik (schulische Schwächen mit gleichzeitig schwierigem sozialen Umfeld), die von einer Stelle aus koordiniert wird und je nach Fall die geeigneten Organisationen und Perso- nen einbezieht. Mit
1635.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Einwohnergemeinde hat angeregt, bei Bedarf versuchsweise auf Basis einer Verwaltungsvereinbarung eine Stelle für ein Sozialinspektorat zu schaffen, eine Einwohnerge- meinde hat vorgeschlagen, eine gesetzliche ichen Gründen ein hohes Interesse daran, ungerechtfertigten Sozialhilfebezug zu bekämpfen. Dazu stellen das geltende Sozialhilfegesetz sowie das Strafgesetzbuch die notwendigen Grundlagen zur Verfügung haben, sondern zugleich auch jene der Gesellschaft. 1635.2 - 13025 Seite 7/10 Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob die derzeitige Debatte über Missbräuche in der Sozialhilfe dem Ausmass der Problematik
1606.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
dürfen (§ 6a). Ausserdem sind der Umstand und der Zweck der Beobachtung sowie die verantwortliche Stelle durch geeignete Massnahmen wie deutlich sichtbare Hinweistafeln (Piktogramme) er- kennbar zu machen Aufzeichnungen aus- schliesslich zweckgebunden Verwendung finden und mit wirksamen Vorkehrungen sicherge- stellt ist, dass jegliche missbräuchliche Verwendung des Aufzeichnungsmaterials ausgeschlos- sen wird. Konkret ungen des kantonalen Datenschutzrechts eingehalten werden. Die personenbezogene Videoüberwachung stellt eine Bearbeitung von Personendaten im Sinne des Datenschutzrechts dar; Datenschutz und Datensicherheit
1634.1 - Motionstext
ebenfalls 2 1634.1 - 12606 einen öffentlichen Bildungsauftrag zu gewährleisten haben. Für Eltern stellt der Kin- dergarten, beziehungsweise die Kindergartenlehrperson den Erstkontakt mit der In- stitution
1644.2 - Antwort des Regierungsrates
und Ausländern hin. Nach der Überarbeitung des Berichts in Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen publizierte das EJPD am 11. April 2008 die in seinen Zuständigkeitsbereich fallenden Mass- nahmen eit entstehe der Eindruck, von politischer Seite werde zu wenig unternommen. Die Interpellanten stellen deshalb dem Regierungsrat neun Fragen. Diese beantwortet der Regierungsrat nachfolgend, wobei er Insgesamt sind höhere Anforderungen an den Widerruf von Bewilligungen jugendlicher Straftäter zu stellen als an jene von Erwachsenen, damit ihrer Entwicklung angemessen Rechnung getragen werden kann. Indessen
1651.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
werden können, für Kinder im Vorschulalter eine bedarfsgerechte Sprachförderung zur Verfügung zu stellen (Angebotsobligatorium). Einen obligatorischen Sprachunterricht für nicht deutsch spre- chende Au vorsieht. Bei Erreichen der Altersgrenze werden die Kinder ohne spezielles Verfahren aufgenommen. Es stellt sich die Frage, wer Sprachstandser- hebungen mit welchem Verfahren wie und wann durchführen kann
1668.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
moralische Pflicht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten den Mitmen- schen in Not zu helfen. 3.3.2. Stellungnahme des Regierungsrats Angesichts der schweren Nahrungsmittelkrise hat UNO-Generalsekretär Ban Ki Regierungsrates vom 13. Mai 2008 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir stellen Ihnen im Folgenden Antrag auf Verwendung des Ertragsüberschusses der Laufen- den Rechnung 2007. Wir der Ressourcenausgleichsreserve (Ziffer 3.4) als auch die Äufnung des Ei- genkapitals (Ziffer 3.5) stellen keine Ausgaben im Sinne des Finanzhaushaltgesetzes dar, da diese Transaktionen das Finanzvermögen
1668.4 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
Bildung der Ressourcenausgleichsreserve (Ziffer 4) und die Äufnung des Eigenkapitals (Ziffer 5) stellen keine Ausgabe im Sinne von § 24 des Finanzhaushaltsgesetzes dar, weil diese Transaktionen das Fi
2252.2 - Antwort des Regierungsrates
nicht das geeignete Instrument zur Erreichung dieses Ziels ist. Nach Ansicht des Bu n- desrats stellen die Initiantinnen und Initianten damit die Lohnfestsetzungsmechanismen in Fra- ge, die sich in der
2255.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
Homeoffice auch geregelt werden müssten. Eventuell sei zu prüfen, ob eine 50 %ige Stellenaufteilung sinnvoll und möglich sei. Es stelle sich nach aktueller Gesetzgebung auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen des Beschäftigungsgrades bis zu 20 Stellenprozenten vornehmen, dies jedoch nur innerhalb der vom Kantonsrat für ein Gericht gesamthaft festgelegten Stellenprozente (§ 14 Abs. 5 GOG). Das Gesetz unterscheidet Gericht gesamthaft festgelegten Stellenprozente und mit Zustimmung der betroffenen Personen, die Beschäftigungsgrade der Richterinnen und Richter bis zu höchstens 20 Stellenprozente verändern. Das Obergericht

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