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1300.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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(fünf Jahre in der Schweiz, zwei Jahre im Kanton Zug) ist auf das Kriterium der Niederlas- sungsbewilligung als Voraussetzung der Stimmberechtigung abzustellen. Als Folge der neuen Regelung des Besch
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2191.0 - gedruckter Bericht
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Notariatsinspektorat 14 Inspektion gemeindliche Ur- kundspersonen und des Grundbuch- und Vermes- sungsamtes (alle drei Jahre) Gemeinden Inspektion in allen elf Gemeinden durchgeführt Inspektion in allen Frist beantwortet Gleich 3 Zeitgerechte Beantwortung von Mitberichten, Stellungnahmen und Vernehmlas sungen Diverse 100% der Mitberichte, Stellungnahmen und Ver- nehmlassungen sind innert Frist beantwortet vorgeschlagen Erkennen von Abweichungen der gesetzlich vorgegebenen Qualitätsziele 95% der geplanten Mes sungen durchgeführt Homepage wird von Leistungs- empfänger und -empfänge- rinnen benutzt und die Fach- stelle
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2224.1 - Antwort des Regierungsrates
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s für die laufende Totalrevision der GO KR folgende Ergänzung vorschlagen (Basis: Vernehmlas- sungsfassung vom 3. September 2012, Änderungen fett hervorgehoben): § 44 Verfahren bei Motionen und Postulaten
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2145.2 - Antwort des Regierungsrates
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teil vom 21. November 2011 fest, dass der Kanton Zug gestützt auf kantonales und Bundesverfas- sungsrecht sowie übergeordnetes Recht dazu verpflichtet ist, die tatsächliche Gleichstellung zu fördern. Der
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2152.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ein. Den Vernehmlassungsunterlagen war kein Fragenkatalog beigefügt, so dass die Vernehmlas- sungspartner in ihrer Einschätzung frei Schwerpunkte setzen konnten. Mit Ende der Vernehm- lassungsfrist am Diskussionspunkte Neben den generellen Einschätzungen der Vernehmlassungspartnerinnen und Vernehmlas- sungspartner zum PHG und zum Begleitbericht wurden einzelne Themen intensiv diskutiert und mit konkreten Ä wird: In der Beilage zum erläuternden Bericht des Bildungsdepartements Schwyz zur Vernehmlas- sungsvorlage „Verordnung über die Hochschulen“ vom 27. September 2011 (http://www.sz.ch/documents/rrb_161a_2011
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2184.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ung von Bauzonen und Baugrundstücken verantwortlich sind. Die Gemeinden können die Erschlies- sungspflicht nicht auf private Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer überwälzen. Mit der Änderung des PBG
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2205.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2205.2 Laufnummer 14459 Motion der SVP-Fraktion betreffend Anpassung der Sozialhilfe an das Notwendigste (Vorlage Nr. 2205.1 - 14029) Bericht und Antrag des Regierungsrates vom 1. Oktober
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2117.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
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e Variante, somit die offene Doppelspurinsel Walchwil, die beste ist. Die untersuchten Tunnellö- sungen wiesen keine entscheidenden Vorteile auf, welche die höheren Erstellungskosten und die längeren Bauzeiten
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2186.1b - Beilage 1
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möglich sein. Die Höchstdauer des Rayonverbots wird auf drei Jahre angehoben. In der Vernehmlas- sungsvorlage waren zwei Jahre vorgesehen. Zusätzlich wird eine Mindestdauer von ei- nem Jahr vorgesehen.
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2106.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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bende vorgeschrieben und die Kantone sind in der Pflicht, die entsprechenden gesetzlichen Anpas- sungen in ihren Ausführungsgesetzen vorzunehmen. Neu regelt der Bund auch, dass für Nicht- erwerbstätige