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2068.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 4. Juni 2012
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publiziert sie im Amtsblatt. 3 Wer in seinen dinglichen Rechten berührt ist, kann bei der Vermes- sungsaufsicht Einsprache erheben. 4 Gegen den Einspracheentscheid steht die Beschwerde ans Verwaltungs- gericht
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2084.2 - Antwort des Regierungsrates
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Vorlage Nr. 2084.2 Laufnummer 13970 Interpellation von Hubert Schuler, Karin Andenmatten und Thomas Villiger betreffend Kanton Zug als Teststrecke für die Erdverlegung der Hochspannungsüber- tragerlei
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1455.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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sich bewährt hat. Durch eine Systemevaluation (regionale, nationale und internationale Leistungsmes- sungen zu verschiedenen Lernbereichen) bzw. durch ein schweizerisches Bildungs- monitoring sollen Bildu
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1460.3 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
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Detailberatung Nachdem sich die Konkordatskommission ausführlich bereits mit der Vernehmlas- sungsvorlage zum Strafvollzugskonkordat auseinandergesetzt hatte und nachdem sich die heute vorliegende Fassung
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1396.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1395.3/1396.3 (Laufnummer 12144) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE SOZIALHILFE (SHG) UND DES EINFÜHRUNGSGESETZES ZUM ZIVILGESETZBUCH (EG ZGB) (VORMUNDSCHAFTSRECHT) BERICHT UND ANTR
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1439.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Gesetzgebung sind da- für die Gemeinden zuständig, weshalb die SBB für den Unterhalt der Erschlies- sungsanlagen separate Verträge mit den Standortgemeinden abschliesst. 6 1439.1 - 12043 Die finanziellen Au
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1446.2 - Antrag des Obergerichtes
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Durchsetzung des staat- lichen Strafanspruchs im Kanton verantwortlich. Er ist dabei nicht an Wei- sungen gebunden. 2 Der Oberstaatsanwalt leitet die Staatsanwaltschaft und vertritt diese ge- gen aussen
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1412.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1412.3/1413.3 (Laufnummer 12087) POLIZEIGESETZ UND GESETZ ÜBER DIE ORGANISATION DER POLIZEI (POLIZEI-ORGANISATIONSGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DER VORBERATENDEN KOMMISSION VOM 3.
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1451.1 - Bericht und Antrag des Verwaltungsgerichtes
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gilt das Mehr- heitsprinzip und damit nur eine einzige gerichtliche Meinung. Abweichende Auffas- sungen und persönliche Interessen haben zurückzutreten. Dabei muss es das Mit- glied eines Kollegiums ertragen
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1478.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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rimeters und ist somit nicht Bestandteil des TU-Werkvertrages. Die Gemeinde Baar verlangt Anpas- sungen im Bereich der Verkehrsinsel und der Bushaltestelle. Diese Kosten waren im Budget für Unvorhergesehenes