Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10626 Inhalte gefunden
2269.1 - Antwort des Regierungsrates
defini- tiven Entscheid der eidgenössischen Räte grundsätzlich nicht mehr durch die Vernehmlas- sungsantworten gebunden. Eine Ausnahme bilden Vernehmlassungsvorlagen, die für den Kanton von vitaler und direkter
2325.2 - Antwort des Regierungsrates
betreffend FABI und zum Bahnausbau am Zimmerberg Stellung genommen. Damals wurde auf die Vernehmlas- sungsvorlage des Bundes hingewiesen, welche neben einer neuen Finanzierungsbasis für den Bahnunterhalt auch
2246.2 - Antwort des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2246.2 Laufnummer 14447 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Massnahmen gegen Missstände in der Rohstoffbranche (Vorlage Nr. 2246.1 - 14321) Antwort des Regierungsrates vom 10. Septem
1341.03 - Zusatzbericht und -antrag des Regierungsrates
hatte sich damals zum Ziel gesetzt, im ersten Revisionspaket nur weitgehend unbestrittene Anpas- sungen primär technischer Natur sowie einzelne besonders dringliche materielle Fragen zur Diskussion zu
1395.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1395.3/1396.3 (Laufnummer 12144) ÄNDERUNG DES GESETZES ÜBER DIE SOZIALHILFE (SHG) UND DES EINFÜHRUNGSGESETZES ZUM ZIVILGESETZBUCH (EG ZGB) (VORMUNDSCHAFTSRECHT) BERICHT UND ANTR
1442.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Projekts. 10 1442.1 - 12054 Im Weiteren hat die Kommission bis zum März 2006 sechsundzwanzig Vernehmlas- sungen eingereicht, unter anderem zum "Entwurf für eine Revision des ZGB (Er- wachsenenschutz, Personenrecht
1367.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
liche Bedürfnisse. Die entsprechenden Regelungen sollen auf Verordnungsstufe und/oder durch Wei- sungen erfolgen. - § 12 schreibt neu einen Anhang zur Jahresrechnung vor, der die Berichterstat- tung an
1425.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
ssung und Anträge Die Kommission ist sich bewusst, dass auch mit den von ihr vorgeschlagenen Lö- sungen letztlich nicht alle Details geregelt werden können. Das liegt jedoch in der Natur der Sache, zumal
1446.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. April 2007
Durchsetzung des staat- lichen Strafanspruchs im Kanton verantwortlich. Er ist dabei nicht an Wei- sungen gebunden. 2 Der Oberstaatsanwalt leitet die Staatsanwaltschaft und vertritt diese ge- gen aussen
1446.4 - Anträge der erweiterten Justizprüfungskommission
Durchsetzung des staat- lichen Strafanspruchs im Kanton verantwortlich. Er ist dabei nicht an Wei- sungen gebunden. 2 Der Oberstaatsanwalt leitet die Staatsanwaltschaft und vertritt diese ge- gen aussen

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch