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1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Durchsetzung des staat- lichen Strafanspruchs im Kanton verantwortlich. Er ist dabei nicht an Wei- sungen gebunden. 2 Der Oberstaatsanwalt leitet die Staatsanwaltschaft und vertritt diese ge- gen aussen
1506.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
nbarungen und Global- bzw. Pauschalsubventionen im Vorder- grund. Die Finanzkraft als Bemes- sungskriterium entfällt. Prämienverbilligungen Krankenversicherung Die Bundessubventionen an die Kan- tone hängen
1527.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Kantonsstrasse in Rich- tung Knonau ein. Die neue Kantonsstrasse überquert die gemeindliche Erschlies- sungsstrasse zwischen Bibersee und Oberwil. Das Gesamtprojekt umfasst folgende Knoten: - Grindel (Ausbau) -
1531.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
n der Migrationsbevölkerung des Kantons Basel-Stadt sieht - nebst der vorzeitigen Niederlas- sungserteilung - vor, dass die Erteilung und die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung mit der Auflage verbunden t. Der Kanton hat mit der Praxis des Anreizes im Zusammenhang mit der vorzeitigen Niederlas- sungserteilung gute Erfahrungen gemacht. Die im Kanton Zug bereits mögliche vorzeitige Ertei- lung der Nied bewilligung, welche nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz Anspruch auf eine Niederlas- sungsbewilligung haben. Deren Kinder unter 12 Jahren haben Anspruch auf die Erteilung der Niederlassungsbewilligung
1531.1 - Motionstext
mit Schwei- zer/innen oder Niedergelassenen verheiratet sind, können nicht mit einer Niederlas- sungsklausel zum Spracherwerb verpflichtet werden. Hier können stattdessen Anspruchsgruppen definiert werden
1512.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
KANTON ZUG VORLAGE NR. 1512.1 (Laufnummer 12312) ÄNDERUNG DES EINFÜHRUNGSGESETZES ZUM BUNDESGESETZ ÜBER DEN WALD (EG WALDGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 20. FEBRUAR 2007 Sehr geehrt
3188.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
sensfreiheit im Einklang stehe. Aus den Materialien gehe zweifelsfrei hervor, dass der Verfas- sungsgeber an der Kirchensteuerpflicht juristischer Personen nichts habe ändern und insbe- sondere das Bu
3185.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
machen: - Mit der dynamisch-direkten Verweisung in § 1 Abs. 3 V EnG-ZG besteht eine in verfas- sungsrechtlicher Hinsicht unklare Rechtslage. Es soll mit der Übernahme der MuKEn 2014 in das kantonale Recht elle Berechnung des gewichteten Energiebedarfs oder über die Wahl einer von elf Standardlö- sungskombinationen (definierte Kombinationen von Anforderungen an die Gebäudehülle sowie an die Lüftung und den
3197.2 - Antwort des Regierungsrats
9). Aus den dargelegten Gründen ist davon auszugehen, dass das Interpellationsanliegen verfas- sungsrechtlich unzulässig ist, weshalb es im Kanton Zug rechtlich nicht umsetzbar wäre. 1.4. Praktische Probleme
3205.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ex- plizit, die Änderungen seien nachvollziehbar und würden begrüsst. Einige äusserten Anpas- sungsbedarf bei einzelnen Punkten. Zudem erachtete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Entscheid

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