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1446.6 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Durchsetzung des staat- lichen Strafanspruchs im Kanton verantwortlich. Er ist dabei nicht an Wei- sungen gebunden. 2 Der Oberstaatsanwalt leitet die Staatsanwaltschaft und vertritt diese ge- gen aussen
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1506.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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nbarungen und Global- bzw. Pauschalsubventionen im Vorder- grund. Die Finanzkraft als Bemes- sungskriterium entfällt. Prämienverbilligungen Krankenversicherung Die Bundessubventionen an die Kan- tone hängen
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1527.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Kantonsstrasse in Rich- tung Knonau ein. Die neue Kantonsstrasse überquert die gemeindliche Erschlies- sungsstrasse zwischen Bibersee und Oberwil. Das Gesamtprojekt umfasst folgende Knoten: - Grindel (Ausbau) -
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1531.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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n der Migrationsbevölkerung des Kantons Basel-Stadt sieht - nebst der vorzeitigen Niederlas- sungserteilung - vor, dass die Erteilung und die Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung mit der Auflage verbunden t. Der Kanton hat mit der Praxis des Anreizes im Zusammenhang mit der vorzeitigen Niederlas- sungserteilung gute Erfahrungen gemacht. Die im Kanton Zug bereits mögliche vorzeitige Ertei- lung der Nied bewilligung, welche nach fünf Jahren Aufenthalt in der Schweiz Anspruch auf eine Niederlas- sungsbewilligung haben. Deren Kinder unter 12 Jahren haben Anspruch auf die Erteilung der Niederlassungsbewilligung
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1531.1 - Motionstext
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mit Schwei- zer/innen oder Niedergelassenen verheiratet sind, können nicht mit einer Niederlas- sungsklausel zum Spracherwerb verpflichtet werden. Hier können stattdessen Anspruchsgruppen definiert werden
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1512.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1512.1 (Laufnummer 12312) ÄNDERUNG DES EINFÜHRUNGSGESETZES ZUM BUNDESGESETZ ÜBER DEN WALD (EG WALDGESETZ) BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 20. FEBRUAR 2007 Sehr geehrt
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3188.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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sensfreiheit im Einklang stehe. Aus den Materialien gehe zweifelsfrei hervor, dass der Verfas- sungsgeber an der Kirchensteuerpflicht juristischer Personen nichts habe ändern und insbe- sondere das Bu
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3185.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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machen: - Mit der dynamisch-direkten Verweisung in § 1 Abs. 3 V EnG-ZG besteht eine in verfas- sungsrechtlicher Hinsicht unklare Rechtslage. Es soll mit der Übernahme der MuKEn 2014 in das kantonale Recht elle Berechnung des gewichteten Energiebedarfs oder über die Wahl einer von elf Standardlö- sungskombinationen (definierte Kombinationen von Anforderungen an die Gebäudehülle sowie an die Lüftung und den
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3197.2 - Antwort des Regierungsrats
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9). Aus den dargelegten Gründen ist davon auszugehen, dass das Interpellationsanliegen verfas- sungsrechtlich unzulässig ist, weshalb es im Kanton Zug rechtlich nicht umsetzbar wäre. 1.4. Praktische Probleme
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3205.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ex- plizit, die Änderungen seien nachvollziehbar und würden begrüsst. Einige äusserten Anpas- sungsbedarf bei einzelnen Punkten. Zudem erachtete der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Entscheid