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2961.2 - Bericht und Antrag der erweiterten Staatswirtschaftskommission
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n- zahl Kontrollen betreffend Bundesgesetz Schwarzarbeit, da der Bund diesbezüglich kein We i- sungsrecht habe. Daraus leitet das Amt ab, dass es auch im Leistungsauftrag keine Indikatoren und Zielgrössen
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3000.2 - Antwort des Regierungsrats
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Prozent ausgeschöpft ist, sind innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme jeweils Abnahmemes- sungen durchzuführen. Alle zwei Wochen werden die Betriebsdaten mit den bewilligten Para- metern abgeglichen
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2996.1a - Beilage Bericht GSK
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1 Erläuternder Bericht zum Gesamtschweizeri- schen Geldspielkonkordat (GSK) 2 Inhaltsverzeichnis I. EINLEITUNG .........................................................................................
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2996.4c - Beilage Stellungnahme Regierungsrat
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Revi sionspaket war bis 12. Juli 2019 in der öffentlichen Vernehmiassung. Gemäss der Vernehmlas sungsvorlage sind für die Kantons- und Gemeindesteuern dieselben Steuerfreibeträge wie bei der direkten Bu einzig das GSK. Diese erste Vernehmlassung war aber im Vergleich zu den zwei nachfolgenden Vernehm las sungen insofern von erhöhter Bedeutung, als in diesem frühen Stadium noch besonders viel bewegt werden konnte
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3021.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3021.2 Laufnummer 16279 Interpellation von Philipp C. Brunner, Barbara Gysel, Anna Spescha, Andreas Lustenber- ger und Tabea Zimmermann Gibson betreffend die Frage, ob die Zuger Polizei di
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3067.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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überwiegend Präzisierungen bei den allgemeinen Bestimmungen sowie technische und begriffl iche Anpas- sungen vorgenommen. Der Kantonsrat verzichtete bewusst auf eine Totalrevision. Auch aus diesem Grund sind
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3015.2 - Antrag des Regierungsrats
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nach §§ 86 f. 1 Ausländische Arbeitnehmende, welche die fremdenpolizeiliche ohne Niederlas- sungsbewilligung nicht besitzen, , die im Kanton jedoch steuerrechtlichen Wohn- sitz oder Aufenthalt haben,
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3173.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Region Zug führen. Auch hier wird mit der Axpo, den Gemeinden und der Baudirektion konstruktiv an Lö- sungen gearbeitet. Lokale Stromausfälle kommen gelegentlich vor. Ursache dafür sind meist Bauarbeiten. Der
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3220.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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er- heblich beeinträchtigt. Solche grundrechtlichen Einschränkungen müssen vor dem verfas- sungsrechtlichen Verhältnismässigkeitsgrundsatz (Art. 5 Abs. 2 und 36 Abs. 3 BV) standhalten (vgl. BBl 2017,
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3230.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Kommission entschied, zuerst über den Antrag abzustimmen und dann über die Frage, ob ein Vernehmlas- sungsverfahren durchgeführt werden soll. Beschluss Die Kommission lehnte den Antrag auf Einführung des sogenannten