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2772.2 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2772.2 Laufnummer 15676 Interpellation von Daniel Stadlin betreffend Sprachkompetenz von Ärztinnen und Ärzten im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2772.1 – 15523) Antwort des Regierungsrats vom 30.
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3108.1 - Geschäftsbericht der KESB ab Seite 112 der Vorlage Nr. 3095
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ngsabkommen und internationalen Verträgen oder bei nachträglicher Feststellung einer verfas- sungsrechtlich unzulässigen interkantonalen Doppelbesteuerung der Fall sein. Bei bezahlten provisorischen F
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3095.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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ngsabkommen und internationalen Verträgen oder bei nachträglicher Feststellung einer verfas- sungsrechtlich unzulässigen interkantonalen Doppelbesteuerung der Fall sein. Bei bezahlten provisorischen F
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711.31-19-1.de.pdf
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mit geringer Erschliessung ausschliesslich Ergänzungen (z. B. Abzweiger, Verlängerung) oder Anpas- sungen (z. B. Verbreiterung, Verstärkung) bestehender Waldstrassen bewilligen. Richtplantext Kap. L 11
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711.31-20-1.de.pdf
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mit geringer Erschliessung ausschliesslich Ergänzungen (z. B. Abzweiger, Verlängerung) oder Anpas- sungen (z. B. Verbreiterung, Verstärkung) bestehender Waldstrassen bewilligen. L 5 Naturschutzgebiete und
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412.112 - Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR)
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sitznahme im Kanton Zug. 2a Bei Primarschülern mit Beeinträchtigungen im Lernen, die Lernzielanpas- sungen notwendig machen, können gestützt auf eine Stellungnahme des Schulpsychologischen Dienstes vorübergehende
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154.234 - Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO)
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Kanton Zug 154.234 Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO) Vom 22. November 2022 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat d
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722.21 - Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG)
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Ausbildung voraus. * § 46 Ausbildung 1 Die Gemeinden und Betriebe haben ihre Feuerwehren gemäss den Wei- sungen der Gebäudeversicherung Zug aus- und weiterzubilden. * 2 Die Gebäudeversicherung Zug führt insbesondere
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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oder zu beeinflussen. 2 Die Mitglieder und das Personal von Justizbehörden lehnen Beeinflus- sungsversuche ab und melden diese dem Präsidium der Justizbehörde. Eine Kopie der Meldung wird in den Verfa nur an das Recht gebunden. 2 Sie nehmen ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fällen keinerlei Wei- sungen entgegen. 3 Bei Aufhebung eines Entscheids unter gleichzeitiger Rückweisung ist die untere Instanz
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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oder zu beeinflussen. 2 Die Mitglieder und das Personal von Justizbehörden lehnen Beeinflus- sungsversuche ab und melden diese dem Präsidium der Justizbehörde. Eine Kopie der Meldung wird in den Verfa nur an das Recht gebunden. 2 Sie nehmen ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fällen keinerlei Wei- sungen entgegen. 3 Bei Aufhebung eines Entscheids unter gleichzeitiger Rückweisung ist die untere Instanz