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2772.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2772.2 Laufnummer 15676 Interpellation von Daniel Stadlin betreffend Sprachkompetenz von Ärztinnen und Ärzten im Kanton Zug (Vorlage Nr. 2772.1 – 15523) Antwort des Regierungsrats vom 30.
3108.1 - Geschäftsbericht der KESB ab Seite 112 der Vorlage Nr. 3095
ngsabkommen und internationalen Verträgen oder bei nachträglicher Feststellung einer verfas- sungsrechtlich unzulässigen interkantonalen Doppelbesteuerung der Fall sein. Bei bezahlten provisorischen F
3095.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
ngsabkommen und internationalen Verträgen oder bei nachträglicher Feststellung einer verfas- sungsrechtlich unzulässigen interkantonalen Doppelbesteuerung der Fall sein. Bei bezahlten provisorischen F
711.31-19-1.de.pdf
mit geringer Erschliessung ausschliesslich Ergänzungen (z. B. Abzweiger, Verlängerung) oder Anpas- sungen (z. B. Verbreiterung, Verstärkung) bestehender Waldstrassen bewilligen. Richtplantext Kap. L 11
711.31-20-1.de.pdf
mit geringer Erschliessung ausschliesslich Ergänzungen (z. B. Abzweiger, Verlängerung) oder Anpas- sungen (z. B. Verbreiterung, Verstärkung) bestehender Waldstrassen bewilligen. L 5 Naturschutzgebiete und
412.112 - Reglement zum Schulgesetz (Schulreglement; SchulR)
sitznahme im Kanton Zug. 2a Bei Primarschülern mit Beeinträchtigungen im Lernen, die Lernzielanpas- sungen notwendig machen, können gestützt auf eine Stellungnahme des Schulpsychologischen Dienstes vorübergehende
154.234 - Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO)
Kanton Zug 154.234 Verordnung über die Referenzfunktionen, den Einreihungsplan und die Lohneinreihung (Lohneinreihungsverordnung, LEVO) Vom 22. November 2022 (Stand 1. Januar 2024) Der Regierungsrat d
722.21 - Gesetz über den Feuerschutz (Feuerschutzgesetz, FSG)
Ausbildung voraus. * § 46 Ausbildung 1 Die Gemeinden und Betriebe haben ihre Feuerwehren gemäss den Wei- sungen der Gebäudeversicherung Zug aus- und weiterzubilden. * 2 Die Gebäudeversicherung Zug führt insbesondere
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
oder zu beeinflussen. 2 Die Mitglieder und das Personal von Justizbehörden lehnen Beeinflus- sungsversuche ab und melden diese dem Präsidium der Justizbehörde. Eine Kopie der Meldung wird in den Verfa nur an das Recht gebunden. 2 Sie nehmen ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fällen keinerlei Wei- sungen entgegen. 3 Bei Aufhebung eines Entscheids unter gleichzeitiger Rückweisung ist die untere Instanz
161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
oder zu beeinflussen. 2 Die Mitglieder und das Personal von Justizbehörden lehnen Beeinflus- sungsversuche ab und melden diese dem Präsidium der Justizbehörde. Eine Kopie der Meldung wird in den Verfa nur an das Recht gebunden. 2 Sie nehmen ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fällen keinerlei Wei- sungen entgegen. 3 Bei Aufhebung eines Entscheids unter gleichzeitiger Rückweisung ist die untere Instanz

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