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3261.2 - Antwort des Regierungsrats
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und Privatimmobilien, das schulische Angebot, die Verkehrssituation, eine zugängliche und lö- sungsorientierte Verwaltung und vieles mehr. Der Regierungsrat wird auch künftig grosse Anstrengungen unternehmen
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3387.2 - Antwort des Regierungsrats
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Schutzplatz bereitgestellt. Der folgende Auszug aus der am 2. März 2022 aktualisierten Zuwei- sungsplanung der Schutzräume des Amts für Zivilschutz und Militär zeigt die Auflistung nach Gemeinden: Gemeinde Seite 3/4 Bundesamtes für Bevölkerungsschutz über die Steuerung des Schutzraumbaus und die Zuwei- sungsplanung vom 1. Februar 2022). Im Kanton Zug ist das Amt für Zivilschutz und Militär für die Zuweisungsplanung
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3396.1 - Antwort des Regierungsrats
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Aufsichtsbe- hörde sowie die zuständige Bundesstelle umgehend informiert. Im Falle nachträglicher Anpas- sungen der Namensliste ging das AGG gleich vor und meldete die Prüfungsergebnisse den zu- ständigen Stellen
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3308.2a - Beilage 1: Informatikstrategie
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Innovation Der Kanton Zug setzt für geschäftskritische Leistungen auf bewährte, standardisierte Lö- sungen und Technologien. Gleichwohl soll das Potenzial für innovative Ansätze und Lösun- gen genutzt werden
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3313.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 3313.1 Laufnummer 16745 Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (WAG) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 26. Oktober 2021 Sehr geehrte Frau Präsidentin Sehr geehrte D
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3378.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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onen zur Vernehmlassung unterbreitet. Fast alle Einwohnergemeinden haben sich am Vernehmlas- sungsverfahren beteiligt. Auch die FDP.Die Liberalen Zug, Die Mitte Kanton Zug, die Alternati- ven – Die Grünen
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215.31 - Verordnung über die amtliche Vermessung
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schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann während der Auflagefrist beim Grundbuch- und Vermes- sungsamt mittels Einsprache auf Fehler und Mängel der Vermessung auf- merksam machen. * 3 215.31 § 10 Ei n ohne Grenzveränderung, ist das neue Mass im Grundbuch einzutragen. Das Grundbuch- und Vermes- sungsamt teilt das neue Flächenmass den Eigentümerinnen und Eigentü- mern von Grundstücken im Sinne von Art it durch die Nachführungs- geometerin bzw. den Nachführungsgeometer, das Grundbuch- und Vermes- sungsamt oder ein Unternehmen. * 5. Abgabe von Auszügen und Auswertungen der amtlichen Vermessung § 21 Abgabe
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931.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
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Kanton Zug 931.1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) Vom 17. Dezember 1998 (Stand 1. Januar 2025) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Vollziehung von Art. 50 des Bundesgese
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154.213 - Reglement betreffend Gewährleistung des Mitspracherechts der öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmer gegenüber dem Kanton
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Kanton Zug 154.213 Reglement betreffend Gewährleistung des Mitspracherechts der öffentlich-rechtlichen Arbeitnehmer gegenüber dem Kanton Vom 14. Mai 1991 (Stand 1. Januar 1999) Der Regierungsrat, zwec
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332.1 - Übereinkunft betreffend die Polizeitransporte
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ngen von schweizerischen (ge- sunden oder kranken) Armen aus dem Aufenthalts- oder Niederlas- sungskanton nach dem Heimatkanton. § 4 1 Die Abfertigung der Polizeitransporte seitens der Bahnverwaltungen