Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10625 Inhalte gefunden
1809.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
, unbefristet hätte in Kraft treten sollen, wie das bei Gesetzen üblich ist. Im Rahmen der 2. Le- sung im Kantonsrat wurde dann der Antrag gestellt, das Gesetz ausnahmsweise zu befristen. Begründet wurde Pa- villons (mit Warteunterstand und Kiosk) an der Schiffsanlegestelle „Zug Bahnhofsteg“, die Anpas- sung der Umgebung sowie die Ergänzung des Schiffstegs zu Lasten der städtischen Investitions- rechnung
1887.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Einrichtungen und Trägerschaften haben zehn Einrichtungen bzw. Trägerschaften das Angebot zur Vernehmlas- sung genutzt und Bedarf an verschiedenen Änderungen und Präzisierungen angemeldet. Der Entwurf wird im einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben ist, die Mängel zu beheben. Eine sofortige Schlies- sung einer Einrichtung kommt im Sinne einer "Ultima Ratio" dann in Frage, wenn für die physi- sche oder Auf- enthalts in einer sozialen Einrichtung. Die Eigenleistungen richten sich nach den Bemes- sungsvorgaben der Direktion des Innern nach § 25 des vorliegenden Gesetzes. • Bst. c): Der Kanton gewährt eine
1962.1a - Beilage
sie private Massnahmen für die Erschliessung. Sie sorgen für eine spätere Verteilung und Verzin- sung der von Dritten bevorschussten Erschlies- sungskosten. § 17 Abs. 1 und 2 1 Die gemeindlichen Bauv Bauzonen gleichgestellt. Sie umfassen Land, dessen künf- tige Nutzung bestimmt und dessen Erschlies- sung etappiert ist. 2 Bis zur Erschliessung dienen Reserve- Bauzonen grundsätzlich der bisherigen Nut- Planauflage an neue Bauten und Anlagen unzu- lässig. 3 Kleinbauten, Parkierungs- und Erschlies- sungsanlagen sind in der Regel vom Bauverbot, nicht aber von der Reverspflicht ausgenommen. § 35 Planungszone
2025.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Ablösung (Art. 736 ZGB) gegeben sein. Die einvernehmliche entgeltliche oder unentgeltliche Ablö- sung von Dienstbarkeiten jeglichen Inhalts bleibt den Parteien immer offen. Sie im EG ZGB ausdrück- lich eines Verweises, Gehaltskürzung, Aufschub oder Verweigerung der Treue- und Erfahrungszulage, Zuwei- sung anderer Arbeit, Funktionsänderung oder Androhung der Entlassung (§ 10 Abs. 4 Personalge- setz). 2025 Kosten zur Folge. Sie stellt eine gebührenpflichtige Dienstleistung des Grundbuch- und Vermes- sungsamtes dar, die gemäss § 13 Grundbuchgebührentarif entsprechend dem Zeitaufwand zu einem Stundenansatz
1834.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
ARE vom 12. De- zember 2008 im Hinblick auf das Agglomerationsprogramm Zug auf S. 5 der Zusammenfas- sung ein Betrag von CHF 900'000.-- als Bundesbeitrag für ein Parkleitsystem in der Stadt Zug erwähnt ist Es handelt sich somit um einen einfachen Kantonsratsbeschluss, welcher nach § 34 Abs. 1 der Verfas- sung des Kantons Zug vom 31. Januar 1894 (BGS 111.1; KV) nicht dem Referendum unter- liegt. 1834.1 - 13122
2036.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
von den Gemeinden zum Kanton nicht leichtfertig erfolgen dürfe, stelle die Vorlage eine optimale Lö- sung dar. Weiter wird daran erinnert, dass in den heutigen Gemeinden mit Einwohnerzahlen von knapp 2'000 Anwendung führt zu einem Qualitätsverlust und zu höheren Aus- und Weiterbildungskosten. Eine regionale Lö- sung werde deshalb als nicht sinnvoll erachtet. Auch wenn es schade sei, wenn für einen Be- hördengang
2036.2 - Antrag des Regierungsrates
ambulante Massnah- men anordnen. 2 Zulässig sind jene Massnahmen, die geeignet erscheinen, eine Einwei- sung in eine Einrichtung zu verhindern oder einen Rückfall zu vermeiden. Insbesondere kann sie: a) der
2036.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
ambulante Massnah- men anordnen. 2 Zulässig sind jene Massnahmen, die geeignet erscheinen, eine Einwei- sung in eine Einrichtung zu verhindern oder einen Rückfall zu vermeiden. Insbesondere kann sie: a) der
2529.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 1223) [M13] Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 25. Februar 2016; inkl. Änderungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 2529.4 (Laufnummer 15108) Einführungsgese
2443.0 - gedruckter Bericht
98 % fristgerecht bearbeitet 98 % fristgerecht bearbeitet Gleich 6 Sicherstellung gute Erschlies- sung der Wohn- und Arbeits- gebiete Einwohner/innen, Pendelnde 295 Haltestellen und Bahnhöfe 295 Haltestellen Absprache mit Bund Bund, Kantonsrat, Regierungsrat, Gemeinden, Dritte Öffentliche Auflage der Anpas- sung des Richtplans 2015 Genehmi- gung Bund L1 Beschluss RR des neuen Raumordnungskonzepts (ROK) Bund, und Notariatsinspektorat 16 Regelmässige Inspektion des Grundbuch- und Vermes- sungsamtes Grundbuch- und Vermes- sungsamt (GVA) Inspektion im GVA durch geführt Inspektion im GVA durch geführt Gleich 17

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch