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2794.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Bund un- terstützt die Schaffung eines «gemeinsamen Bildes» in der Vorprüfung der Richtplananpa s- sung explizit und spricht von einer innovativen und wegweisenden Idee in der Zusammenarbeit zwischen den überprüfen. Aufgrund der topographischen Lage ist eine Nachverdichtung denkbar, sofern es die Erschlies- sung zulässt. Die Erschliessung mit dem öffentlichen Verkehr beinhaltet ein Grunda n- gebot. Menzingen
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2844.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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egie 2017–2025 2016 Budget 2016 (Planjahr 2019) 190 Millionen Franken Finanzen 2019 (Stand 1. Le- sung RR) 2 2017 Budget 2018 (Planjahr 2019) 150 Millionen Franken – davon ist bereits ein grosser Teil Cham, Risch, Walchwil, Oberägeri sowie die Partei CVP) sind für die Erhöhung. Eine Vernehmlas- sungsteilnehmerin (Einwohnergemeinde Zug) hat die Massnahme kommentiert, ohne einen A n- trag zu stellen. Da die wiederzuge- ben, zumal es sich hauptsächlich um fachtechnische Änderungen handelt. Zwei Vernehmlas- sungsantworten lehnen die Massnahme ab (CVP und Verband Zuger Polizei ). Die Alternative – Die Grünen stimmen
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2902.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
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Lösung vor. Nebst der Tatsache, dass die JPK, wie der Regierungsrat, keinen Anlass zur erneuten Anpa s- sung der erst vor rund sechs Jahren beschlossenen Richtplanänderung sieht, gilt es den Grundsatz der P RPG; eidg. Raumplanungsgesetz, SR 700). Inwieweit sich seit der im Jahre 2013 vorgenommenen Anpa s- sung die Verhältnisse geändert haben sollen, ist nicht ersichtlich. Auch würde man mit der Umsetzung der
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2903.3a - Beilage Synopse
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(ID 1727) Spezial-Synopse Teilrevision EG ZGB (Stiftungsaufsicht) Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 2. Ok- tober 2018; Vorlage Nr. 2903.2 (Laufnummer 15892) [M10K1] Antrag der vorber
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2844.19 - Antrag des Regierungsrats (Kommission für Suchtprobleme)
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(ID 1568) Synopse Finanzen 2019: Aufhebung der Kommission für Suchtprobleme (4050.12) Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 6. März 2018; Vorlage Nr. 2844.19 (Laufnummer 15724) Einführun
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2904.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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mitior») und auch in StHG so vorgegeben ist. Zwingende Anpassung an das Bundesgesetz über die Anpas- sung des DBG und des StHG an die allgemeinen Bestimmungen des StGB. Die Kantone haben keinen Rechtsetz dli- che Formulierung stammt aus redaktionellen Präzisierungswünschen, die von Vernehmlas- sungsteilnehmenden anlässlich der Totalrevision des Steuergesetzes auf das Jahr 2001 hin vorgebracht wurden. Wie
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2904.3a - Beilagen 1 - 11
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gegen internati- onal tätige Unternehmen mit Schweizer Bezug zu verhindern? Mit oder ohne Folgeanpas- sung der Berechnungsregeln für den NFA? Mit oder ohne finanzielle Kompensation an die Kantone, damit sie fünf Jahren eine wesentlich veränderte Situation vorliegt, welche dann bereits wieder eine Anpas- sung nötig machen würde. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, derzeit keine Anpassungen zu machen.
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2108.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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13974 Präzisierend wird in § 76 Abs. 2 schliesslich noch ausgeführt, dass die Rück- oder Überwei- sung an eine "bestehende" Kommission erfolgt; anderenfalls könnte die Bestimmung so aufge- fasst werden Verwaltungsge- richt des Kantons Zug. Eingegangenen sind insgesamt 35 Stellungnahmen. Die Vernehmlas- sung des Verbands Zuger Bürgergemeinden wird unterstützt von den Bürgergemeinden Zug, Oberägeri, Unterägeri eingereicht. Die Bürgergemeinde Hünenberg hat eine unabhängige Stellungnahme eingereicht. Vernehmlas- sungen sind weiter von allen im Kantonsrat vertretenen politischen Parteien eingegangen. Das Verwaltungsgericht
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2198.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Abs. 4 Auch dieser Absatz erfährt keine materielle Änderung. Die einzige rein redaktionelle Anpa s- sung gilt dem Lehrerbesoldungsgesetz, welches seit der am 1. Januar 2008 geltenden Fassung neu Lehrper 2198.1 - 14194 Bisherige Bestimmung Vorschlag Schulwesen im Kanton aus, soweit sie ihm durch Verfas- sung und Gesetze zugewiesen ist. sen im Kanton zu. 2 Ihm obliegen insbesondere folgende Aufgaben. Er a) teil. Den Vernehmlassungsunterlagen war kein Fragekatalog beigefügt, so dass die Vernehmlas- sungspartnerinnen und -partner in ihrer Einschätzung frei Schwerpunkte setzen konnten. Mit Ende der Vernehmla
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1316.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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chen Handänderung machen. Aus Praktikabilitätsgründen muss daher auf eine abgaberechtliche Erfas- sung dieser Vorgänge verzichtet werden. - Änderungen im Personenbestand oder im Beteiligungsumfang einer Verwaltungsgebüh- rentarif) und die Staatskanzlei eine solche von Fr. 15.-- verlangen. Kraft der Verwei- sung im § 29 der Gesetzesvorlage soll der Gebührenrahmen des Verwaltungsgebüh- rentarifs neu auch für verbunden sind. Die Arbeitsgruppe ‘Steuern bei Umstrukturierungen‘ und zahlreiche Vernehmlas- sungsteilnehmer sprachen sich dafür aus, beim Vorliegen einer für die direkten Steu- ern geltenden Steuerneutralität