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1481.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Richtplan festgesetzt werden. Die veränderte Ausgangslage bei den Hochspannungsleitungen macht eine Anpas- sung der Richtplanbeschlüsse E 7.1 und E 7.2 notwendig. Der Kanton reagiert mit dieser Anpassung auf die or Ehret soll hier aber nicht weiter eingegangen werden, da er nicht Thema dieser Richtplananpas- sung ist. 4 1481.1 - 12190 1.3 Fazit Im Generellen Projekt zur Umfahrung Cham-Hünenberg wurden verschiedene
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2329.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
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n.] Somit wird der Auftrag als erledigt betrachtet und die vom Regierungsrat vorgeschlagene Fa s- sung bleibt unverändert. 4.2. § 3 Abs. 1 Bst. e Hier wurde geklärt, dass es sich bei den Vorräten verbotener mmung Mit dreizehn zu null Stimmen ohne Enthaltung stimmte die Kommission der Vorlage in der Fas- sung des Regierungsrates ohne Änderung zu (Für die Detailberatung waren dreizehn Mitglie- der der Kommission
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2329.5 - Ablauf der Referendumsfrist: 2. Dezember 2014
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1951 1) (nachfolgend Bundes- gesetz genannt) sowie gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfas- sung 2) , beschliesst: I. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel vom 6. September 1951 1) (nachfolgend Bundes- gesetz genannt) sowie gestützt auf § 41 Abs. 1 Bst. b der Kantonsverfas- sung 2) , beschliesst: § 1 Abs. 1 (geändert) 1 Der Regierungsrat übt die Oberaufsicht über die Anwendung
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2329.4 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 766) Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat vom 3. Juli 2014; inkl. Änderungen der Redaktionskommission; Vorlage Nr. 2329.4 (Laufnummer 14729) Einführungsgesetz zum Bund
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2274.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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dieses Kon- zept, kann der Forderung nach einer redundanten Versorgung über zwei unabhängige Einspei- sungen sichergestellt werden. Das Notstromnetz wird mit einer USV-Anlage (Batterien) realisiert, welche
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2235.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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wird beauftragt, beim Bund eine Standesinitiative einzureichen, die fordert, dass die Bundesverfa s- sung so geändert wird, dass die Kantone frei sind in der Ausgestaltung ihres Wahlrechts. Am 2. Mai 2013 allem ein Zeichen gesetzt werden, dass das Bundesgericht in Fragen des Wahlrechts die Bundesverfas- sung zurückhaltend auszulegen hat, ohne das Bundesstaatsmodell der Schweizerischen Eid- genossenschaft
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1373.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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das Bundesgericht daher entschieden, dass Urnenabstimmungen über Einbürgerungsgesuche verfas- sungswidrig sind. Die Frage, ob und inwieweit Einbürgerungsentscheide von anderen Organen, beispielsweise den
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1341.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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zu den Vorlagen Nrn. 1341.1/.2 - 11742/43 auf Änderung des Steuergesetzes in Bezug auf eine Anpas- sung der Kapitalsteuer für Holdinggesellschaften unterbreitet. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen hält nachträglich im Laufe der Beratungen eingereichten regierungsrätlichen Zusatzantrag betreffend Anpas- sung der Kapitalsteuer für Holdinggesellschaften einzutreten. Ein Kommissionsmitglied stellt den Antrag
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1429.2 - Antwort des Regierungsrates
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auf § 6 Abs. 4 des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlas- sung der Ausländer (EG ANAG; BGS 122.5) sämtliche Polizeirapporte, die ausländi- sche Jugendliche betreffen 1429.2 - 12102 11 Gestützt auf Art. 9 Abs. 2 Bst. b des Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlas- sung der Ausländer (ANAG; SR 142.20) hat das KAFA die Möglichkeit, eine Aufent- haltsbewilligung zu widerrufen
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2192.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Alter 65) auf 6.0% zu senken, sollen Pensionierungsverluste deutlich reduziert werden. Nach Auflö- sung der Rückstellungen und mit der Senkung der anwartschaftlichen Ehegatten- und Lebens- partnerrente nicht erhöht. Gemäss Berechnungen der Zuger PK werden die Arbeitgebenden mit der vorgesehenen L ö- sung der Staffelung der Sparbeiträge nicht oder nur marginal mehr belastet als heute. Es ist al- Seite einver- standen. Umstritten ist die Staffelung der Sparbeiträge. Auch verlangen einige Vernehmlas- sungsadressaten eine andere Aufteilung der Beiträge. Wenige Vernehmlassende wünschen e i- ne Streichung des