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632.1 - Steuergesetz
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wie Einkünfte aus der Veräusserung oder Rückzahlung von Obligationen mit überwiegender Einmalverzin- sung und Substanzdividenden; c) Lotteriegewinne und realisierte stille Reserven wie Kapital- und Auf-
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1635.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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eine Vorlage betreffend die Änderung des Gesetzes über die Sozialhilfe zu unterbreiten. Die Anpas- sungen seien dahingehend vorzunehmen, dass die Gemeinden bei Verdacht auf missbräuchli- chen Bezug von
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1668.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Aus- gaben. Soweit die Beitragsleistungen Fr. 500'000.– nicht übersteigen, liegt die Beschlussfas- sung gemäss § 34 der Kantonsverfassung in der abschliessenden Kompetenz des Kantonsra- tes. Die Ausgaben
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2207.8 - Antrag von Philip C. Brunner zur 2. Lesung
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Herren Gemäss § 56 der Geschäftsordnung des Kantonsrates stellt Philip C. Brunner, Zug, zur 2. L e- sung des Gesetzes über die Videoüberwachung im öffentlichen und im öffentlich zugänglichen Raum (Video
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2299.1 - Antwort des Regierungsrats
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Vorlage Nr. 2299.1 Laufnummer 14464 Kleine Anfrage von Stefan Gisler zu Aussagen des Bildungsdirektors bezüglich familienergänzender Kinderbetreuung Antwort des Regierungsrats vom 6. Oktober 2013 (Zir
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2219.2 - Antwort des Regierungsrates
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Mitarbeitenden und Spezialistinnen bzw. Spezialisten, insbesondere im Projektmanagement, und einer Anpas- sung der Dienst- und Supportleistungen des AIO begegnet. Gestützt auf die Strategie erfolgt zudem zentral
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2357.1 - Interpellationstext
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einer tiefe- ren Lohnklasse eingestuft sind. Welche Mehrkosten entstehen durch diese maximale Lö- sung den Steuerzahlern? Die Interpellanten danken für die mündliche Beantwortung. Anhang: Stelleninserat
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2367.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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die Umbe- nennung von entsprechenden Organisationen, Neubildungen etc.) und die vorgeschlagene Lö- sung würde in der Folge wiederholt zu Gesetzesanpassungen führen. i) Festlegung des Mindestalters durch
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2367.3 - Synopse
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dabei auf die Empfehlun- gen von geeigneten Institutionen und Organisationen verweisen. Weiterverwei- sungen durch diese sind zulässig. 3 Gelöscht. § 4 Kommunikations- und Kontrollpflicht 1 Wer öffentlich Filme
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2376.2a - Beilage 1
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Geschützte Arbeitsplätze für Personen mit einer Erwerbsbehinderung Art. 112b Abs. 2 Bundesverfas- sung der Schweizerischen Eidge- nossenschaft vom 18. April 1999 (BV; SR 101) Bundesgesetz über die Institutio-