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1162.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 1162.1 (Laufnummer 11269) ENERGIEGESETZ BERICHT UND ANTRAG DES REGIERUNGSRATES VOM 2. SEPTEMBER 2003 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Seit rund 30 Jahr
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153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
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zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) vom 8. Mai 20083) sowie Veranlas- sung ihrer Vergütung an die Ausgleichskasse Zug; 3. * Kenntnisnahme der Jahresrechnungen a) der Ausgleichskasse
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Reglement betreffend elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal
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Gründen nicht in der Lage ist, die Anlage selber zu bedienen, erfolgt die Stimmabgabe nach Anwei sung des betroffenen Ratsmitglieds durch eine Stimmenzählerin oder einen Stimmenzähler. § 16 Stichentscheid
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861.421 - Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften
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Kanton Zug 861.421 Minimalstandards für die Ausgestaltung der Räumlichkeiten in Asylunterkünften Vom 29. September 2017 (Stand 1. Oktober 2017) Die Direktion des Innern des Kantons Zug, gestützt auf §
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215.32 - Verordnung über die Bereinigung der dinglichen Rechte und die Anlage des Grundbuches
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Kanton Zug 215.32 Verordnung über die Bereinigung der dinglichen Rechte und die Anlage des Grundbuches Vom 29. Juni 1940 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf das Gese
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512.1 - Polizeigesetz
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rechtlichen Vorschriften1). 2 Der Regierungsrat kann weitere Mittel der erkennungsdienstlichen Erfas sung für zulässig erklären, soweit es sich um eine neue Technik von grossem erkennungsdienstlichem Nutzen
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz)
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Kanton Zug 931.1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (EG Waldgesetz) Vom 17. Dezember 1998 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Vollziehung von Art. 50 des Bundesgese
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Gesetz über die Fischerei
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Kanton Zug 933.21 Gesetz über die Fischerei Vom 26. Januar 1995 (Stand 1. Januar 2018) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Vollziehung des Bundesgesetzes über die Fischerei vom 21. Juni 1991 (Bundesges
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Gesetz über Spielautomaten und Spiellokale
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Ergebnisses der Volksabstimmung vom 7. März 1982 sowie des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfas- sung am 1. Juli 1982 in Kraft. 10 942.48 Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element
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Verordnung zum Steuergesetz
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Einzahlung an verzinst. 2 Sofern kein Anspruch auf den Skonto (§ 36) oder ein Anspruch auf Verzin- sung gemäss Abs. 1 besteht, werden im Steuerjahr geleistete Zahlungen oder zur Verrechnung stehende Guthaben