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163.2 - Verordnung über die Fähigkeitsprüfung für den Anwaltsberuf und die Beurkundungsprüfung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Anwaltsprüfungsverordnung)
beeinflussen versucht, hat die ganze Anwaltsprüfung nicht bestanden und wird abgewiesen, womit die Zulas- sung zur Anwaltsprüfung erlischt. Ein erneutes Gesuch um Zulassung ist nach Ablauf von drei Jahren zulässig
512.1 - Polizeigesetz (PolG)
rechtlichen Vorschriften2). 2 Der Regierungsrat kann weitere Mittel der erkennungsdienstlichen Erfas- sung für zulässig erklären, soweit es sich um eine neue Technik von grossem erkennungsdienstlichem Nutzen
1774.4 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
Vorlage Nr. 1774.4 Laufnummer 13091 Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG) Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit vom 6. Mai 2009 Sehr geehrter
1805.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Tätigwerden. Die erwähnten Tarifverläufe und Entlastungen werden gesetzestechnisch durch eine Anpas- sung der Absätze 1 und 2 von § 35 StG erreicht. Diese werden dann neu wie folgt lauten: § 35 Abs. 1 StG durchzuführen. Am 2. März 2009 führte die Finanzdirektion für die interessierten Vernehmlas- sungsadressatinnen und Vernehmlassungsadressaten eine konferenzielle Anhörung im Kauf- 1805.1 - 13052 Seite 11/14
1829.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Tiefbauten
Vorlage Nr. 1829.3 Laufnummer 13178 Kantonsratsbeschluss betreffend Freigabe eines Objektkredites für das Projekt Sanierung Kantonsstrasse C, Chamerstrasse, Abschnitt Schlattbrücke - Bergstrasse, Geme
1887.05 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Übergangs- phase mussten die Kantone gestützt auf Art. 197 Ziff. 4 der Schweizerischen Bundesverfas- sung (BV) die bisherigen Leistungen der IV übernehmen, bis sie über ein genehmigtes Be- Seite 2/12 1887
1672.07 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
steht oder wenn klar begründet werden kann, dass sich kein Angebot im Kanton Zug eignet. Für Zuwei- sungen aus sozialen Gründen werden in erster Priorität Institutionen mit IVSE-Anerkennung (Interkantonalen l" auch durchbrochen werden. So ist in solchen Einzelfällen eine Mitfinanzierung auch bei Zuwei- sungen an andere Sonderschulen möglich, sofern sich diese Zuweisung als im Einzelfall not- wendig und angemessen Hörbehinderung, schwere Körperbehinderung) war der SPD bisher nicht oder nur am Rande involviert. Zuwei- sungen zu einer Sonderschule bei schwerer geistiger oder mehrfacher Behinderung erfolgten bisher meistens
1757.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
könnten solche Zuzahlungen als unlauter ansehen und dieselben Leistungen fordern oder auf Unterlas- sung der Zahlungen klagen. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Höhe der Fallkosten im Vergleich
1796.7 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
Damen und Herren Am 24. September 2009 haben Sie den eingangs genannten Kantonsratsbeschluss in 1. Le- sung beraten (Vorlage Nr. 1796.6 - 13207). Der Regierungsrat hat vom Ergebnis Kenntnis ge- nommen. Er sieht
1796.8 - Ablauf der Referendumsfrist: 5. Januar 2010
der nach § 6 eingeholten Empfehlung der Energiefachleute zu einer energietechnisch sinnvollen Lö- sung führt. § 3 2. Steuerungstechnische Einrichtungen in Gebäuden Wer die steuerungstechnischen Einrichtungen

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