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1676.1 - Gedruckter Bericht
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Grundbuch richtig und ak- tuell bleibt, indem es beantragte Änderungen einträgt. Die Abteilung Vermes- sung übt die Vermessungsaufsicht aus, lässt das Vermessungswerk erneuern und führt in den Gemeinden Zug Bildungsrates das Konzept Son- derpädagogik. Von September bis November fand eine breite Vernehmlas- sung statt. Die Ergebnisse flossen in die Überarbeitung ein. Mit den Institutionen der Sonderschulung wurden Zwischenzeit fanden 21 von ihnen noch einen Ausbildungsplatz oder eine Zwischenlösung, 5 hatten keine Lö- sung und 26 konnten nicht mehr erfasst werden. Die Lehrpersonen der Ober- stufe wurden mit vier Inform
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2960.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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4.3.1 Beschwerden gegen Betreibungsämter vom Vor- jahr an- hängig Neuein- gänge Gut- heis- sung Abwei- sung Nicht- eintre- ten gegen- stands- los Rück- zug hängig 2017 Zug1 2 11 1 7 2 1 - 2 Ägerital 4 9 31 7 22 3 4 1 3 (Total Erledigungen: 37) vom Vor- jahr an- hängig Neuein- gänge Gut- heis- sung Abwei- sung Nicht- eintre- ten gegen- stands- los Rück- zug hängig 2018 Zug3 2 21 5 11 4 2 - 1 Ägerital im Jahr 2018 noch in Grenzen hielt. Sodann ist fest- zustellen, dass die Frage der Landesverwei- sung nicht nur die Anzahl der Anklagen im ordentlichen Verfahren beeinflusst, sondern auch die Fallzahlen
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3136.02 - Beschlüsse Kantonsrat
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Jugendliche in Schlüsselkompe- tenzen fördern Lernende > 80 % erreichen Anschlusslö- sung > 80 % erreichen Anschlusslö- sung Gleich 3 Zeitnahe Reaktion auf Anliegen der Praktikumsstellen, Kontakt und Imagepflege und sie in die hiesige Kultur integrieren Lernende > 70 % erreichen Anschlusslö- sung > 70 % erreichen Anschlusslö- sung Gleich 5 Schülerinnen und Schüler der Sek I die deutsche Sprache und die hiesige Schrif- tenwechsels gefällt «Fällt weg» A Änderung Verordnung zum Ge- wässergesetz und Richtplananpas- sung Regierungsrat, Kantonsrat, Öf- fentlichkeit Verordnung und Richtplanan- passung durch Regierungsrat
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2628.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
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rde) 4.3.1 Beschwerden gegen Betreibungsämter vom Vorjahr anhän- gig Neuein- gänge Gutheis- sung Abwei- sung Nicht- eintre- ten gegen- stands- los Rück- zug hängig 2014 Zug 4 23 2 14 7 4 - - Ägerital - Total 6 38 6 19 13 5 1 - (Total Erledigungen: 44) vom Vorjahr anhän- gig Neuein- gänge Gutheis- sung Abwei- sung Nicht- eintre- ten gegen- stands- los Rück- zug hängig 2015 Zug - 18 9 2 5 1 1 - Ägerital - Notbedarfs (Existenz- minimum) nach Art. 93 SchKG erfuhren keine Änderungen, nachdem der für eine Anpas- sung vorgesehene Indexstand im Berichtsjahr nicht überschritten wurde. Die geltenden Richtlinien sind wiederum
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2511.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts (gedruckter Bericht)
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rde) 4.3.1 Beschwerden gegen Betreibungsämter vom Vorjahr anhän- gig Neuein- gänge Gutheis- sung Abwei- sung Nicht- eintre- ten gegen- stands- los Rück- zug hängig 2013 Zug - 15 - 6 2 3 - 4 Ägerital 1 Total 1 29 2 13 5 3 1 6 (Total Erledigungen: 24) vom Vorjahr anhän- gig Neuein- gänge Gutheis- sung Abwei- sung Nicht- eintre- ten gegen- stands- los Rück- zug hängig 2014 Zug 4 23 2 14 7 4 - - Ägerital - Notbedarfs (Existenz- minimum) nach Art. 93 SchKG erfuhren keine Änderungen, nachdem der für eine Anpas- sung vorgesehene Indexstand im Berichtsjahr nicht überschritten wurde. Die geltenden Richtlinien sind wiederum
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2739.1 - Bericht des Obergerichts
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rde) 4.3.1 Beschwerden gegen Betreibungsämter vom Vorjahr anhän- gig Neuein- gänge Gutheis- sung Abwei- sung Nicht- eintre- ten gegen- stands- los Rück- zug hängig 2015 Zug - 18 9 2 5 1 1 - Ägerital - Total - 40 15 7 14 1 1 2 (Total Erledigungen: 38) vom Vorjahr anhän- gig Neuein- gänge Gutheis- sung Abwei- sung Nicht- eintre- ten gegen- stands- los Rück- zug hängig 2016 Zug - 12 3 5 - 1 1 2 Ägerital 2 Notbedarfs (Existenz- minimum) nach Art. 93 SchKG erfuhren keine Änderungen, nachdem der für eine Anpas- sung vorgesehene Indexstand im Berichtsjahr nicht überschritten wurde. Die geltenden Richtlinien sind wiederum
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2412.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Dieses sehr beschränkte Weisungsrecht in Extremsituationen ergibt sich bereits heute aus der Verfas- sung (§ 41 Abs. 1 Bst. c KV), so dass dafür keine Revision nötig ist. Danach ist der Kantonsrat zuständig verständliche Darlegung dieser etwas theoretischen Materie. Sollte jedoch entgegen der dezidierten Auffas- sung des Regierungsrats eine nachfolgende Motion mit dem Begehren einer Verfassungsände- rung eingereicht Eingriffsmög- lichkeiten des Kantonsrats zur Behebung der Rechtsverletzungen dargelegt , so dass eine Wei- sung gar nicht nötig wird. Der Kantonsrat hat zudem – ausnahmsweise und als letzten Notanker – die Möglichkeit
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2869.1 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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4.3.1 Beschwerden gegen Betreibungsämter vom Vor- jahr an- hängig Neuein- gänge Gut- heis- sung Abwei- sung Nicht- eintre- ten gegen- stands- los Rück- zug hängig 2016 Zug - 12 3 5 - 1 1 2 Ägerital 2 2 46 8 18 7 3 3 9 (Total Erledigungen: 39) vom Vor- jahr an- hängig Neuein- gänge Gut- heis- sung Abwei- sung Nicht- eintre- ten gegen- stands- los Rück- zug hängig 2017 Zug1 2 11 1 7 2 1 - 2 Ägerital 4 Notbedarfs (Existenz- minimum) nach Art. 93 SchKG erfuhren keine Änderungen, nachdem der für eine Anpas- sung vorgesehene Indexstand im Berichtsjahr nicht überschritten wurde. Die geltenden Richtlinien sind wiederum
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2251.06 - Antrag der Staatswirtschaftskommission (resp. Diverse)
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Präsident die Wegweisung sämtlicher Zuhörer anordnen. Die Sitzung wird bis zur Ausführung der Wei- sung eingestellt. 1 Die Präsidentin oder der Präsident kann bei Störungen des Ratsbetriebes einzelne oder Motionen, Postula- ten und Interpellationen (neu) 1 Das einreichende Ratsmitglied kann bis zur Überwei- sung durch den Kantonsrat den Vorstoss ändern oder zurückziehen. 2 Sofern mehrere Ratsmitglieder im Titel Anstelle der Sistierung kann der Kantonsrat bei Geschäften mit zwei Lesungen während der ersten Le- sung Abklärungsaufträge für die zweite Lesung erteilen. Das Ergebnis der Abklärungen ist dem Kantonsrat
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2251.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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(Leistungs - und Subventionsvereinbarungen) nicht mehr. Gemäss geltendem Recht und gemäss Auffas- sung der Kommission liegt bei Mitarbeitenden und leitenden Organen von juristischen Pers o- nen, mit denen Oberaufsicht stehen zur Steuerung diejenigen Instrumentarien zur Verfügung, die in § 41 der Kantonsverfas- sung aufgeführt sind. Dies betrifft insbesondere die Gesetzgebung, die Zusprechung der finan- ziellen Mittel e Zustimmung. § 56 Abs. 3 Rückweisung und Rückzug der Vorlage nach Eintreten (definitive Rückwei- sung und definitiver Rückzug) Es fehlt die Möglichkeit, dass der Kantonsrat die weitere Behandlung eines