Navigieren auf Kanton Zug

Suche

Suchresultate

10625 Inhalte gefunden
1932.2 - Antwort des Regierungsrates
Interpella- tion eingereicht (Vorlage Nr. 1932.1-13404). Darin wird ausgeführt, wegen der Nichtüberwei- sung eines entsprechenden Postulates könne über ein Verbot von Heizpilzen nicht fundiert entschieden werden
1962.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
vorgebracht, dass eine solche Bestimmung im PBG nicht notwendig sei. Der Regierungsrat teilt diese Auffas- sung nicht, für die Einführung des elektronischen Bewilligungsverfahrens ist die vorgese- hene Bestimmung Erschliessungsrecht im geltenden PBG nur als Auftrag an die Gemeinden geregelt. Nun wird der Erschlies- sungsplan als neuer Sondernutzungsplan eingeführt und die Gemeinden werden erneut verpflichtet, die Bauzonen in die privaten Rechte der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer eingreifen, dass das Verfas- sungsrecht verletzt wäre. Wer innerhalb der Bauzonen an einer Parzelle Grundeigentum hat, kann sein Land in
2014.3 - Bericht und Antrag der Raumplanungskommission
Verbin- dung baut, wo sie die Kantone Zug und Zürich gar nicht haben wollen. Diese Richtplananpas- sung ist mit der Planung im Kanton Zürich abgestimmt. Ein Diskussionsthema war auch die geplante Abklassierung
1918.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Das Anlie- gen der Gemeinden bezüglich Gebührentatbeständen und -höhen wird in der bereinigten Fas- sung des Gebührengesetzes berücksichtigt. Hingegen ist an der Konzeption des geänderten § 28 Abs. 1 Be
2050.3 - Bericht und Antrag der Kommission für Hochbauten
Ergebnis der Diskussion zeigte es sich, dass das vorgeschlagene Konzept eine insgesamt optimierte Lö- sung darstellt. Insbesondere ist der definierte Standort für die ZVB-Anlagen kaum verschieb- bar, ohne
1672.03 - Bericht und Antrag der Konkordatskommission
diskutiert, es stellten sich viele Fragen. Einerseits wurde festgehalten, dass in der Vernehmlas- sung bei 25 Kantonen das Konkordat unbestritten war, weil nach dem Rückzug der IV ein neues Instrument
1672.01a - Synopse
auf eine weitere schulische Aus- bildung vor. 5 Der Bildungsrat legt das Verfahren für die Zuwei- sung in die einzelnen Schularten fest. 6 Der Bildungsrat regelt den Wechsel zwischen den Schularten. Er
1772.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
für- sorgerischen Freiheitsentziehung haben Eltern wie Kinder ein Beschwerderecht bei der Einwei- sung eines Kindes (die oft ebenfalls gegen den Willen der Eltern erfolgt). Nichts spricht dage- gen, in
1845.2 - Antwort des Regierungsrates
von Bürgerpolizisten patroulliert. Vielmehr nimmt das Projekt die in der Frage 5 formulierte Auffas- sung der Interpellantin auf, wonach das selbstverantwortliche Handeln in der Vorbild- und Er- zieherrolle
1852.07 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
en zukommen könnten. Die Stawiko-Mehrheit erachtet die vorgeschlagene Lö- 1852.7- 13274 Seite 3/7 sung aber insgesamt als ausgewogen und anerkennt die mit Pragma angestrebte Optimierung der Verknüpfung

Paginierung

Weitere Informationen

Fusszeile

Deutsch