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1672.12 - Antrag des Regierungsrates zur 2. Lesung
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nden Antrag gestellt, ihn aber wieder zurückgezogen, nachdem der Regierungsrat für die zweite Le- sung einen Bericht und Antrag versprochen hat. Seit rund zehn Jahren ist eine integrative Sonderschulung
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1672.14 - Antrag von Christina Huber Keiser, Erwina Winiger, Arthur Walker und Beatrice Gaier zur 2. Lesung
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Cham, Erwina Winiger, Cham, Arthur Walker, Unterägeri, und Beatrice Gaier, Steinhausen, zur 2. Le- sung der Änderung des Schulgesetzes (Konzept Sonderpädagogik) und Änderung des Lehr- personalgesetzes folgenden
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1811.2 - Antwort des Regierungsrates
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vorgelegt wurde. Am 2. Juli 2009 gab der Regierungsrat des Kantons Luzern bekannt, dass er die Auflö- sung des Konkordats über die Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) vorbe- reiten will. Er hält
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1812.2 - Antwort des Regierungsrates
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vorgelegt wurde. Am 2. Juli 2009 gab der Regierungsrat des Kantons Luzern bekannt, dass er die Auflö- sung des Konkordats über die Pädagogischen Hochschule Zentralschweiz (PHZ) vorbe- reiten will. Er hält
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1863.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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zum Postulat Hürlimann Stellung. In seiner Stellungnahme hielt der Stadtrat fest, die heutige Lö- sung sei zwar effizient und kostengünstig. Nach dem Wegfall der Stadtpolizei liessen sich aber die ungleichen
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1886.01 - Bericht und Antrag des Obergerichts
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68 löst die heutige Regelung in § 59bis GOG ab und kodifiziert die heutige Praxis. Bei der Zuwei- sung von kantonalen Verwaltungsräumen an die Gerichte und an die Staatsanwaltschaft muss den besonderen Einzelrichtern im Interesse der Einheitlichkeit generelle (nicht auf den Einzelfall bezogene) Wei- sungen erteilen können, beispielsweise Richtlinien bezüglich der Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung
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1886.07b - Beilage 2
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ng der Präsiden- tin oder dem Präsidenten des Gerichts zustehen (Art. 61 lit. c StPO). Die Zuwei- sung der Fälle wird durch die Geschäftsordnung geregelt. 3 Die Einzelrichterinnen und Einzelrichter beurteilen März 2010 Seite 3 von 60 2 Die Mitglieder und das Personal von Justizbehörden lehnen Beeinflus- sungsversuche ab und melden diese dem Präsidium der Justizbehörde. Eine Kopie der Meldung wird in den Verfa nur an das Recht gebunden. 2 Sie nehmen ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fällen keinerlei Wei- sungen entgegen. 3 Bei Aufhebung eines Entscheids unter gleichzeitiger Rückweisung ist die untere Instanz
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1886.08 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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anpassen werden. In §§ 11, 37 und 38 GOG finden sich die Gesetzesbestimmungen zu § 49 der Kantonsverfas- sung bezüglich der Friedensrichter. Da die Stawiko die Friedensrichterämter bei den Gemein- den belassen
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1897.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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lkontrolle und des Veterinärdienstes heute untergebracht sind und welche Vorteile eine andere Lö- sung erbringen würde. Standorte standen zur Diskussion bis hin zur Auslagerung von Diensten an Dritte.
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1904.4 - Antrag der Kommission
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1 Kanton Zug Vorlage Nr. 1904.4 Laufnummer 13508 Antrag der Kommission vom 16. Juni 2010 Kantonsratsbeschluss betreffend Fachstelle für Chancengleichheit von Frau und Mann vom …………. Der Kantonsrat des