-
2736.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
enteig- nungsrechtlichen Tatbestands liegen. Ohne dieses Druckmittel wird eine einvernehmliche L ö- sungssuche kaum erfolgreich sein. Als Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sind auch namentlich Baure
-
2736.2 - Antrag des Regierungsrats
-
Steuerpflicht befreit sind. 5 Den Gemeinwesen stehen für die Mehrwertabgabe einschliesslich der Verzin- sung im Umfang des Zinssatzes der Zuger Kantonalbank für variable Hypothe- ken seit Fälligkeit ohne Eintragung
-
2737.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
PBG-Revision an sich aufnehmen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zug hat jedoch in seiner Vernehmlas- sung die Verfassungsmässigkeit einer solchen Vorschrift in Frage gestellt. 4. ÄNDERUNGEN DES PBG IM DETAIL hat der Regierungsrat Übergangsbestimmungen von § 71a PBG vorgeschlagen. Einige Vernehmlas- sungsteilnehmende (Gemeinderäte Oberägeri, Menzingen, Walchwil) begehrten, dass bis zum Abschluss sämtlicher Areal- bebauungen weiterhin und über das Jahr 2025 hinaus gültig bleiben. Erst wenn es zu Anpas- sungen oder Änderungen von bisherigen Arealbebauungen kommen so ll, bedarf es einer Über- führung einer
-
2736.4a - Synopse
-
behält: a) bei der erstmaligen und dauerhaften Zuweisung von Boden zu Bauzonen sowie bei der Zuwei- sung von Zonen des öffentlichen Interesses zu anderen Bauzonen 60 % der Abgabe für sich und überweist 40
-
2742.1 - Motionstext
-
pro Jahr. Gestützt auf Art. 66a Abs. 2 StGB kann das Gericht ausnahmsweise von einer Landesverwe i- sung absehen, wenn diese für den Ausländer einen schweren persönlichen Härtefall bewirken würde und die
-
2744.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
hat der Sicherheitsdirektor dem Leiter der Gebäudeversicherung schriftlich im Juli 2017 die We i- sung erteilt, dass alle Grossprojekte wie z. B. «Gartenstadt» oder neue Büroräumlichkeiten mit dem Sic
-
2569.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
-
en. Um diesbezüglich jegliche Unsicherheiten auszuräumen, wird die vorgeschlagene Gesetzesanp as- sung entsprechend präzisiert. Zu den einzelnen Bestimmungen § 5 Abs. 1 Die Berechnung der Prämienverbilligung dazu gemacht. 7. Massnahmen in der Kompetenz des Regierungsrats, für welche das Vernehmlas- sungsverfahren bereits abgeschlossen ist oder kein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt wurde Massnahme 2.21d Stellen einge- spart. 15 Stellen werden mit Massnahmen des Pakets 2 reduziert, 5 über Verordnungsanpas- sungen im Paket 1 und die übrigen Stellenreduktionen wurden bereits mit dem Budget und F i- nanzplan 2016–2019
-
2567.2 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
-
müssen, kann diese Gefahr verkleinert werden. Der Regierungsrat ist gegen eine Änderung der Verfa s- sung und einen Verzicht auf den Grundsatz der Einheit der Materie als Gültigkeitsvorausse t- zung für
-
2567.1 - Bericht und Antrag der Justizprüfungskommission
-
müssen, kann diese Gefahr verkleinert werden. Der Regierungsrat ist gegen eine Änderung der Verfas- sung und einen Verzicht auf den Grundsatz der Einheit der Materie als Gültigkeitsvorausse t- zung für
-
2569.2 - Antrag des Regierungsrats (Synopse)
-
§ 6 Übergangsbestimmung 1 Die Gebühren bisheriger Konzessionen sind bis zur nächstmöglichen Anpas- sung unverändert gültig. Vorbehalten bleibt die Anpassung an die Teuerung durch die Konzessionsbehörde