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2688.3a - Beilage Synopse
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(ID 1399) Spezial-Synopse Teilrevision Steuergesetz (Motion GGSt) Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 22. November 2016; Vorlage Nr. 2688.2 (Lauf- nummer 15320) [M10K1] Antrag der vorb
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2716.2 - Antrag des Verwaltungsgerichts
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(ID 1518) Synopse Änderung des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG) Geltendes Recht [M09] Antrag des Verwaltungsgerichts vom 9. Februar 2017; Vorlag
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2716.3a - Beilage Synopse
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(ID 1518) Spezial-Synopse Änderung des Gesetzes über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen (Verwaltungsrechtspflegegesetz; VRG) Geltendes Recht [M09] Antrag des Verwaltungsgerichts vom 9. Februar 2017
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2720.13 - Antrag des Regierungsrats (Gewässergebührentarif)
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§ 6 Übergangsbestimmung 1 Die Gebühren bisheriger Konzessionen sind bis zur nächstmöglichen Anpas- sung unverändert gültig. Vorbehalten bleibt die Anpassung an die Teuerung durch die Konzessionsbehörde
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2720.18 - Antrag des Regierungsrats (Ergänzungsleistungen)
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(ID 1500) Synopse Sparpaket 2018: Verdoppelung Vermögensverzehr bei IV-Rentnerinnen und -Rentnern im Heim auf 1/5 jährlich: Änderung des EG zum BG über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen
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2720.24 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
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Massnah- me erübrigt. - Kleinere, aber mehr Lohnstufen, Altersentlastung der Lehrpersonen, Schlies- sung von Polizeidienststellen, Klassen- und Kursgrössen an den kantonalen Mittelschulen, Pendlerabzug,
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2720.23 - Antrag des Regierungsrats (Waldgesetz)
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(ID 1494) Synopse Sparpaket 2018: Reduktion Gesamtsumme der Beiträge an Schutzwaldpflege durch Priorisierung; Verzicht auf geplante Abgeltung der Wald- eigentümer/innen für ihren Aufwand in der Erholu
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2720.22 - Antrag des Regierungsrats (Waldgesetz)
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(ID 1497) Synopse Sparpaket 2018: Reduktion Entschädigungen an Förster/innen der Korporationen: Änderung von § 21 des EG zum BG über den Wald Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 7. Mär
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2751.1 - Interpellationstext
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finanzschwächeren Ge- meinden mit entsprechenden Massnahmen gestützt werden könnten (z. B. durch Anpas- sung des ZFA), so dass in allen Gemeinden eine Steuersenkung erreicht werden kann. Vielen Dank für die
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2756.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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s noch nicht in Kraft getreten sind, macht es jedoch keinen Sinn, bereits jetzt mit einer Anpa s- sung der kantonalen Gesetzgebung zu beginnen. Aus diesem Grund ist auch das Eventualbe- gehren als nicht Persone n- stands und Grundbuch» in Kraft tritt. Insbesondere werden wohl auch noch mehrere Anpas- sungen des Bundesrechts auf Verordnungsstufe notwendig sein, um den Zugriff der Einwoh- nerkontrollen auf