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2762.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
WAG) Zurückgehend auf einen Antrag der Einwohnergemeinde Oberägeri wird eine redaktionelle Anpas- sung dieser Bestimmung vorgenommen, indem «seine eigenen» durch «eigene» ersetzt wird: «Die oder der S Abs. 1 sowie § 62 Abs. 1 WAG entsprechend anzupassen. Die vom Regierungsrat in der Vernehmlas- sungsvorlage vorgeschlagene Erhöhung auf vierzehn Wochen wurde von den Einwohnerge- meinden als nicht sinnvolle
1615.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
einer bzw. maximal zwei Personen konzentriert werden und die Zweit- sowie eine allfällige Drittle- sung ausserkantonal erfolgen (was allerdings im Zeitalter der Telemedizin kein Hinderungs- grund ist).
1658.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Konkordatslösung Die Frühjahresversammlung 2007 der KKJPD beschloss in der Folge jedoch, die Konkordatslö- sung weiterzuverfolgen, weil damit das geltende Gefüge der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen
1570.2 - Bericht, Antrag und Antwort des Regierungsrates
Jahr 2010 zu unterbreiten. Mit einer Auslegeordnung hat das Bundesamt für Energie die Beschlussfas- sung des Bundesrates begleitet. Es hat nicht weniger als acht so genannte Faktenblätter veröf- fentlicht
1598.6 - Ablauf der Referendumsfrist: 3. Juni 2008
öffentlichen Hand für die Kultur- einrichtung der vorangegangenen zehn Jahre. Die Abschreibung und Verzin- sung für diese Investitionen wird während ihrer ganzen betrieblichen Nut- zungsdauer angerechnet. 5 Nach
1598.5 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
öffentlichen Hand für die Kultur- einrichtung der vorangegangenen zehn Jahre. Die Abschreibung und Verzin- sung für diese Investitionen wird während ihrer ganzen betrieblichen Nut- zungsdauer angerechnet. 5 Nach
1598.2 - Antrag des Regierungsrates
öffentlichen Hand für die Kultur- einrichtung der vorangegangenen zehn Jahre. Die Abschreibung und Verzin- sung für diese Investitionen wird während ihrer ganzen betrieblichen Nut- zungsdauer angerechnet. 5 Nach
1629.2 - Antrag des Regierungsrates
Der Ingress lautet neu: Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfas- sung sowie in Vollziehung von Art. 25 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
1795.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
einfacher. - Konstanz: Das Know-how soll im Kanton aufgebaut werden, dies ist bei einer internen Lö- sung besser und nachhaltiger gewährleistet. - Präsenz: Als interne und externe Ansprechstelle sollte die
1506.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
die Rechte des Parla- ments, insbesondere die Budgethoheit nach § 41 Bst. d und h der Kantonsverfas- sung auch wirklich gewahrt seien. Ein Budgetvorbehalt in den Programmvereinba- rungen sei zwingend anzubringen

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