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2428.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
eine Be- schwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wegen Verletzung der in der Bundesverfas- sung garantierten finanziellen Autonomie des Kantons Zug (Art. 47 Abs. 2 BV) durch die 'Soli- darhaftung'
762.4 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
KANTON ZUG VORLAGE NR. 762.4 (Laufnummer 11854) MOTION DER ERWEITERTEN JUSTIZPRÜFUNGSKOMMISSION BETREFFEND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE WAHL IN DAS KANTONS-, STRAF-, OBER- UND VERWALTUNGSGERICHT BERICHT UN
999.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
längeren Dauer weitgehend um eine Ermessensfrage, bei der man mit guten Gründen unterschiedlicher Auffas- sung sein kann. Der Vorschlag von 15 Tagen liegt bereits deutlich unterhalb des Durchschnitts der übrigen
999.05 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
Abteilung des Obergerichts. 3 In Abweichung von Absatz 2 Ziffer 1 ist für die Bestellung und Entlas- sung des amtlichen Verteidigers der Strafgerichtspräsdient zuständig. § 6 6. Anzeige und Privatklage 1
2435.2 - Antwort des Regierungsrats
neue Ge- wohnheiten bei den Reisenden von Cham einspielen. Die kurzfristig vorgeschlagene Anpa s- sung der Buslinie 7, gestützt auf wenige Beschwerden aus Cham, lehnt der Stadtrat ab und schlägt als A
2559.1 - gedruckter Bericht
98 % fristgerecht bearbeitet 98 % fristgerecht bearbeitet Gleich 6 Sicherstellung gute Erschlies- sung der Wohn- und Arbeits- gebiete Einwohner/innen, Pendelnde 295 Haltestellen und Bahnhöfe 287 Haltestellen spektorat 16 Regelmässige Inspektion des Grundbuch- und Vermessungsamtes Grundbuch- und Vermes- sungsamt (GVA) Inspektion im GVA durchgeführt Inspektion im GVA durchgeführt Gleich 17 Vermittlung neuester Zivilschutz 2015+ Bundesamt für Bevölkerungs- schutz Konzept erstellt Mitwirkung beim Vernehmlas- sungsverfahren Umsetzung Kommentar Zielsetzungen 13) Reduktion auf 600 Einsatztage, gemäss Erfahrungszahlen
2572.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
Vorlage Nr. 2572.1 Laufnummer 15053 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats vom 20. Novemb
2572.1a - Beilage (Reglement)
Gründen nicht in der Lage ist, die Anlage selber zu bedienen, erfolgt die Stimmabgabe nach Anwei- sung des betroffenen Ratsmitglieds durch eine Stimmenzählerin oder einen Stimmenzähler. § 17 Stichentscheid
2572.4a - Synopse
(ID 1363) Spezial-Synopse Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal [M08] Antrag des Büros des Kantonsrats vom 20. November 2015; Vorlage
2572.5a - Reglement
Gründen nicht in der Lage ist, die Anlage selber zu bedienen, erfolgt die Stimmabgabe nach Anwei- sung des betroffenen Ratsmitglieds durch eine Stimmenzählerin oder einen Stimmenzähler. § 16 Stichentscheid

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