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2428.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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eine Be- schwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wegen Verletzung der in der Bundesverfas- sung garantierten finanziellen Autonomie des Kantons Zug (Art. 47 Abs. 2 BV) durch die 'Soli- darhaftung'
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762.4 - Bericht und Antrag des Obergerichtes und des Verwaltungsgerichtes
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KANTON ZUG VORLAGE NR. 762.4 (Laufnummer 11854) MOTION DER ERWEITERTEN JUSTIZPRÜFUNGSKOMMISSION BETREFFEND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE WAHL IN DAS KANTONS-, STRAF-, OBER- UND VERWALTUNGSGERICHT BERICHT UN
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999.01 - Bericht und Antrag des Obergerichtes
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längeren Dauer weitgehend um eine Ermessensfrage, bei der man mit guten Gründen unterschiedlicher Auffas- sung sein kann. Der Vorschlag von 15 Tagen liegt bereits deutlich unterhalb des Durchschnitts der übrigen
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999.05 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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Abteilung des Obergerichts. 3 In Abweichung von Absatz 2 Ziffer 1 ist für die Bestellung und Entlas- sung des amtlichen Verteidigers der Strafgerichtspräsdient zuständig. § 6 6. Anzeige und Privatklage 1
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2435.2 - Antwort des Regierungsrats
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neue Ge- wohnheiten bei den Reisenden von Cham einspielen. Die kurzfristig vorgeschlagene Anpa s- sung der Buslinie 7, gestützt auf wenige Beschwerden aus Cham, lehnt der Stadtrat ab und schlägt als A
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2559.1 - gedruckter Bericht
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98 % fristgerecht bearbeitet 98 % fristgerecht bearbeitet Gleich 6 Sicherstellung gute Erschlies- sung der Wohn- und Arbeits- gebiete Einwohner/innen, Pendelnde 295 Haltestellen und Bahnhöfe 287 Haltestellen spektorat 16 Regelmässige Inspektion des Grundbuch- und Vermessungsamtes Grundbuch- und Vermes- sungsamt (GVA) Inspektion im GVA durchgeführt Inspektion im GVA durchgeführt Gleich 17 Vermittlung neuester Zivilschutz 2015+ Bundesamt für Bevölkerungs- schutz Konzept erstellt Mitwirkung beim Vernehmlas- sungsverfahren Umsetzung Kommentar Zielsetzungen 13) Reduktion auf 600 Einsatztage, gemäss Erfahrungszahlen
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2572.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
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Vorlage Nr. 2572.1 Laufnummer 15053 Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats vom 20. Novemb
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2572.1a - Beilage (Reglement)
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Gründen nicht in der Lage ist, die Anlage selber zu bedienen, erfolgt die Stimmabgabe nach Anwei- sung des betroffenen Ratsmitglieds durch eine Stimmenzählerin oder einen Stimmenzähler. § 17 Stichentscheid
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2572.4a - Synopse
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(ID 1363) Spezial-Synopse Kantonsratsbeschluss betreffend Objektkredit für eine elektronische Abstimmungsanlage im Kantonsratssaal [M08] Antrag des Büros des Kantonsrats vom 20. November 2015; Vorlage
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2572.5a - Reglement
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Gründen nicht in der Lage ist, die Anlage selber zu bedienen, erfolgt die Stimmabgabe nach Anwei- sung des betroffenen Ratsmitglieds durch eine Stimmenzählerin oder einen Stimmenzähler. § 16 Stichentscheid