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2468.2a - Anhang 1
Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt auf Artikel 63a Absätze 3 und 4 der Schweizerischen Bundesverfas- sung (BV)1), 1) SR 101 1 [Geschäftsnummer] beschliesst: I. 1. I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Zweck 1
2468.4b - Anhang zum Hochschulkonkordat
Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt auf Artikel 63a Absätze 3 und 4 der Schweizerischen Bundesverfas- sung (BV)1), beschliesst: I. Ziff. 1 Vertretung im Hochschulrat gemäss Artikel 6 und Zuordnung von Punkten
2468.2b - Anhang 2
Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt auf Artikel 63a Absätze 3 und 4 der Schweizerischen Bundesverfas- sung (BV)1), beschliesst: I. Ziff. 1 Vertretung im Hochschulrat gemäss Artikel 6 und Zuordnung von Punkten
2377.4a - Synopse
Schulgesetz Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf die §§ 4 und 41 Bst. b der Kantonsverfas- sung 1) , beschliesst: I. Schulgesetz vom 27. September 1990 2) (Stand 1. August 2013) wird wie folgt geändert:
2424.2 - Antrag des Regierungsrats
Steuer nach dem Aufwand er- forderlichen Vorschriften. Er kann eine von Abs. 3 abweichende Steuerbemes- sung und Steuerberechnung vorsehen, wenn dies erforderlich ist, um den in den Abs. 1 und 2 erwähnten s
2451.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2451.1 Laufnummer 14816 Gesetz über die Haltung von Hunden (Hundegesetz, HuG) Bericht und Antrag des Regierungsrats vom 18. November 2014 Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen un
2475.2 - Bericht und Antrag des Obergerichts und des Verwaltungsgerichts
Führungs- instrument bei den Gerichten minim. Der Leistungsauftrag der Gerichte ergibt sich aus Verfas- sung und Gesetz. Raschere Verfahren entsprechen ohnehin wichtigen rechtsstaatlichen Anlie- gen und Glo chung nur dem Gesetz verpflichtet. Das Verfahren der Gerichte ist weitgehend durch verfas- sungsrechtliche Grundsätze und eidgenössische und kantonale Prozessgesetze vorgegeben. Jede Beeinflussung der
2783.2 - Antwort des Regierungsrats
Vorlage Nr. 2783.2 Laufnummer 15615 Interpellation der SP-Fraktion betreffend Effizienz des Zuger RAV (Vorlage Nr. 2783.1 - 15566) Antwort des Regierungsrats Vom 28. November 2017 Sehr geehrter Herr P
2784.2 - Antwort des Regierungsrats
15618 Seite 3/4 - Änderung der Trägerschaft der Kosten für die Abgabe des Sackmessers an der Entlas- sung der Wehrmänner und der Entlassung der Angehörigen des Zivilschutzes: 5000 Franken; - Änderung der
2823.8a - Beilage 1 Auszug Protokoll
bekannte Objekte wur- den ins Inventar aufgenommen und es fand keine flächendeckende systematische Erfas- sung statt. Seit der Einführung des Gesetzes bis zum formellen Auftrag des Regierungsrats zur Inventarrevision

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