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2835.1 - Interpellationstext
Bahnhof- Erschliessungen liegen aber ausnahmslos an und im Süden der Gubelstrasse. Die Erschlies- sung der Perrons in der nördlichen Hälfte des Bahnhofs Zug aus Westen, Osten und Norden fehlt komplett
2794.1b - Beilage 2 Erläuterungsbericht
Aufbau der Vorlage - Bericht und Antrag des Regierungsrats zum Kantonsratsbeschluss betreffend Anpas- sung kantonaler Richtplan 16/3, Bericht und Antrag der Baudirektion vom 24. Oktober 2017 Dokument mit der neuen Anforderungen der Raumplanungsgesetzgebung im Bereich Siedlung sind auch einzelne Anpas- sungen in den Kapiteln «Siedlung», «Landschaft» und «Verkehr» notwendig. 1.2. Wohin geht die Entwicklung
2794.00 - Genehmigung des Bundes
Kapitels (bestehende Bauzone plus die zulässigen 10 ha Arrondierungen) überschreiten, zu einer Anpas sung des kantonalen Richtplans führen müssten. Siedlungsbegrenzungs!inien Angesichts der Tatsache, dass
2844.2 - Antrag des Regierungsrats (EG ZGB)
Er- wachsenenschutzes: a) Überprüfung, Auslegung und Ergänzung des Vorsorgeauftrages sowie Einwei- sung der beauftragten Person in ihre Pflichten (Art. 363 und 364 ZGB); b) Zustimmung zu Rechtshandlungen
2762.10 - Antrag der Kommission (KV, Erwachsenenschutzrecht)
(ID 1430) Spezial-Synopse Teilrevision Wahl- und Abstimmungsgesetz: Anpassung Kantonsverfassung an das Erwachsenenschutzrecht Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrates vom 27. Juni 2017; Vorlag
2762.8 - Antrag der Kommission (KV, Wohnsitz Kantonsratskandidierende)
(ID 1433) Spezial-Synopse Teilrevision Wahl- und Abstimmungsgesetz: Anpassung Kantonsverfassung Wohnsitz Kantonsratskandidierende Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrates vom 27. Juni 2017; Vo
2768.1 - Antwort des Regierungsrats
Regierungs- ratsbeschluss begründet der Regierungsrat den Entscheid für die umfassende Arbeitszeiterfas- sung damit, dass entsprechende individuell nachvollziehbare Aufzeichnungen unerlässlich sind, um die Einhaltung
2818.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Ingress Der Verwaltungsgebührentarif findet seine Grundlage in § 41 Abs. 1 Bst. e der Kantonsverfas- sung vom 31. Januar 1894 (BGS 111.1), wonach dem Kantonsrat die Obliegenheit zukommt, Besoldungen und amtliche
2823.7 - Anträge des Regierungsrats zur 2. Lesung
utz vom 26. April 1990 (Denkmalschutzgesetz, DMSG; BGS 423.11) am 25. Oktober 2018 in erster L e- sung beraten. Der Regierungsrat hat die beschlossenen Änderungen geprüft und sieht sich aufgrund der mit über- gangsrechtlich komplexer als bei den hängigen Unterschutzstellungs- und Inventarentlas- sungsverfahren gemäss Ziff. 3.1. Dies, da Beitragsgesuche ab dem Zeitpunkt des Baubeginns nicht beliebig zu
2827.2e - Beilage 5 Regierungsratsbeschluss
einem Ei- gentumsobjekt (Aabachstrasse 1 / VG2) in ein Mietobjekt (Reserve ZVB). Als Obergangslö- sung zieht das Direktionssekretariat der Sicherheitsdirektion SDS an die Bahnhofstrasse 12 (bestehendes

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