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1346.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Pensionskasse wird grosse Zurückhaltung geübt. Der Forderung nach einer kostenneutralen Vorsorgelö- sung wird weitgehend entsprochen. Aufgrund der Vorgaben musste bei der Finanzierung eine neue Lösung gesucht müssen unter dem Aspekt der weitgehenden Kostenneutralität für die Finanzierung der Besitzstandslö- sung während ca. fünf Jahren die Zusatzbeiträge eingesetzt werden, die heute zur Teilfinanzierung der Gesetzesvorlage Bei aller Vielfalt der abgegebenen Stellungnahmen können aus den Vernehmlas- sungsantworten ernstzunehmende Kritiken und mehrheitsfähige Meinungsäusserun- gen entnommen werden, welche eine
3224.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Abklärung der Schutzwürdigkeit von inventarisierten Bauten und von Wiedererwägungsgesuchen um Entlas- sung aus dem Schutz nahm massiv zu, nämlich um über 50 Prozent. 26 Objekte wurden aus dem Inventar der Ablehnung der positiven, kantonalen Vorentscheide durch SEM 3 Zeitgerechte Bewilligungen zur Marktzulas- sung für private Personalvermittlungs- und Personalverleihagenturen > 80 % innert 10 Arbeitstagen ab V wurden für das Contact-Tracing drei Räume im Kaufmännischen Bildungszentrum (KBZ) als Provisoriumslö- sung in Betrieb genommen. Das Dienstleistungszentrum an der Aa, insbesondere der Postdienst, war ebenfalls
3240.1 - KESB ab Seite 109 der Vorlage Nr. 3224
Abklärung der Schutzwürdigkeit von inventarisierten Bauten und von Wiedererwägungsgesuchen um Entlas- sung aus dem Schutz nahm massiv zu, nämlich um über 50 Prozent. 26 Objekte wurden aus dem Inventar der Ablehnung der positiven, kantonalen Vorentscheide durch SEM 3 Zeitgerechte Bewilligungen zur Marktzulas- sung für private Personalvermittlungs- und Personalverleihagenturen > 80 % innert 10 Arbeitstagen ab V wurden für das Contact-Tracing drei Räume im Kaufmännischen Bildungszentrum (KBZ) als Provisoriumslö- sung in Betrieb genommen. Das Dienstleistungszentrum an der Aa, insbesondere der Postdienst, war ebenfalls
215.711 - Verordnung über Geoinformation im Kanton Zug (Geoinformationsverordnung, GeoIV-ZG)
grafischer Form (Plankopien, Ausdrucke) und Einzelpunkten, die auf Grundlagen der amtlichen Vermes­ sung basieren, beträgt: Planformat Planfläche Gebühr in Fr. bis A4 6 dm² 50.– bis A3 12 dm² 70.– bis A2 200.– über 100 dm² 2.– pro dm² 2 Die Gebühr für die Beglaubigung von Auszügen der amtlichen Vermes­ sung richtet sich nach der Verordnung über die amtliche Vermessung1) und nach der Technischen Verordnung
1725.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Stellen zur Ab- deckung des Wachstums zwischen 2002 und 2008 nicht bewilligt worden waren. Nach Auffas- sung des Regierungsrats wären mit Konzentrationsmassnahmen bei den Polizeidienststellen Einsparungen möglich Kosten für polizeiliche Leistungen kann überdies verlangt werden"), wird manchmal die falsche Auffas- sung vertreten, es stehe im Ermessen der Zuger Polizei, die Kosten für polizeiliche Leistungen in Rechnung allfälli- gen Volksabstimmung scheitern, wäre mit der jetzt von der Kommission beantragten Anpas- sung von § 25 Abs. 4 PolOrgG sichergestellt, dass sich der Kostenersatz für den Polizeitrans- port im
1859.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Stellen zur Ab- deckung des Wachstums zwischen 2002 und 2008 nicht bewilligt worden waren. Nach Auffas- sung des Regierungsrats wären mit Konzentrationsmassnahmen bei den Polizeidienststellen Einsparungen möglich Kosten für polizeiliche Leistungen kann überdies verlangt werden"), wird manchmal die falsche Auffas- sung vertreten, es stehe im Ermessen der Zuger Polizei, die Kosten für polizeiliche Leistungen in Rechnung allfälli- gen Volksabstimmung scheitern, wäre mit der jetzt von der Kommission beantragten Anpas- sung von § 25 Abs. 4 PolOrgG sichergestellt, dass sich der Kostenersatz für den Polizeitrans- port im
1859.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
h bejaht. Unbestritten ist, dass das Vermummungsverbot den Schutzbereich der in der Bundesverfas- sung verankerten Meinungsäusserungs- und Versammlungsfreiheit berührt. Daher muss das Verbot auf einer polizeiliche Gewahrsam genommen wird und dieser längstens 24 Stunden dauern darf, erweist sich die Wegwei- sung und Fernhaltung beispielsweise eines Unruhestifters von einem bestimmten Ort für maximal 72 Stunden ergänzen sein. Nach dieser Norm sollen unter anderem Beschwerden gegen Verfügungen betreffend Wegwei- sung und/oder Fernhaltung keine aufschiebende Wirkung haben, soweit diese nicht durch die Präsidentin oder
1938.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Stellen zur Ab- deckung des Wachstums zwischen 2002 und 2008 nicht bewilligt worden waren. Nach Auffas- sung des Regierungsrats wären mit Konzentrationsmassnahmen bei den Polizeidienststellen Einsparungen möglich Kosten für polizeiliche Leistungen kann überdies verlangt werden"), wird manchmal die falsche Auffas- sung vertreten, es stehe im Ermessen der Zuger Polizei, die Kosten für polizeiliche Leistungen in Rechnung allfälli- gen Volksabstimmung scheitern, wäre mit der jetzt von der Kommission beantragten Anpas- sung von § 25 Abs. 4 PolOrgG sichergestellt, dass sich der Kostenersatz für den Polizeitrans- port im
1945.3 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Stellen zur Ab- deckung des Wachstums zwischen 2002 und 2008 nicht bewilligt worden waren. Nach Auffas- sung des Regierungsrats wären mit Konzentrationsmassnahmen bei den Polizeidienststellen Einsparungen möglich Kosten für polizeiliche Leistungen kann überdies verlangt werden"), wird manchmal die falsche Auffas- sung vertreten, es stehe im Ermessen der Zuger Polizei, die Kosten für polizeiliche Leistungen in Rechnung allfälli- gen Volksabstimmung scheitern, wäre mit der jetzt von der Kommission beantragten Anpas- sung von § 25 Abs. 4 PolOrgG sichergestellt, dass sich der Kostenersatz für den Polizeitrans- port im
1984.04 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Stellen zur Ab- deckung des Wachstums zwischen 2002 und 2008 nicht bewilligt worden waren. Nach Auffas- sung des Regierungsrats wären mit Konzentrationsmassnahmen bei den Polizeidienststellen Einsparungen möglich Kosten für polizeiliche Leistungen kann überdies verlangt werden"), wird manchmal die falsche Auffas- sung vertreten, es stehe im Ermessen der Zuger Polizei, die Kosten für polizeiliche Leistungen in Rechnung allfälli- gen Volksabstimmung scheitern, wäre mit der jetzt von der Kommission beantragten Anpas- sung von § 25 Abs. 4 PolOrgG sichergestellt, dass sich der Kostenersatz für den Polizeitrans- port im

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