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2198.3c - Beilage 3
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auf eine weitere schulische Ausbil- dung vor. 5 Der Bildungsrat legt das Verfahren für die Zuwei- sung in die einzelnen Schularten fest. 5 Für das Verfahren über die Zuweisung in die ein- zelnen Schularten
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2123.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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ein- gehend begründet sein. Es ist nämlich nicht alles, was möglicherweise einer Mehrheitsauffas- sung nicht entspricht, zum Vornherein auch strafwürdig. Auch ist es nicht richtig, unerwünschte gesell
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2129.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Seite 13/20 b) Kantonsrat Daniel Stadlin, Zug, hat am 26. April 2012 folgende Motion betreffend Anpas- sung des Gesetzes über den direkten Finanzausgleich eingereicht: «Der Regierungsrat wird beauftragt, dem
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2129.3 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
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Anpassung am Zu- ger Finanzausgleich (ZFA) vorzunehmen. Die Gemeinden lehnen eine isolierte weitere Anpas- sung des ZFAs weiterhin ab, befürworten jedoch eine grundsätzliche Überprüfung der Aufga- benteilung zwischen
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2165.10 - Ergebnis der 1. Lesung im Kantonsrat
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tlichen Vorschriften1). 2 Der Regierungsrat kann weitere Mittel der erkennungsdienstlichen Erfas- sung für zulässig erklären, soweit es sich um eine neue Technik von grossem erkennungsdienstlichem Nutzen
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2165.07d - Beilage 4
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(Umsetzung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen mit Anpas- sung der Rechtspflegebestimmungen) Geltendes Recht Antrag des Regierungsrates vom 26. Juni 2012; Vorlage
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2188.2 - Antwort des Regierungsrates
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den formalen Wohnsitz geknüpft oder ist diese mit einer weiteren Voraussetzung betreffend Niederlas- sung (z.B. Lebensmittelpunkt) verbunden? Die Besteuerung nach dem Aufwand ist in Art. 14 des Gesetzes über Von der Bewilligungspflicht befreit sind auch Drittstaatsangehörige, die über eine Niederla s- sungsbewilligung C verfügen und ihren tatsächlichen Wohnsitz in der Schweiz haben (Art. 5 Abs. 1 a bis BewG)
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2093.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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Anfang 2009 in die Vernehmlassung gegeben. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse dieser Vernehmlas- sung wurde die Vereinbarung überarbeitet und am 15. September 2011 vom FHZ-Konkordats- rat zu Handen der
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2170.01 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
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auf- grund des Bundesgerichtsurteils vom 20. Dezember 2010, damit die nächsten Wahlen verfas- sungskonform durchgeführt werden können. Die beiden Vorlagen sind unabhängig voneinan- der. Deshalb behandelt
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2050.4 - Bericht und Antrag der Staatswirtschaftskommission
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Durchmischung mehrerer Möglichkeiten zu prüfen, um die für den Kanton wirtschaftlich nachhaltigste Lö- sung zu finden. 5.9 Die Stawiko beurteilt die vom Regierungsrat auf Seite 13 seines Berichtes erwähnten