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2060.3 - Bericht und Antrag der Kommission für den öffentlichen Verkehr
Lösung vorge- schlagen. Im Rahmen des Einspracheverfahrens hat ein betroffener Nachbar eine andere Lö- sung ins Spiel gebracht, welche gegenüber jener des Tiefbauamtes rund Fr. 600'000.-- bis Fr. 700'000.--
2065.5 - Bericht und Antrag der Kommissionsminderheit
bera- tungsresistent. g. das BABS fast diktatorisch darauf drängt, dass der Kanton Zug die Bundeslö- sung kritiklos übernimmt, andererseits selber aber jegliche Verantwortung ab- lehnt. Noch störender ist
2072.3 - Bericht und Antrag der Kommission für das Gesundheitswesen
Die neue Regelung mit dem jährlichen Kantonsbeitrag von Fr. 180'000.-- ist somit lediglich eine Lö- sung zur Mitfinanzierung der Seuchenbekämpfungskosten, was wie erläutert, auch eine öffent- liche Aufgabe
2077.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
Vorlage Nr. 2033.2/2077.2 Laufnummer 14020 Motion von Franz Hürlimann betreffend Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivil- gesetzbuches für den Kanton Zug (Vorlage Nr.
2226.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
bewill i- gen. Sie sind mit dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren im Gesetz festzulegen. Diese Lö- sung ist rechtsstaatlich befriedigender als jene im Bund, wo der Bundesrat ermächtigt ist, unter bestimmten vgl. z.B. § 16 Abs. 1 EG BZG, Bereich Zivilschutz, für die Bearbeitung der Daten für die Zuwei- sungsplanung im Zivilschutz 57 Datenschutzgesetz (BGS 157.1) § 5 Abs. 2 Seite 24/33 2226.1 - 14262 ungestörte
1460.1a - Beilage
gefunden werden. An der KK vom 5.11.2004 wurde die künftige Lösung im Grundsatz diskutiert und eine Lö- sung ohne namentliche Aufführung der konkordatlichen Vollzugseinrichtungen beschlossen. Abs. 1 nennt die diesem Bereich, würde es einer K08 gleich ergehen. Im Hinblick auf die sehr umständlichen Anpas- sungsmechanismen für eine Konkordatsvereinbarung mit elf Kantonen, muss daher eine flexiblere Lösung gefunden
1458.2 - Antwort des Regierungsrates
Die Nachbarn reichten dagegen im Mai 2005 beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerden ein. In Gutheis- sung der Beschwerden hob der Regierungsrat den angefochtenen Entscheid des Stadtrates vom 26. April 2005
1483.03 - Bericht und Antrag der vorberatenden Kommission
Bestimmung zu. § 35 Kontrovers und eingehend diskutiert wurde in der Kommission die Frage der Zuwei- sung von Personen in soziale Heime. Die Kommission hat einmal mehr feststellen müssen, dass das seit langem Kommission, dass die Direktion für Bildung und Kultur wohl Kostengutsprache erteilt, der Zuwei- sungsentscheid aber bei der Gemeinde verbleibt, so dass diese bei fehlender Zu- stimmung des Kantons zur Ko
1350.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrates
entsprechende Massnah- men in den Bereichen Bebauung, Nutzung, Gestaltung der Bauten, Erschlies- sung und der Umgebungsgestaltung vorgesehen. 1.4. Fazit Die Anpassung der Siedlungsbegrenzungslinie im
1365.2 - Antwort des Regierungsrates
Ereignisse ist weder angebracht noch finanziell sinnvoll. Die kritischen Stellen bezüglich Verklau- sung mit Holz sind im Kanton Zug bekannt (z. B. Durchlass Teuftännlibach, ver- schiedene Durchlässe in

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