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3220.4a - Beilage Synopse
(ID 2258) Spezial-Synopse Teilrevision des Gesetzes betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB) Geltendes Recht [M09] Antrag des Obergerichts vom 23. Mä
3156.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Umkleidezeit. Die Entlöhnung von Nacht- und Sonntagsarbeit (Art. 31-33 ArGV 1), sowie die korrekte Erfas- sung der Arbeitszeit (Art. 73 ArGV 1) ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei den bereits erwähnten Betriebs-Audits
3156.1 - Postulatstext
und Wochenendzula- gen und arbeitsrechtliche Bestimmungen müssen auch bei der Entlöhnung und Erfas- sung der Arbeitszeit konsequent angewendet werden. 3. Gleicher Lohn für gleiche Ausbildung bzw. gleichwertiges
3175.1 - Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats
2015, Rz. 814). 2. Systembedingt betreffen Verfassungsinitiativen und Gesetzesinitiativen die Verfas- sung des Kantons Zug bzw. dessen Gesetze im formellen Sinne. Da für deren Änderung zwin- gend zwei Lesungen richtig und folglich formell erforderlich, dass der Kantonsrat für die Behandlung von Verfa s- sungsinitiativen und Gesetzesinitiativen zwei Lesungen durchführt. 3. Das Recht zur Standesinitiative steht jedem
3195.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Machbarkeit Das Projekt ist aus rechtlicher Sicht gut machbar. Für die Umsetzung braucht es keine Anpas- sung von Erlassen oder neue Erlasse. Die Resultate der Studie können aber einen Handlungs- bedarf aufzeigen
3205.3a - Beilage: Synopse
(ID 1846) Spezial-Synopse Änderung des Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG) und dessen Anhang Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 2. März 2021; Vorlage Nr. 3205.2 (Laufnummer 16534) [M10K1
2985.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Menzingen, Neu- heim, Unterägeri, Oberägeri, Baar, Cham, Risch und Steinhausen überrascht, dass die Anpas- sung des kantonalen Rechts erfolgen soll, bevor auf Bundesebene das eidgenössische Daten- schutzgesetz Kernan- liegen des Datenschutzrechts (Transparenz der Datenbearbeitung) und Ausfluss des verfas- sungsrechtlichen Persönlichkeitsschutzes darstellt (zu den europäischen Grundlagen siehe u.a. Art. 12 bis 14
2996.1b - Beilage Bericht IKV
Geldspielgesetzge- bung und das gesamtschweizerische Geldspielkonkordat überholt, weshalb die Anpas- sung im Rahmen einer Totalrevision erfolgt. Insgesamt soll die bisherige Praxis weitergeführt werden. en bei der Geldspielgesetzgebung auf Bundesebene und bei der IVLW führen auch zu einem Anpas- sungsbedarf bei den regionalen Vereinbarungen, der IKV 1937 und der C-LoRo. Zusammenhang mit den Statuten der
3040.2 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
Busnetz die S2 entlasten. Mit der halbstündlichen S2 und der heutigen Buslinie 5 entsteht ohne Anpa s- sung ein Überangebot im Verhältnis zu anderen Angeboten im Kanton Zug (Walchwil hat ge- mäss Richtplan
3080.3 - Bericht und Antrag erweiterte Staatswirtschaftskom.
wurde. Der Finanzdirektor informierte uns an der Stawiko-Sitzung, dass die vom Kanton geplante Lö- sung durch Entscheide in Bundesbern übersteuert wurde. Neu gilt für die Übernahme der El- ternbeiträge

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