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2851.2 - Antwort des Regierungsrats
gibt es diverse Umsetzungsmöglichkeiten. Jeder Kanton wird die für seine Ansprüche richtige L ö- sung finden, so dass es schliesslich wohl 26 verschiedene Regelungen geben wird. 5. Bestehen wichtige Gründe
2854.1 - Bericht und Antrag des Regierungsrats
en für ei- ne Neubebauung des Areals An der Aa zu starten (Kantonsratsbeschluss betreffend Anpas- sung des kantonalen Richtplans, GS 30, 111). Die entsprechenden Planungsarbeiten konnten mit dem Beschluss
2855.1b - Beilage 2: Projektdokumentation RDZ
er- stellt. Der Bau verfügt über eine universelle Gebäudeverkabelung (Glasfaser). Die Erschlies- sung der Arbeitsplätze mit Strom und ICT erfolgt in den Bürobereichen über Doppelböden. Es ist eine flexible den wei- teren Obergeschossen befinden sich Büros mit Nebenräumen. Die Zonen um die Erschlies- sungskerne mit Empfangsbereich und Sitzungszimmern sind halböffentlich. Beim Neubau RDZ/Verwaltung wurde eine
826.154-A1 - Interkantonale Vereinbarung über die kantonalen Beiträge an die Spitäler zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung und deren Ausgleich unter den Kantonen (Weiterbildungsfinanzierungsvereinbarung, WFV)
Das gemäss Art. 6 Abs. 2 zu erlassende Geschäftsreglement regelt die Einzelheiten. Die Beschlussfas- sung erfolgt bis zum 30. Juni mit Wirkung ab dem folgenden Kalenderjahr. Art. 3 Anzahl der Ärztinnen und
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) vom 8. Mai 20083) sowie Veranlas- sung ihrer Vergütung an die Ausgleichskasse Zug; 3. * Kenntnisnahme der Jahresrechnungen a) der Ausgleichskasse
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) vom 8. Mai 20086) sowie Veranlas- sung ihrer Vergütung an die Ausgleichskasse Zug; 3. * Kenntnisnahme der Jahresrechnungen a) der Ausgleichskasse
711.31-21-1.de.pdf
trägliche Infrastrukturen für die Mobilität. Dazu sichern sie eine gute übergeordnete Erschlies- sung und Erreichbarkeit für Gesellschaft und Wirtschaft. Diese Infrastrukturen sind mit den Nachbarkantonen mit geringer Erschliessung ausschliesslich Ergänzungen (z. B. Abzweiger, Verlängerung) oder Anpas- sungen (z. B. Verbreiterung, Verstärkung) bestehender Waldstrassen bewilligen. L 5 Naturschutzgebiete und
721.53 - Submissionsverordnung (SubV)
mindestens im kantonalen Amtsblatt. 2 Im Staatsvertragsbereich wird zusätzlich mindestens die Zusammenfas- sung der Ausschreibung auf einer gemeinsamen elektronischen Plattform von Bund und Kantonen publiziert
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
gekündigt, ohne dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter durch schuldhaftes Verhalten zur Auflö- sung des Arbeitsverhältnisses begründeten Anlass gibt, ferner bei vorzeiti- ger Versetzung in den Ruhestand Dienstjahr um einen Monatslohn bis auf 6 Monatslöhne nach 15 oder mehr Dienstjahren. Bemes- sungsgrundlage ist der Jahreslohn einschliesslich Teuerungszulage sowie Sozialzulagen. * 13 154.21 2 Im Todesfall
153.3 - Delegationsverordnung (DelV)
zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (EG ELG) vom 8. Mai 20085) sowie Veranlas- sung ihrer Vergütung an die Ausgleichskasse Zug; 3. * Kenntnisnahme der Jahresrechnungen a) der Ausgleichskasse

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