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3153.4a - Synopse
(ID 1828) Spezial-Synopse Änderung des Publikationsgesetzes Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 27. Oktober 2020; Vorlage Nr. 3153.2 (Laufnum- mer 16431) [M10K2] Antrag der vorberatend
3153.3a - Synopse
(ID 1828) Spezial-Synopse Änderung des Publikationsgesetzes Geltendes Recht [M09] Antrag des Regierungsrats vom 27. Oktober 2020; Vorlage Nr. 3153.2 (Laufnum- mer 16431) [M10K2] Antrag der vorberatend
942.46 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS)
Kanton Zug 942.46 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EG BGS) Vom 26. Januar 2023 (Stand 1. Juli 2023) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf Art. 28, Art. 32 Abs. 1, Art. 41 Abs
711.31-23-1.de.pdf
trägliche Infrastrukturen für die Mobilität. Dazu sichern sie eine gute übergeordnete Erschlies- sung und Erreichbarkeit für Gesellschaft und Wirtschaft. Diese Infrastrukturen sind mit den Nachbarkantonen mit geringer Erschliessung ausschliesslich Ergänzungen (z. B. Abzweiger, Verlängerung) oder Anpas- sungen (z. B. Verbreiterung, Verstärkung) bestehender Waldstrassen bewilligen. L 5 Naturschutzgebiete und
131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
Voraussetzungen erfüllt sind. 2 Die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfas- sung aller Stimmen müssen gewährleistet und Missbräuche ausgeschlossen bleiben. 3 Der Regierungsrat regelt
842.13 - Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung)
ngstitel verfügt und spätes- tens 9 Monate nach der Erteilung der Zulassung auf die eigene Zulas- sung im Kanton Zug verzichtet: 2 Punkte; e) Aufnahme der Tätigkeit im ambulanten Bereich eines Spitals
411.213 - Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen
Primarstufe einzutreten, beziehungsweise ab) den Äquivalenznachweis zur Ergänzungsprüfung für die Zulas- sung von Inhaberinnen und Inhabern eines Berufsmaturitäts- zeugnisses oder eines Fachmaturitätszeugnisses
154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
gekündigt, ohne dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter durch schuldhaftes Verhalten zur Auflö- sung des Arbeitsverhältnisses begründeten Anlass gibt, ferner bei vorzeiti- ger Versetzung in den Ruhestand Dienstjahr um einen Monatslohn bis auf 6 Monatslöhne nach 15 oder mehr Dienstjahren. Bemes- sungsgrundlage ist der Jahreslohn einschliesslich Teuerungszulage sowie Sozialzulagen. * 13 154.21 2 Im Todesfall
251.1 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG)
Kanton Zug 251.1 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (EG RHG) Vom 24. September 2020 (Stand 1. April 2023) Der Kanto
721.111 - Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG)
und auf Dauer angelegte Einrichtungen, die den Raum äusserlich erheblich verändern, die Erschlies- sung belasten oder die Umwelt beeinträchtigen. 2 Namentlich sind es unter oder über dem Boden errichtete

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