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3403.1 - Postulatstext
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werden. Daher wird der Regierungsrat beauftragt, innerhalb der Verwaltung eine fundierte Vernehmlas- sung durchzuführen, so dass die Personen, welche täglich diese Vorgaben erfüllen und Be- richte erstellen
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3292.2 - Bericht und Antrag der erw. Staatswirtschaftskommission
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hatte. Der Re- gierungsrat hat damals diese Bedenken aufgenommen und in der seinerzeitigen Vernehmlas- sung vom 29. Mai 2018 an das EJPD weitergeleitet. Der Obergerichtspräsident hat das Thema auch in die
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3376.1 - Interpellationstext
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der Zeit angepasst wurde. Es ist ein wahrer Glücksfall, dass die Lenkwaffenstellung bei der Auflö- sung im Jahre 1999 zum Zeitpunkt der Ausserbetriebsetzung unter Denkmalschutz ge- stellt wurde. Die Fe
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3377.1 - Interpellationstext
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Vorlage Nr. 3377.1 Laufnummer 16874 Interpellation der Fraktion Alternative - die Grünen betreffend Nord Stream, der Frieden und das Klima vom 22. Februar 2022 Die Fraktion Alternative - die Grünen ha
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3268.1 - Postulatstext
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Markus Spörri betreffend Priorisierung des Abschnitts Rössli–Spinnerei Unterägeri in der Erschlies- sung des Ägeritals vom 24. Juni 2021 Die Kantonsräte Peter Letter, Oberägeri, und Markus Spörri, Unterägeri
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3324.1 - Antwort des Regierungsrats
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Gegen- stand hat. Laut Initiativtext wären die Übergangsbestimmungen in Art. 197 der Bundesverfas- sung (SR 101) so zu ergänzen, dass der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten Ausfüh- rungsbestimmungen
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3349.1 - Antwort des Regierungsrats
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nicht vorhersehbar waren. Im hier diskutierten Fall fehlen diese Voraussetzungen für eine Anpas- sung des Fahrplans 2022, da sich gegenüber der Situation beim Erstellen der Fahrpläne keine neuen Erkenntnisse
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131.1 - Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen (Wahl- und Abstimmungsgesetz, WAG)
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Voraussetzungen erfüllt sind. 2 Die Kontrolle der Stimmberechtigung, das Stimmgeheimnis und die Erfas- sung aller Stimmen müssen gewährleistet und Missbräuche ausgeschlossen bleiben. 3 Der Regierungsrat regelt
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161.1 - Gesetz über die Organisation der Zivil- und Strafrechtspflege (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG)
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ngen obliegen den Einzel- richterinnen und Einzelrichtern. Die Geschäftsordnung regelt die Zuwei- sung der Fälle. * 11 161.1 2 Die Einzelrichterinnen und Einzelrichter entscheiden * a) * über Streitigkeiten oder zu beeinflussen. 2 Die Mitglieder und das Personal von Justizbehörden lehnen Beeinflus- sungsversuche ab und melden diese dem Präsidium der Justizbehörde. Eine Kopie der Meldung wird in den Verfa nur an das Recht gebunden. 2 Sie nehmen ausser in den gesetzlich vorgesehenen Fällen keinerlei Wei- sungen entgegen. 3 Bei Aufhebung eines Entscheids unter gleichzeitiger Rückweisung ist die untere Instanz
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171.1 - Gesetz über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz, GG)
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Verschiebung der Beratung oder Abstimmung, Schluss der Beratung, Redezeitbeschränkungen, Rückwei- sung an den Gemeinderat, Rück- oder Überweisung an eine bestehende Kommission, entscheidet die Versammlung