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Art. 4 und 5 Konkordat Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, § 1 der kantonalen VO zum Konkordat
Regeste: – Einer Person, die sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt, kann der Aufenthalt in einem genau umschriebenen Gebiet
Art. 257 ZPO
Regeste: – Das Gericht tritt auf ein Gesuch um schnellen  Rechtsschutz nur ein, wenn der Sachverhalt unbestritten oder sofort beweisbar und – kumulativ – die Rechtslage klar ist. Nicht unter den
§ 61 Abs. 1 Ziff. 2 bzw. Abs. 2, 67 VRG. §§ 3, 33 Abs. 1, 37a GG, § 9 Abs. 1, 13 und 29 f. SHG
Regeste: – Die  Ermahnung durch den Regierungsrat als mildeste aufsichtsrechtliche Massnahme beeinträchtigt nicht ein rechtsschutzbedürftiges Interesse der Gemeinde, weshalb diese dagegen nicht b
Art. 29 Abs. 2 BV, § 12 VRG, Art. 42 Abs. 1 und 2, Art. 50 Abs. 1 und 2, Art. 51 Abs. 2, Art. 62 lit. a AuG
Regeste: , In der antizipierten Beweiswürdigung kann keine Verletzung des rechtlichen Gehörs erblickt werden, wobei den Behörden ein weiter Ermessensspielraum zukommt. Es ist rechtsmissbräuchlich, w
Art. 59 ATSG
Regeste: : Beschwerdelegitimation «pro Adressat» (Anwendungsfall der bundesgerichtlichen Rechtsprechung 8C_606/2007). Dieser Unfallversicherer hat ein selbständiges, eigenes Rechtsschutzinteresse an
Art. 22 Abs. 1 RPG; § 44 PBG, Art. 7 Abs. 2, Art. 11 Abs. 1 + 2 und Art. 25 Abs. 1 USG, Art. 7 LSV
Regeste: - Ist eine Luft- / Wasserwärmepumpeanlage an der Aussenwand eines Wohnhauses baubewilligungspflichtig? Hält die Anlage die Planungswerte gemäss LSV ein?Aus den Erwägungen: 2. Der Rechtsv
Bekanntgabe der Tatsache der Sozialhilfebedürftigkeit an Verwandte
Regeste: § 4 Abs. 1 Bst. b i.V. m. § 5 Abs. 2 DSG sowie § 23 und § 24 SHG – Die  Bekanntgabe der Tatsache der Sozialhilfebedürftigkeit durch einen Mitarbeiter einer gemeindlichen Sozialbehörde an
Datenschutzpraxis
Rechtsgrundlage Die wichtigste Rechtsgrundlage bezüglich Datenschutz und Datensicherheit ist für die öffentliche Verwaltung von Gemeinden und Kanton das Datenschutzgesetz des Kantons Zug vom 28. Sep
Staats- und Verwaltungsrecht
Regeste: Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 8 Abs. 1, 29 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 26 Abs. 1 RPG, § 3 Abs. 2, § 42 Abs. 1 und 2 PBG, § 36 PersG, § 12 PersV, § 11 i.V.m. § 13 GO des Regierungsrates
Sozialversicherung
Regeste: Art. 58 Abs. 1 ATSG: Örtliche Zuständigkeit. Zuständig ist das Versicherungsgericht desjenigen Kantons, in dem die versicherte Person oder der Beschwerde führende Dritte zur Zeit der Beschw

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