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154.21 - Gesetz über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals (Personalgesetz; PG)
gekündigt, ohne dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter durch schuldhaftes Verhalten zur Auflö- sung des Arbeitsverhältnisses begründeten Anlass gibt, ferner bei vorzeiti- ger Versetzung in den Ruhestand Dienstjahr um einen Monatslohn bis auf 6 Monatslöhne nach 15 oder mehr Dienstjahren. Bemes- sungsgrundlage ist der Jahreslohn einschliesslich Teuerungszulage sowie Sozialzulagen. * 13 154.21 2 Im Todesfall
423.31-A1 - Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg (Anhang: Abtretungsvertrag)
Kanton Zug 423.31-A1 Kantonsratsbeschluss betreffend die Übernahme der Burgliegenschaft in Zug sowie die Errichtung einer Stiftung für den Betrieb eines Museums in der Burg (Anhang: Abtretungsvertrag1
161.812 - Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Kantonsgericht und im Strafgericht für die Amtsperiode 2025–2030
Kanton Zug 161.812 Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Kantonsgericht
161.811 - Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Obergericht für die Amtsperiode 2025–2030
Kanton Zug 161.811 Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Obergericht für die Amtsperiode 2025–2030 Vom 30. November 2023 (
162.2 - Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Haupt-, Teil- und Nebenämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Verwaltungsgericht für die Amtsperiode 2025–2030
Kanton Zug 162.2 Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Haupt-, Teil- und Nebenämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Verwaltungsgericht für die Amtsperiode 2025–2030 Vom 30. Novem
111.1 - Verfassung des Kantons Zug (Kantonsverfassung, KV)
Kanton Zug 111.1 Verfassung des Kantons Zug * (Kantonsverfassung, KV) Vom 31. Januar 1894 (Stand 27. September 2024) 1. Allgemeine Grundsätze § 1 1 Der Kanton Zug ist ein demokratischer Freistaat. 2 E
842.13 - Verordnung über die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten im ambulanten Bereich (Zulassungsverordnung)
ngstitel verfügt und spätes- tens 9 Monate nach der Erteilung der Zulassung auf die eigene Zulas- sung im Kanton Zug verzichtet: 2 Punkte; e) Aufnahme der Tätigkeit im ambulanten Bereich eines Spitals
161.812 - Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Kantonsgericht und im Strafgericht für die Amtsperiode 2025–2030
Kanton Zug 161.812 Kantonsratsbeschluss betreffend Festsetzung der Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder sowie der Zahl der Vollämter und Teilämter (inklusive Beschäftigungsgrade) im Kantonsgericht
823.5 - Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (EG BetmG)
Kanton Zug 823.5 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel (EG BetmG) Vom 6. September 1979 (Stand 1. Januar 2020) Der Kantonsrat des Kantons Zug, in Ausführung von Art. 29d des Bun
215.32 - Verordnung über die Bereinigung der dinglichen Rechte und die Anlage des Grundbuches
Kanton Zug 215.32 Verordnung über die Bereinigung der dinglichen Rechte und die Anlage des Grundbuches Vom 29. Juni 1940 (Stand 1. Januar 2019) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf das Gese

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