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§ 19 VRG; §§ 10 Abs. 3, 13 und 14 PG
Regeste: – Die äussere Form ist für das Vorliegen eines Entscheides nicht von Bedeutung. Liegt nach dem Inhalt, nicht aber der äusseren Form nach ein Entscheid vor, so kann der Adressat entweder di
Art. 319 lit. b Ziff. 2 ZPO
Regeste: – Ein prozessleitender Entscheid gemäss Art. 319 lit. b Ziff. 2 ZPO ist nur mit Beschwerde anfechtbar, wenn der nicht leicht wiedergutzumachende Nachteil rechtlicher Natur ist.Aus den Erwä
Wettbewerbsrecht
Regeste: Art. 3 lit. d und 2 UWG – Art. 3 lit. d und 2 UWG statuieren kein generelles Verbot der Nachahmung. Stehen keine patent-, urheber- oder modellrechtlichen Schutzansprüche entgegen, ist die
Art. 261 Abs. 1 ZPO
Regeste: – Damit das Gericht  vorsorglichen Massnahmen trifft, hat der Gesuchsteller den Verfügungsanspruch sowie den Verfügungsgrund und einen drohenden, nicht leicht wiedergutzumachenden Nachte
§ 62 Abs. 1 lit. c, § 65 Abs. 1, § 66 Abs. 1 VRG, Art. 16d SVG und Art. 30 VZV
Regeste: - Voraussetzungen für den Verzicht auf das Erfordernis eines aktuellen Rechtsschutzinteresses. Die aufschiebende Wirkung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde fällt erst im Zeitpunkt der forme
Erschliessungsplan
Regeste: Art. 19 RPB, § 32 a) PBG - Sinn und Zweck des es, der Erschliessungsplan ist nicht das geeignete Planungsinstrument zur rechtlichen Erschliessung eines Baugrundstückes, wenn die Erschliessu
Aktienrecht
Regeste: Art. 697h aOR – Gestützt auf Art. 697h Abs. 2 aOR müssen Aktiengesellschaften den Gläubigern, die ein schutzwürdiges Interesse nachweisen, Einsicht in die Jahresrechnung, die Konzernrechnun
Staats- und Verwaltungsrecht
Regeste: Art. 9 BV. § 17 Abs. 1 GG. §§ 19 Abs. 1 Ziff. 3, 43 Abs. 1 VRG – Aus einer fehlerhaften  Rechtsmittelbelehrung darf einer Partei grundsätzlich kein Nachteil erwachsen. Die Berufung auf
Anwaltsrecht
Regeste: Art. 12 lit. a BGFA – Die Kontaktaufnahme eines Rechtsanwalts  mit einem potentiellen Zeugen ist nur ausnahmsweise mit der anwaltlichen Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsau
Personalrecht
Regeste: § 10 Abs. 3 und 4, § 13 PG – Bevor gegenüber einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin eine  Kündigung ausgesprochen wird, sind nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip weniger weit reichende Ma

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